#16667
gayusschwulius
4 März 2022, 23:06
Zitat von: ProfHase
Naja, wirklich "Live" ist die Karte ja nicht und nur weil ihn irgendwelche Leute irgendwo sichten wird ihm ja nicht aktiv "nachgestellt". Ein paar Minuten folgen ist ja noch keine Nachstellung
Ohnehin ist für 238 StGB erforderlich, dass DIESELBE Person (außer in den engen Grenzen der Mittäterschaft, die man hier kaum annehmen wird können) jemandem WIEDERHOLT (also mehrfach und dauerhaft) nachstellt. Da hier aber jeder den Winkler maximal eine halbe Stunde verfolgt und ihn dann nie wieder sieht, liegt der Tatbestand ganz offensichtlich nicht vor. Und das bloße Führen von öffentlichen Aufzeichnungen darüber, wo sich jemand befindet, erfüllt keinen der Tatbestände des Nachstellens, die in Abs. 1 normiert sind.
Dass die Polizei keinen Plan vom Strafrecht hat, ist ja nix neues.