#61478
panic
3 Aug. 2022, 21:03
Zitat von: Mexiggän Ständoff
Im Artikel steht dem Nuttensohn wurde bei der Hausdurchsuchung technische Geräte abgenommen.
Paar Seiten später dann kommt das hier:
...wie biddäääähhhh?!?!
Bin ich nu' komplett behämmert vom Gehm oder peilen die Kaschper einfach nicht was die sich dort zurechtschreiben? Hat man dem Mistknecht jetzt die Hütte gestürmt und seinen BC-Kombjuda gesichert ODER weiß man noch nichtmal wo die Mastsau sich derzeit aufhält? Was is jetz hier?
Aber wozu drüber nachdenken. Im Drechigehm alles möglich mittlerweile.
Hatte vor kurzem mal was davon gehört, dass man seine Adresse im Melderegister “schützen / sperren“ lassen kann, sodass nicht jeder Hanswurst nachschauen kann. Die Bullen freilich trotzdem, die BLM wiederum nicht? Keine Ahnung, ob da was dran ist.
Vielleicht ist es das:
Zitat:
Die Auskunftssperre gemäß
§ 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz wird eingerichtet, wenn eine Gefahr für Leib und Leben der Person besteht. Sie bewirkt, dass jegliche Weitergabe der Meldedaten an nicht-öffentliche Stellen (z. B. alle privaten Stellen, aber auch ausländische Behörden) unterbleibt, sofern nach Anhörung der betroffenen Person eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann. Voraussetzung für die Eintragung dieser Auskunftssperre ist eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen. Dazu reicht es beispielsweise nicht aus, dass eine Person einen riskanten Beruf ausübt oder sich von den Nachbarn beobachtet fühlt. Vielmehr muss es konkrete Hinweise auf eine Gefahr geben, wie z. B. ausgesprochene Drohungen oder sogar bereits erlebte Handgreiflichkeiten. Des Weiteren bedarf es eines begründeten Antrages sowie geeigneter Beweismittel. Der Antrag ist an keine Form gebunden, und eine kurze Begründung ist ausreichend. Geeignete Beweismittel sind z. B. ärztliche Atteste, Gerichtsurteile oder Zeugenaussagen.