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Der Drachenlord - Part 1

  • #32121 Winterschlafhamster 4 Apr. 2022, 23:20

    Zitat von: Stolzer-Drachenlord-Fan

    Nach dem letzten Krieg sagte man nie wieder Hass, Fremdenfeindlichkeit nie wie Krieg. Und wo stehen wir jetzt? Wann wird ein wütender Haufen wie in Rostock oder Solongen das Haus anzünden? Denkt mal darüber nach.
    Ok, habe darüber nachgedacht. Was jetzt?

  • #32122 Diabositas 4 Apr. 2022, 23:20

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    Die verwerfliche Begehungsweise ist das einzige, was Rechtfertigung erlaubt, weil hier nicht das tätertypische, besonders verwerfliche Gesinnungsunrecht in seiner, in den Merkmalen der ersten und dritten Gruppe vertypten Form gerade in der Person des Täters realisiert wird, sondern durch seine Tatbegehung lediglich durch seine Person objektiv in die Außenwelt manifestiert. Das ist der zugrundeliegenden Tätertypenlehre geschuldet, welche die Merkmale der zweiten Gruppe letztlich nur wegen der Tatbegehung durch den Mörder betrifft, nicht aber auf seine niedrigen Beweggründe abstellt. Niedrige Beweggründe für eine Tötung können niemals gerechtfertigt sein, allerhöchstens entschuldigt. Notwehr würde bedeuten, dass ich mich gegen denjenigen, der mir aus niedrigen, also auf unterste Stufe stehenden Gründen nach dem Leben trachtet, nicht verteidigen durfte. Eine Gesinnung aber, die auf unterster Verwerflichkeitsstufe steht, kann niemals gerechtfertigt sein. Gerechtfertigt bedeutet, dass die Rechtsordnung die Tötung als legitim, also mit allen übrigen positiv- oder gewohnheitsrechtlich erfassten Rechtssätzen im Einklang sieht. Das ist bei Gesinnung auf unterster Stufe ausgeschlossen.
    Systematisch ist das in § 211 auch angelegt. Nur die verwerflichen Beweggründe kennen den Auffangtatbestand der "sonst niedrigen Beweggründe", die Gruppe der verwerflichen Begehung jedoch nicht.
    Folgt man der Rechtsprechung, ist bei Mord eine Rechtfertigung nur bei Grausamkeit und gemeingefährlichen Mitteln denkbar, realiter nur bei letzterem.
    Bei der Heimtücke würde die Rechtsprechung, solange der Verteidigungswille das hinreichend beherrschende Motiv darstellt, es bereits an dem von ihr geforderten verwerflichen Vertrauensbruch scheitern lassen - Wer in Notwehr handelt, der erregt keine Erwartungshaltung, man werde nicht ziel eines Angriffs. Die Angreifer also, die ihr Opfer in den Wald verfolgen und dort von ihm unter Nutzung von List, Fällen und Heckenschützenangriffen ausgeschaltet werden, sind wahrscheinlich schon nicht arglos, wenigstens jedoch nicht in einem schützenswerten Vertrauen auf körperliche unversehrtheit betroffen.
    Bei der Grausamkeit fordert die Rechtsprechung eine besonders unbarmherzige Gesinnung, die im Falle einer denkbaren grausamen Begehungsweise zu verneinen wäre. Auch hier kann der Angreifer nicht erwarten, von seinem Opfer Barmherzigkeit zu erfahren und derjenige, der sich verteidigt, handelt in einer rechtlich anerkannten Unbarmherzigkeit. Soweit man als den Gegenangriff mit einer Kettensäge oder einer ineffektiven Waffe, welche den (als unbedingt notwendig unterstellten) Tod besonders qualvoll herbeizuführt als objektiv grausam sähe, würde es an der Unbarmherzigkeit fehlen.

