Fristlose Kündigung: Kollegen auf der Toilette eingesperrt
Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette ein und kann sich dieser nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien, begeht der Arbeitnehmer dadurch eine schwerwiegende Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, die eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
(Redaktioneller Orientierungssatz)
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger bei der Beklagten als Lagerist beschäftigt. Der Kläger war wiederholt mit einem seiner Kollegen in Streit geraten. Während der Kollege sich auf der Toilette befand, schob der Kläger unbemerkt ein Blatt Papier unter der Toilettentür hindurch. Mit einem Gegenstand stieß er den Toilettenschlüssel aus dem Schloss. Der Schlüssel fiel auf das Papierblatt, welches durch den Kläger weggezogen wurde. Anschließend verließ der Kläger den Ort des Geschehens und seinen eingesperrten Kollegen. Der Kläger ließ seinen Kollegen so lange auf der Toilette eingeschlossen, bis dieser sich veranlasst sah, die Toilettentür aufzutreten.
Welches Arbeitnehmerklo außerhalb des Homeoffice hat einen Schlüssel den man rausziehen kann? Da waren wohl wieder Profis am Werk.
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Urteil vom 11. Februar 2021 - Az: 5 Ca 1397/20
Fristlose Kündigung: Kollegen auf der Toilette eingesperrt
Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette ein und kann sich dieser nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien, begeht der Arbeitnehmer dadurch eine schwerwiegende Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, die eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
(Redaktioneller Orientierungssatz)
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger bei der Beklagten als Lagerist beschäftigt. Der Kläger war wiederholt mit einem seiner Kollegen in Streit geraten. Während der Kollege sich auf der Toilette befand, schob der Kläger unbemerkt ein Blatt Papier unter der Toilettentür hindurch. Mit einem Gegenstand stieß er den Toilettenschlüssel aus dem Schloss. Der Schlüssel fiel auf das Papierblatt, welches durch den Kläger weggezogen wurde. Anschließend verließ der Kläger den Ort des Geschehens und seinen eingesperrten Kollegen. Der Kläger ließ seinen Kollegen so lange auf der Toilette eingeschlossen, bis dieser sich veranlasst sah, die Toilettentür aufzutreten.