Zitat von: Reichskatzler
Der Drachenlord - Part 1
-
#28621 Karl Klammer 25 März 2022, 21:28Halte ich in Nürnberg sogar für realistisch.War da mal nachmittags am HBF, die repräsentieren Nemmberch schon ganz gut. -
-
#28623 Ken Angus 25 März 2022, 21:30Zitat von: Reichskatzler
Wenn man Punk nicht als links definiert...Das machts ja noch merkwürdiger dann, dass gerade ein Haufen Punks seine größten Fans sein sollen... -
#28624 Kümmelklabauter 25 März 2022, 21:31Ich freu mich schon wie bekloppt auf meine Kopie von 1510 – Das Game; insbesondere, weil ich wissen will, wie man einer im Zweifelsfall arglosen Leserschaft ohne Vorwissen das fucking Pilotenprüfungsmeme erklärt.
-
-
#28626 Karl Klammer 25 März 2022, 21:32Zitat von: Ken Angus
Das machts ja noch merkwürdiger dann, dass gerade ein Haufen Punks seine größten Fans sein sollen...Er geht mit seinen Gumbels her und baut draußen die Scheiße, ärgert Passanten oder verarscht Loide bei ebay Kleinanzeigen. Rabaukentum halt. Ist doch klar, dass denen das gefällt. -
#28627 Gelöschtes Mitglied 595 25 März 2022, 21:33
Zitat von: Ken Angus
Der eine Punk sagt auch relativ am Anfang zu Lejeune "Ich bin nur wegen Adlersson hier".
Wo steht der Adlersson eigentlich so politisch? Ist das jemand den Punks gut finden könnten?
Absolut nicht.
Aber die wirkten so verpeilt, dass sie das nicht checken.
Den Lejeune haben sie offensichtlich verarscht, wie fast jeder andere auch. -
#28628 PRPPR 25 März 2022, 21:34Zitat von: snippet
Gab es vor 10 Jahren noch die klassischen Punks?Fuck the System ... aber die Gratiskohle und Wohnung haben sie abgegriffen die Fotzen
Kenne die erst ab Mitte der 90er, da war nur Bier und Alk und Fuck the System das Motto...
Ist der eine nicht auch mit ner MAske im Video rumgesrpungen ... Fuck the system ?????? hhhahaha Fotzen sinds -
#28629 Ken Angus 25 März 2022, 21:36Zitat von: Qu4rkey
Er geht mit seinen Gumbels her und baut draußen die Scheiße, ärgert Passanten oder verarscht Loide bei ebay Kleinanzeigen. Rabaukentum halt. Ist doch klar, dass denen das gefällt.Jo das passt schon.
Kenne halt nicht wirklich was von Adlersson. So spontan wirkte er vom Auftritt her aber nicht wie der linke Gutmensch, sagen wir mal so. -
#28630 gayusschwulius 25 März 2022, 21:38Zitat von: Elon Muskular
Da fehlt die Option: In der Dusche Kacken. Ich möchte nicht, dass Dicke Sonderschüler hier benachteiligt werden.Also, anlässlich dieses Beitrags nochmal ein paar grundsätzliche (qualifizierte) Worte mit Belegen zum Thema Notwehr im Falle Wongel, weil ich gerade Bock darauf habe und der Kollege @TreuerStadtschinken schon einen wundervollen Beitrag zur rechtfertigenden Einwilligung geschrieben hat.
Wie @Holzrusse richtig sagt, hat Notwehr eine große Hürde, es muss IMMER das mildeste Mittel gewählt werden, das einem zur Verfügung steht. Willst du das der Typ, der vor deiner Tür steht und dich beleidigt geht, ist es nicht unbedingt das mildeste Mittel mit einer Taschenlampe durch den Zaun zu schlagen. Das mildeste Mittel wäre aus meiner Sicht: Rein gehen, die Polizei rufen, weg bleiben. Erst wenn er über den Zaun steigt könnte man über den Taschenlampenschlag diskutieren, allerdings nicht darüber jemand der am Boden festgehalten wird mehrfach ins Gesicht zu schlagen.
Zur Taschenlampe kommt aber noch erschwerend dazu, dass noch der Satz "der hat gesessne" kam.
Davon ganz ab stand er in dem Moment vor dem Zaun und sagte:
"Du bist ja ein richtiger Gangster."
Was absolut keine wirkliche Gefahr oder angriff darstellt. Also fällt auch raus, dass diese eine unmittelbare Reaktion war auf den Angriff.
Für mich stinkt das alles zum Himmel, was ich ja schon erwähnt hatte. Daher hatte ich schon ein bisschen Hoffnung an Revision, die bleibt. Allerdings fürchte ich auch auf das Wingelglück.