    Ferstet ihr?
    chrmchrm .. ah ja, verstehe

  • #32123 TreuerStadtschinken 4 Apr. 2022, 23:21

    Zitat von: Schlops

    Kurzer Einblick durch die Scheiben des Drachenlady-Mobils aus dem Telegram-Haider Video:

    Moner scheint ebenfalls die winklersche Ordnungsliebe zu besitzen...

    2022-04-04-230237.jpg


    Auch Fettis Vorliebe für internationale Leckereien ist bei seiner holden Maid vorhanden!
    (Oder hat der Dicke es immer noch nicht gebacken gekriegt, sein "Vernasche die Welt "Abo zu kündigen und lässt sich die Boxen nach Dortmund schicken?)

    2022-04-04-230340.jpg
    Ja gut, das ist typisches Frauenauto. Wie ihre Handtasche auch, ist das Auto einer Frau quasi eine real weltliche Metapher für den weiblichen Schmutz ihres Geschlechts.

  • #32124 Schnuckelhase 4 Apr. 2022, 23:23

    Frauen sind eh die widerlichsten Tiere. Wech mit denen! No homo

  • #32125 Oger Rinkler 4 Apr. 2022, 23:23

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    Die verwerfliche Begehungsweise ist das einzige, was Rechtfertigung erlaubt, weil hier nicht das tätertypische, besonders verwerfliche Gesinnungsunrecht in seiner, in den Merkmalen der ersten und dritten Gruppe vertypten Form gerade in der Person des Täters realisiert wird, sondern durch seine Tatbegehung lediglich durch seine Person objektiv in die Außenwelt manifestiert. Das ist der zugrundeliegenden Tätertypenlehre geschuldet, welche die Merkmale der zweiten Gruppe letztlich nur wegen der Tatbegehung durch den Mörder betrifft, nicht aber auf seine niedrigen Beweggründe abstellt. Niedrige Beweggründe für eine Tötung können niemals gerechtfertigt sein, allerhöchstens entschuldigt. Notwehr würde bedeuten, dass ich mich gegen denjenigen, der mir aus niedrigen, also auf unterste Stufe stehenden Gründen nach dem Leben trachtet, nicht verteidigen durfte. Eine Gesinnung aber, die auf unterster Verwerflichkeitsstufe steht, kann niemals gerechtfertigt sein. Gerechtfertigt bedeutet, dass die Rechtsordnung die Tötung als legitim, also mit allen übrigen positiv- oder gewohnheitsrechtlich erfassten Rechtssätzen im Einklang sieht. Das ist bei Gesinnung auf unterster Stufe ausgeschlossen.
    Systematisch ist das in § 211 auch angelegt. Nur die verwerflichen Beweggründe kennen den Auffangtatbestand der "sonst niedrigen Beweggründe", die Gruppe der verwerflichen Begehung jedoch nicht.
    Folgt man der Rechtsprechung, ist bei Mord eine Rechtfertigung nur bei Grausamkeit und gemeingefährlichen Mitteln denkbar, realiter nur bei letzterem.
    Bei der Heimtücke würde die Rechtsprechung, solange der Verteidigungswille das hinreichend beherrschende Motiv darstellt, es bereits an dem von ihr geforderten verwerflichen Vertrauensbruch scheitern lassen - Wer in Notwehr handelt, der erregt keine Erwartungshaltung, man werde nicht ziel eines Angriffs. Die Angreifer also, die ihr Opfer in den Wald verfolgen und dort von ihm unter Nutzung von List, Fällen und Heckenschützenangriffen ausgeschaltet werden, sind wahrscheinlich schon nicht arglos, wenigstens jedoch nicht in einem schützenswerten Vertrauen auf körperliche unversehrtheit betroffen.
    Bei der Grausamkeit fordert die Rechtsprechung eine besonders unbarmherzige Gesinnung, die im Falle einer denkbaren grausamen Begehungsweise zu verneinen wäre. Auch hier kann der Angreifer nicht erwarten, von seinem Opfer Barmherzigkeit zu erfahren und derjenige, der sich verteidigt, handelt in einer rechtlich anerkannten Unbarmherzigkeit. Soweit man als den Gegenangriff mit einer Kettensäge oder einer ineffektiven Waffe, welche den (als unbedingt notwendig unterstellten) Tod besonders qualvoll herbeizuführt als objektiv grausam sähe, würde es an der Unbarmherzigkeit fehlen.

