Das hat mir ein Patentanwalt erklärt:
Ein bestehendes Wort kann man sich als Marke nur dann schützen lassen, wenn es branchenfremd ist.
„Apple“ kann man sich schützen lassen für einen Hersteller für Elektronikartikel.
Unzulässig ist das Wort „Apfel“ für eine Firma für Obstwaren.
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Ein bestehendes Wort kann man sich als Marke nur dann schützen lassen, wenn es branchenfremd ist.
„Apple“ kann man sich schützen lassen für einen Hersteller für Elektronikartikel.
Unzulässig ist das Wort „Apfel“ für eine Firma für Obstwaren.


panic und Makros