Wenn er sich Mühe gibt, schafft er es wieder auf sein altes Gewicht.
Der Drachenlord - Part 1
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#117141 Piratenbacardi 19 März 2023, 00:19 -
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#117143 Bunter Hund 19 März 2023, 00:24Zitat von: yuner
Ist er eichentlich der aktuell fetteste Obdachlose vong Welt ?Seeelefanten haben auch kein Haus. -
#117144 Bubbnspieler 19 März 2023, 00:27Er ist nicht obdachlos, solange er in Hotels oder bei Drachis eine Herberge findet. Er ist wohnsitzlos. Bitte auf solche Details achten, wen ihr bleiben wollt.
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#117145 םחטצ 19 März 2023, 00:27Zitat von: Bunter Hund
Seeelefanten haben auch kein Haus.
Sind aber mit Sicherheit hygienischer -
#117146 Bunter Hund 19 März 2023, 00:29Zitat von: yuner
Sind aber mit Sicherheit hygienischerUnd die Oberchads bei den Görls -
#117147 gayusschwulius 19 März 2023, 00:30Zitat von: Bunter Hund
Die beiden Typen in der Mitte...Das sieht ein bisschen aus wie schiefgegangene KI-Bilder, wo auch immer irgendwo zusätzliche Gliedmaßen und völlig verkrüppelte Hände entstehen
Was schaut beim rothaarigen rechts hinterm Rücken raus?
Und wem gehört die Krüppelhand zwischen den beiden? -
#117148 Wendy Güldenpfennig 19 März 2023, 00:31Zitat von: yuner
Ist er eichentlich der aktuell fetteste Obdachlose vong Welt ?In den USA gibt es sicher fettere Obdachlose. Ich kenne zumindest einen aus mei. Leben mit 300 KG, der zusammen mit seinem fast so fetten Bruder im Auto gelebt hat. -
#117149 Hailiger Bimbam 19 März 2023, 00:36Zitat von: Wendy Güldenpfennig
In den USA gibt es sicher fettere Obdachlose. Ich kenne zumindest einen aus mei. Leben mit 300 KG, der zusammen mit seinem fast so fetten Bruder im Auto gelebt hat.Mir ham hier nicht nur sehr fette und fitte Obdachlose, sondern auch Rangerfahrende.
Der Mario Kaiser drängt auch wieder ins Gähm
Dieser Beitrag wurde von Hailiger Bimbam am 19.03.2023 00:57:47 bearbeitet.Spoiler
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#117153 Pensident 19 März 2023, 02:54Zitat von: Lyoner
Hand in der Tasche zeugt von seiner Nervosität und Unsicherheit.Beim Wingler bedeutet Hand in der Hose also Unsicherheit, merkste selber oder? -
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#117155 Kükne Quetscher 19 März 2023, 03:55Zitat von: panic
Wenn jetzt noch eine Mulle verspricht, die Poscheyde hinzuhalten, sobald er 100kg abgenommen hat, zieht er ab morgen LKW durch Meddlfrankne! -
#117156 DarkroomDetlef 19 März 2023, 05:35Zitat von: ThomasSchweigköhler
Ich werds auch so hart probieren, bis mir die haider erkläterrn, dass ich nich mit meinen Spenden pralle solln -
#117157 TreuerStadtschinken 19 März 2023, 05:48Zitat von: gayusschwulius
Naja, es ist schon korrekt, hier von einem Unterschied zu sprechen. Jede zurechenbare Handlung ist auch kausal, aber nicht jede kausale Handlung ist zurechenbar; wenn ich also von dem Unterschied zwischen beidem spreche, möchte ich nur betonen, dass sie eben nicht in jedem Fall deckungsgleich sind - das übrigens in Abgrenzung von älteren Konstruktionen, die ja auf das Merkmal ganz verzichten; wo dann also jede kausale Handlung grundsätzlich zurechenbar ist und nur der subjektive Tatbestand entscheidet. Ich habe nicht gesagt, dass die beiden Zurechnungstatbestände nichts miteinander zu tun haben. Im Prinzip ist das das mathematische Konzept von notwendiger und hinreichender Bedingung - und niemand würde Anstoß daran nehmen, wenn ich vom Unterschied zwischen einer notwendigen und hinreichenden Bedingung bei der Scheitelpunktbestimmung spräche. Oder, um ein weiteres strafrechtliches Beispiel zu nennen, die Unterscheidung zwischen Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit - freilich ist die Tatbestandsmäßigkeit Teil der Rechtswidrigkeit, die Rechtswidrigkeit steckt nur die Grenzen der Strafbarkeit bei tatbestandsmäßigem Verhalten ab; daraus folgt aber nicht, dass kein Unterschied zwischen beidem besteht. Man muss ehrlich sagen, dass man hier dann auch eher in linguistischen