    Ferstet ihr?
    Eine grausame Begehung würde mE qua Definition auch immer eine unangemessene Notwehrhandlung nach sich ziehen, sodass allerhöchstens eine gemeingefährliche Begehung denkbar durch Notwehr rechtfertigt werden könnte. Aber ich lass mich gerne eines Besseren belehren.

  • #32126 Gutachterle Warzmöller 4 Apr. 2022, 23:24

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    Folgt man der Rechtsprechung, ist bei Mord eine Rechtfertigung nur bei Grausamkeit und gemeingefährlichen Mitteln denkbar, realiter nur bei letzterem.
    Beträfe letzteres (also die gemeingefährlichen Mittel) beispielsweise einen Fall, in dem eine Frau, die gerne mit Feuerwerkskörpern zündelt, eine riesiche Bombe auf ein paar Häider wirft, die vor ihrem Haus herumstehen und ihrem leicht rundlichen Freund nach dem Lebne trachten?
    Oder hätten die Häider in diesem Fall ohnehin eine Einwilligungserklärung abgegeben?

    Frage für einen Berufungsrichter.

  • #32127 Ken Angus 4 Apr. 2022, 23:26

    Zitat von: Schnuckelhase

    Frauen sind eh die widerlichsten Tiere. Wech mit denen! No homo
    6bdzwl.jpg

  • #32128 Gelöschtes Mitglied 62 4 Apr. 2022, 23:27

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  • #32129 TreuerStadtschinken 4 Apr. 2022, 23:28

    Zitat von: Oger Rinkler

    Eine grausame Begehung würde mE qua Definition auch immer eine unangemessene Notwehrhandlung nach sich ziehen, sodass allerhöchstens eine gemeingefährliche Begehung denkbar durch Notwehr rechtfertigt werden könnte. Aber ich lass mich gerne eines Besseren belehren.
    "Unangemessene Notwehrhandlung", der Satz führt dazu, dass die Klausur maximal noch 4 Punkte bringt.

  • #32130 TreuerStadtschinken 4 Apr. 2022, 23:29

    Zitat von: Gutachterle Warzmöller

    Beträfe letzteres (also die gemeingefährlichen Mittel) beispielsweise einen Fall, in dem eine Frau, die gerne mit Feuerwerkskörpern zündelt, eine riesiche Bombe auf ein paar Häider wirft, die vor ihrem Haus herumstehen und ihrem leicht rundlichen Freund nach dem Lebne trachten?
    Oder hätten die Häider in diesem Fall ohnehin eine Einwilligungserklärung abgegeben?

    Frage für einen Berufungsrichter.
    Sog. Lex Altschauerbergensis, auch bekannt als die "Was zuggsdnßo" Formel oder die "no judge in the world" doctrine.

  • #32131 Yasminer88 4 Apr. 2022, 23:29

    Zitat von: Drachen_drol

    Wie fiel Glügg darf ein Dulli eigentlich in seim Lebn verbrauchen, Aller?
    Ich habe das Landeskriminalamt in NRW heute Nachmittag mal über die letzten "Vorfälle" informiert. Mal sehen, wie gut der RsB-Bonus in einem Bundesland zieht, in dem Mann für einen allgemeinen Freifahrtschein zu einer muslimischen Großfamilie gehören oder über gewaltige Geldmittel verfügen muss.

  • #32132 Mexiggän Ständoff 4 Apr. 2022, 23:31

    Ist es möglich dass die Mastsau in der Lebenshilfe Dortmund einquartiert wurde und die Mona nur zufällig kennengelernt hat weil halt beide asoziale Totalausfälle sind?
    Ich meine die Wohnstätte der Lebenshilfe ist in der selben Straße, genau dort wo die Miss Wett wohnen tut.