Hier übrigens ein kleines Basic vom alten Solmegge bezüglich der Notwehr
Die Notwehr als Rechtfertigungsgrund (§ 32 StGB) hat im deutschen Recht folgende vier Voraussetzungen:
1. Gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff
Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff ist jeder Angriff auf irgendein Rechtsgut, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert (MüKoStGB/Erb, 4. Aufl. 2020, StGB § 32 Rn. 35 ff.). Im Falle Rainer kann maximal ein Angriff in Bezug auf seine persönliche Ehre durch die Beleidigungen vorliegen, aber auch die persönliche Ehre ist grundsätzlich notwehrfähig (Lackner/Kühl/Kühl, 29. Aufl. 2018, StGB § 32 Rn. 3; BGH, Urt. v. 17.5.2018 – 3 StR 622/17, NStZ-RR 2018, 272). Ich würde daher hier sagen, dass man einen solchen durchaus unterstellen kann.
2. Geeignete Abwehrhandlung
Die Handlung, die jemand tätigt, muss geeignet sein, den Angriff abzuwehren (BeckOK StGB/Momsen/Savic, 52. Ed. 1.2.2022, StGB § 32 Rn. 28; BGH, Urteil vom 24. 7. 1979 - 1 StR 249/79, NJW 1980, 2263). Es ist also nicht erlaubt, einfach irgendwelche Gewalt gegen den anderen auszuüben, wenn du dadurch schon keine Besserung in Hinblick auf die dir drohende Rechtsgutsverletzung bewirken kannst. Schon das könnte in diesem Fall ein bisschen kritisch werden. Denn mE ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass die Verletzungen von Rainers Ehre durch die Taschenlampendeppen irgendwie durch den Schlag gestoppt werden konnten. Mit guter Argumentation würde ich aber hier die gegenteilige Ansicht für durchaus vertretbar halten.
3. Erforderliche Abwehrhandlung
Jetzt geht's ans Eingemachte, denn hier wird es meines Erachtens nach langsam schwer, das Urteil zu begründen. Das war es auch, auf was sich der Beitrag von @Elon Muskular bezogen hat. Ja, grundsätzlich ist zwischen mehreren Mitteln das mildeste (allerdings das mildeste gleichermaßen effektive) Mittel zu wählen (BeckOK StGB/Momsen/Savic, 52. Ed. 1.2.2022, StGB § 32 Rn. 27).
Das Problem daran ist, dass normalerweise der Grundsatz "Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen!" gilt, weshalb du grundsätzlich NICHT zur "feigen Flucht" verpflichtet bist. Du musst also normalerweise nur unter denjenigen Abwehrhandlungen, die in die Rechte des Täters eingreifen, die mildeste wählen (Beispiel: Du versuchst, mich zu verprügeln. Wenn ich die Möglichkeit habe, entweder abzuhauen oder dich mit einem Faustschlag aufzuhalten, darf ich den Faustschlag wählen, weil ich nicht zur feigen Flucht verpflichtet von. Ich darf dich aber nicht bspw erschießen, wenn ich dich durch den Faustschlag ebenso gut stoppen kann, weil dann der Faustschlag das mildere Mittel ist.) (MüKoStGB/Erb, 4. Aufl. 2020, StGB § 32 Rn. 118).
Jedoch gilt dies nicht uneingeschränkt für das Rufen der Polizei: Kann der Täter die Polizei rufen und deren Hilfe in Anspruch nehmen, ohne dass er unzumutbare Einbußen an Rechtsgütern erleiden würde, muss er dies tun (Lackner/Kühl/Kühl, 29. Aufl. 2018, StGB § 32 Rn. 11a). Wäre Rainer reingegangen, hätte ihm nur für wenige Sekunden eine weitere Verletzung seiner Ehre gedroht, danach wären seine Rechtsgüter in Sicherheit gewesen und die Polizei hätte sich gekümmert.
Ich würde allerdings sagen, dass man selbst hier noch die gegenteilige Auffassung vertreten könnte, etwa, weil man vertritt, dass Rainer sonst seiner Ehre durch das Zurückziehen selbst empfindlichen Schaden zugefügt hätte, eben durch diese feige Flucht. Allerdings wird das schon ziemlich knapp dank der gefestigten Rechtsprechung.
4. Gebotenheit
Die Notwehr muss aber auch geboten sein. Und hier liegt (spätestens) der Hase im Pfeffer. Das ist nämlich insbesondere dann nicht der Fall, wenn ein heftiges Missverhältnis zwischen verteidigtem Schutzgut und Schwere der Verteidigungshandlung besteht (BeckOK StGB/Momsen/Savic, 52. Ed. 1.2.2022, StGB § 32 Rn. 35).
Das klassische Beispiel dafür, das jeder Jurastudent im Laufe seiner Ausbildung hört: Ein gehbehinderter Bauer sitzt mit der Flinte im Schoß in seinem Schaukelstuhl auf der Veranda. Er sieht, wie ein paar Lausbuben seine Kirschen aus dem Obstgarten klauen und trotz seiner lautstarken Beschwerde davonlaufen. Wenn er jetzt auf sie schießt, ist diese Handlung sowohl geeignet (weil sie den Diebstahl stoppt) als auch erforderlich (denn er kann den Diebstahl sonst nicht verhindern, da er gehbehindert ist und die Polizei viel zu spät käme), um den Angriff abzuwehren. Trotzdem darf er nicht schießen, weil ein so heftiges Missverhältnis (Kirschen im Wert weniger Cent im Verhältnis zu einem Menschenleben) besteht, dass die Notwehr aus sozialethischen Gründen einfach nicht anwendbar sein kann.
