#24120
gayusschwulius
20 März 2022, 19:31
Zitat von: TreuerStadtschinken
Das einziche, wo ich wirklich einie Möglichkeit für ne Teileinstellung oder sogar Freispruch sehe: Die Aussage, Polizist XY würde sei Djob ned richtig machne.
Das ist aus meiner Sicht noch legitime Meinungsäußerung, weil es keinen überprüfbaren Tatsachenkern hat. Wenn ich aus meiner Sicht zu langsam an der Supermarktkasse bedient werde und deswegen sage, die Kassiererin würde ihre Arbeit nicht richtig verrichten, dann ist das ein pures Werturteil, welches einer Tatsachenprüfung nur ganz am Rande zugänglich ist. Darüber hinaus müssen Polizisten durchaus mehr einstecken als normale Bürger. Der Krasiger ist die Bezeichnung als "Wegelagerer" bei der Verkehrskontrolle/Geschwindigkeitsmessung. Das haben höhere Instanzen und insb. der BGH als zulässige Meinungsäußerung angesehen, weil sie letztlich nur (wenn auch harsche) Kritik an der Art und Weise geübt wird, wie der Staat Bußgelder ahndet.
Wenn Reiner der Meinung ist, aufgrund des Umstandes, die Polizei würde nach seinem empfinden nicht schnell genug bei ihm sein - aus welchem Grund auch immer -, dann ist es aus meiner Sicht sogar eher abwegig, das als ehrenrührige Straftat zu werten. Das ist, wenn es tatbestandsmäßig wäre, Wahrnehmung berechtiger Interessen und so hätte ich als Verteidiger auch argumentiert. Es ist offensichtlich nicht eigentlich auf die Person gerichtet, sondern auf den Polizisten in seiner Funktion als Repräsentant der "Staatsmacht", die ihm aus seiner Sicht nicht hinreichend hilft.
Ich bin und war natürlich immer bekannt als derjeniche, der Meinungsfreiheit sehr hoch bewertet und weit versteht. Aber das ist eigentlich relativ gut etablierte Rechtsprechung. Man kann es im Kontext natürlich als strafbares Unrecht interpretieren, aber das ist, so ungern ich da Partei für den kolossalen Kleinkriminellen (lel kann Reiner überhaupt KLEINkriminell sein, er ist dik ferstet ihr xD) ergreife, aber die Nummer ist halt wirklich fast schon maximal albern (man könnte sagen. HOCHNOTPEINLICH).
Die "dummen Hurensöhne" oder was er da gesagt hat, da gibs keinerlei Zweifel. Notwehr ist auch überhaupt kein Thema, trotz meiner Einwendungen gegen Teile der Urteilsgründe.
Die Strategie mit "Reue zeugen" ist in der Berufung durch, das muss dem Verteidiger klar sein, das ist keine sinnvolle Linie mehr. Hier wäre also: Schweigen wo möglich, Geständnis wo nötig und dealen.
"Macht sei Djob ned richtig" einstellen wegen geringer Schuld. Von der GefKV runter auf normale KV ist nicht, weil sich die Gefährlichkeit des Werkzeugs in den Verletzungen hinreichend realisiert hat,aber möglicherweise auf minderschweren Fall runter zumindest bei dem Steinwurf. Vorschlag auf 1,5 Jahre, zweite Bewährung mit Bewährungsauflage Antiaggressionstraining, Psychotherapie und kein Zugang zum Internet mehr.
Sehe ich ganz genau so. Ihn wegen Beleidigung zu verurteilen, weil er der Polizei vorwirft, ihren Job nicht zu machen, ist im Licht der Rechtsprechung von BGH und BVerfG ziemlich absurd (Stichwort: "Soldaten sind Mörder" - dieser Fall hat eigentlich ganz gut die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung gegen Amtsträger in ihrer abstrakten Funktion etabliert). Alles andere sehe ich in Stein gemeißelt.