    Wäre ja möglich dass die Stadt Emskirchen das Ganze eingefädelt hat. Das würde dann auch die verstärkte Präsenz der Drechendiener Polizei erkären die ja immer vor Ort und Stelle zu sein scheint. (Wurde eventuell darauf vorbereitet dass die prominente Diggsau einzieht)
    Und mal im Ernst: Niemand, ja wirklich GAR NIEMAND würde dieses verkommene Assischwein bei sich wohnen lassen, auch nicht die olle Suffbaracke Mona.

  • #32133 Oger Rinkler 4 Apr. 2022, 23:33

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    "Unangemessene Notwehrhandlung", der Satz führt dazu, dass die Klausur maximal noch 4 Punkte bringt.
    Meinte damit die Erforderlichkeit. Bin kein Strafrechtler, tut mir leid. :D

    Edit: Trotz mangelndem Interesse am Strafrecht, reichte es im Examen (es kam u.a. Notwehr dran) für mehr als 4 Punkte, liegt aber jetzt auch schon länger zurück.

  • #32134 Ken Angus 4 Apr. 2022, 23:34

    Tettenbachstraße

    Die Deteis...

  • #32135 stinki 4 Apr. 2022, 23:36

    Zitat von: Mexiggän Ständoff

    Ist es möglich dass die Mastsau in der Lebenshilfe Dortmund einquartiert wurde und die Mona nur zufällig kennengelernt hat weil halt beide asoziale Totalausfälle sind?
    Ich meine die Wohnstätte der Lebenshilfe ist in der selben Straße, genau dort wo die Miss Wett wohnen tut.



    Wäre ja möglich dass die Stadt Emskirchen das Ganze eingefädelt hat. Das würde dann auch die verstärkte Präsenz der Drechendiener Polizei erkären die ja immer vor Ort und Stelle zu sein scheint. (Wurde eventuell darauf vorbereitet dass die prominente Diggsau einzieht)
    Und mal im Ernst: Niemand, ja wirklich GAR NIEMAND würde dieses verkommene Assischwein bei sich wohnen lassen, auch nicht die olle Suffbaracke Mona.
    Dafür musst Du eine geistige Behinderung haben. Ferner gibt es da eine ambulante Wohngruppe für Autismus-Spektrums-Störungen. Reini hat weder das eine, noch das andere. Somit gibt es keine Grundlage für Ihn da unterzukommen.

  • #32136 Deleted member 380 4 Apr. 2022, 23:38

    Zitat von: Stolzer-Drachenlord-Fan

    Man könnte Drachenlord auch sein Leben lassen. Er hat von einem Gericht für Fehler eine Strafe bekommen. Damit ist es erledigt. So funktioniert das Gesetz.
    Dein kleines rundes Spatzerl könnte dir auch einmal eine Big Sausage Pizza bestellen. Da habt ihr beide was davon. Glaub es mir.

  • #32137 TreuerStadtschinken 4 Apr. 2022, 23:38

    Zitat von: Oger Rinkler

    Meinte damit die Erforderlichkeit. Bin kein Strafrechtler, tut mir leid. :D
    Was machst dann überhaupt das Maul auf? Strafrecht ist die höchste Kunst im Jus!

  • #32138 Gutachterle Warzmöller 4 Apr. 2022, 23:38

    Zitat von: stinki

    Dafür musst Du eine geistige Behinderung haben. Ferner gibt es da eine ambulante Wohngruppe für Autismus-Spektrums-Störungen. Reini hat weder das eine, noch das andere. Somit gibt es keine Grundlage für Ihn da unterzukommen.
    Tatsächlich sollte man mit solchem Speckulatius auch ein Bissel vorsichtig sein. Ich bin nun kein Moralapostel, aber wenn irgendeine soziale Wohngruppe nur auf Verdacht, dass der Oger sich dort eventuell in der Nähe aufhalten könnte, den vollen Kotmidas abbekommt, würde es das mediale Bild über die Häiderschaft nur bestätigen.