Spätestens hier ist mMn bei Wongels Fall Schluss. Denn der BGH hat schon 1952 entschieden (BGH, Urteil vom 14.02.1952 – 5 StR 1/52, BGHSt 3, 217), dass eine bloße Ehrverletzung idR eine Tätlichkeit aufgrund ebendieses groben Missverhältnisses NICHT rechtfertigen kann. Die heftigste Körperverletzung, die nach Ansicht der Rechtsprechung bisher durch eine bloße (heftige) Ehrverletzung als gerechtfertigt angesehen wurde, war eine Ohrfeige, die ein Italiener einem Jungen in den späten 80ern verpasst hat, weil dieser ihn als "scheiß Ausländer" bezeichnet hatte (BayObLG, Beschluß vom 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91, NJW 1991, 2031).
Meines Erachtens ist ein so gefährlicher Angriff wie der Schlag mit einem schweren, harten Objekt auf den Kopf unmöglich mit bloßen Ehrverletzungen zu rechtfertigen (die zudem auch noch in gegenseitigem "Hochschaukeln" verübt wurden). Das ist ein absolutes Paradebeispiel für ein grobes Missverhältnis und ich glaube kaum, dass der BGH das anders sehen würde.
Insgesamt bin ich daher sehr gespannt, wie die Revision dahingehend ausgeht. Es besteht eine sehr realistische Chance, dass sie die Begründung des LG-Richters diesbezüglich ablehnen wird. -
#28631 CIA 25 März 2022, 21:38Zitat von: Ken Angus
Der eine Punk sagt auch relativ am Anfang zu Lejeune "Ich bin nur wegen Adlersson hier".
Wo steht der Adlersson eigentlich so politisch? Ist das jemand den Punks gut finden könnten?
Ich kenne ihn kaum, aber mein Eindruck ist, dass er alles unter so vielen Ebenen Ironie vergräbt, dass du ihm eine unironische Meinung zu irgendwas nie nachweisen könntest. -
#28632 Reichskatzler 25 März 2022, 21:39Zitat von: snippet
Gab es vor 10 Jahren noch die klassischen Punks?Es wurden halt immer weniger. Wenn man heute an Punks denkt, dann denkt man doch automatisch an so nen Antifa-Huso.
Kenne die erst ab Mitte der 90er, da war nur Bier und Alk und Fuck the System das Motto... -
#28633 snippet 25 März 2022, 21:40Zitat von: Reichskatzler
Es wurden halt immer weniger. Wenn man heute an Punks denkt, dann denkt man doch automatisch an so nen Antifa-Huso.ist halt nicht dasselbe... -
#28634 Karl Klammer 25 März 2022, 21:41Zitat von: Ken Angus
Jo das passt schon.Ist er auch allemal nicht, nur das darf man halt in der heilen Lilalaunejutubwelt nicht raushängen lassen. Selbst sein schwarzer Gumbel Hektor Panzer hat was gegen Fremde
Kenne halt nicht wirklich was von Adlersson. So spontan wirkte er vom Auftritt her aber nicht wie der linke Gutmensch, sagen wir mal so.
und er ist halt Dresdner, gell -
#28635 Reichskatzler 25 März 2022, 21:41Zitat von: snippet
ist halt nicht dasselbe...Ja ist alles sehr divers. -
#28636 Gelöschtes Mitglied 595 25 März 2022, 21:42
@Ken Angus ich sehe deinen Punkt, aber das waren doch offensichtlich keine richtigen Punks, sondern Eventfans.
Adlersson geht nicht annähernd in die Richtung. -
#28637 Kümmelklabauter 25 März 2022, 21:43Zitat von: Qu4rkey
und er ist halt Dresdner, gell
Er war Dresdner und auch sonst von mäßigem Verstand, das hat Ding immer gesagt. -
#28638 Ken Angus 25 März 2022, 21:45Hier noch mal die ganze Szene mit den Punks und Adlersson
Auch dieses kernbehinderte "Meddl Loide". Als ich jung war ist ja schon was her aber da waren die Punks eher gegen solche mobbenden Mobber (grüsse an @Gelöschtes Mitglied an dieser Stelle) die den Dicken foppen würden.
Insgesamt sind mir ihre Klamotten auch bisschen sauber. Keine Ahnung ob die Punks in Nürmberch alle noch bei Mami leben, die Kleidung wirkt, wenn auch "wild" und zerissen etwas frisch.
Junge
wenn du zu lange in PrepperJos Beiträge hineinblickst blicken sie irgendwann zurück! -
#28639 Karl Klammer 25 März 2022, 21:45Zitat von: Kümmelklabauter
Er war Dresdner und auch sonst von mäßigem Verstand, das hat Ding immer gesagt."Er beteiligte sich an den Montagsdemos mit bisweilen durchdachten Beiträgen, warum Auslenders doof sind" -