  • #32139 TreuerStadtschinken 4 Apr. 2022, 23:41

    Zitat von: Kane

    Dein kleines rundes Spatzerl könnte dir auch einmal eine Big Sausage Pizza bestellen. Da habt ihr beide was davon. Glaub es mir.
    Dieses "so funktioniert das Gesetz" ding ist immer kek.
    Strafprozess regelt das Verhältnis zum Staat. Die Gesellschaft muss das Ergebnis zwar rechtlich akzeptieren, aber das bedeutet nicht, dass die Sache damit vom Tisch ist. Genau wie die Unschuldsvermutung. Die gilt auch nur für den Staat. Ich kann jemanden moralisch für schuldig befinden, wie ich witzig bin.

  • #32140 Basler 4 Apr. 2022, 23:41

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    Die verwerfliche Begehungsweise ist das einzige, was Rechtfertigung erlaubt, weil hier nicht das tätertypische, besonders verwerfliche Gesinnungsunrecht in seiner, in den Merkmalen der ersten und dritten Gruppe vertypten Form gerade in der Person des Täters realisiert wird, sondern durch seine Tatbegehung lediglich durch seine Person objektiv in die Außenwelt manifestiert. Das ist der zugrundeliegenden Tätertypenlehre geschuldet, welche die Merkmale der zweiten Gruppe letztlich nur wegen der Tatbegehung durch den Mörder betrifft, nicht aber auf seine niedrigen Beweggründe abstellt. Niedrige Beweggründe für eine Tötung können niemals gerechtfertigt sein, allerhöchstens entschuldigt. Notwehr würde bedeuten, dass ich mich gegen denjenigen, der mir aus niedrigen, also auf unterste Stufe stehenden Gründen nach dem Leben trachtet, nicht verteidigen durfte. Eine Gesinnung aber, die auf unterster Verwerflichkeitsstufe steht, kann niemals gerechtfertigt sein. Gerechtfertigt bedeutet, dass die Rechtsordnung die Tötung als legitim, also mit allen übrigen positiv- oder gewohnheitsrechtlich erfassten Rechtssätzen im Einklang sieht. Das ist bei Gesinnung auf unterster Stufe ausgeschlossen.
    Systematisch ist das in § 211 auch angelegt. Nur die verwerflichen Beweggründe kennen den Auffangtatbestand der "sonst niedrigen Beweggründe", die Gruppe der verwerflichen Begehung jedoch nicht.
    Folgt man der Rechtsprechung, ist bei Mord eine Rechtfertigung nur bei Grausamkeit und gemeingefährlichen Mitteln denkbar, realiter nur bei letzterem.
    Bei der Heimtücke würde die Rechtsprechung, solange der Verteidigungswille das hinreichend beherrschende Motiv darstellt, es bereits an dem von ihr geforderten verwerflichen Vertrauensbruch scheitern lassen - Wer in Notwehr handelt, der erregt keine Erwartungshaltung, man werde nicht ziel eines Angriffs. Die Angreifer also, die ihr Opfer in den Wald verfolgen und dort von ihm unter Nutzung von List, Fällen und Heckenschützenangriffen ausgeschaltet werden, sind wahrscheinlich schon nicht arglos, wenigstens jedoch nicht in einem schützenswerten Vertrauen auf körperliche unversehrtheit betroffen.
    Bei der Grausamkeit fordert die Rechtsprechung eine besonders unbarmherzige Gesinnung, die im Falle einer denkbaren grausamen Begehungsweise zu verneinen wäre. Auch hier kann der Angreifer nicht erwarten, von seinem Opfer Barmherzigkeit zu erfahren und derjenige, der sich verteidigt, handelt in einer rechtlich anerkannten Unbarmherzigkeit. Soweit man als den Gegenangriff mit einer Kettensäge oder einer ineffektiven Waffe, welche den (als unbedingt notwendig unterstellten) Tod besonders qualvoll herbeizuführt als objektiv grausam sähe, würde es an der Unbarmherzigkeit fehlen.

    Ferstet ihr?
    was