als rechtlichen Fragestellungen landet.Nein. Hast verkackt. Der Vergleich mit Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit funktioniert nicht, das sind zwei unterschiedliche Dimensionen. Die Rechtswidrigkeit ist allgemein und wird durch die konkrete Tatbestandsmäßigkeit im Einzelfall indiziert (was heißt das eigentlich, Schweinchen Schlau?). Die Notwendigkeit der positiven Feststellung der allgemeinen Rechtswidrigkeit ergibt sich aus der Subsidiarität des Strafrechts zur Allgemeinheit der Rechtsordnung. Die Kausalität hat keinerlei Indikationswirkung zur Lehre der objektiven Zurechnung. Deswegen ist das auch kein rein linguistisches oder semantisches Problem, sondern betrifft die grundsätzlichen Zusammenhänge strafrechtlicher Betrachtungen. Da diese Aspekte letztlich alle auf einen individuellen Verschuldensvorwurf vor dem Hintergrund des sich gerade aus dem im gesetzlichen Tatbestand vertypten Unrecht ergeben, sind diese Begrifflichkeiten außerhalb deliktischen Unrechts (im Recht der unerlaubten Handlungen können wir drüber diskutieren) schlicht deplatziert. Die Begrenzung durch die Lehre der objektiven Zurechnung enthält bereits auf Kausalitätsebene Elemente der individuellen Schuld, weil diese der maßgebliche Anknüpfungspunkt für die Frage ist, welche seiner Handlungen der Täter sich als "sein Werk" zurechnen lassen muss (da siehst du dann sicherlich auch sehr schnell die Verbindung zur Lehre der Tatherrschaft. Ist klasse, wie das alles zusammenhängt). Diese Schuldelemente lassen sich nicht einfach auf jeden x-beliebigen Sachverhalt übertragen.
Und ich finde es sehr nützlich, das zugrundeliegende Konzept von Straf- und Deliktsrecht losgelöst auf andere Fälle der Verantwortlichkeit im weiteren Sinne zu übertragen, weil es sich um eine formalisierte, rationale Erklärung für ein bei den meisten Menschen ohnehin vorhandenes intuitives Verständnis von Verantwortungskreisen handelt. Ein logisches Werkzeug, welches für die juristische, normative Verantwortungsbestimmung entwickelt wurde, kann sehr wohl auch für die Verantwortungsbestimmung im weiteren Sinne genutzt werden. Weil man damit das intuitive Störgefühl in Bezug auf Herrn Wienands - und damit wird dieser Post doch noch irgendwie halbwegs on-topic - Bullshitbehauptung logisch und formalisiert erklären kann.
Worauf wir uns allerdings einigen können: Lars Wienand ist ein Lülülülügenjournalist. -
#117158 Kükne Quetscher 19 März 2023, 06:37Zitat von: TreuerStadtschinken
Deswegen ist das auch kein rein linguistisches oder semantisches Problem, sondern betrifft die grundsätzlichen Zusammenhänge strafrechtlicher Betrachtungen. Da diese Aspekte letztlich alle auf einen individuellen Verschuldensvorwurf vor dem Hintergrund des sich gerade aus dem im gesetzlichen Tatbestand vertypten Unrecht ergeben, sind diese Begrifflichkeiten außerhalb deliktischen Unrechts (im Recht der unerlaubten Handlungen können wir drüber diskutieren) schlicht deplatziert. Die Begrenzung durch die Lehre der objektiven Zurechnung enthält bereits auf Kausalitätsebene Elemente der individuellen Schuld, weil diese der maßgebliche Anknüpfungspunkt für die Frage ist,
Allllllllerrr.... jetzt chill mal deine Eier!
Ich feier ja viele deiner Beträge.. wirklich, die meisten. Aber heute hast du irgendwie ganz mieses Kraut geraucht, my Dude.
Chill dich.. du bist hier unter Freunden, nicht im ibimselite.jura.gov-Intranet... Hier soll nur ein dicker Sondi gemoppt werdne!
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Recht hast du aber damit, das Wienand 'ne Arschmade ist! Er ist aber kein klassischer "LüLüLü"-Journalist, sondern einfach 'ne Schreiberhure.
Er macht halt so'n "bisschen Drachnelord Coverage" .. lutscht das Arschloch seines Ressort-Leiters, um das Topic zu behalten, framet aber gleichzeitig alles ein bisschen glatt ins diktierte "woke narrative" - immer ganz knapp an der Linie halt. Er versucht halt den Spagat zu machen - zwischen "Realtork" - und dem "Inklusions-Narrativ" das ihm seine vollgeschissenenen Vorgesetzten abfordern. Was halt niemals gelingen kann.
Im Herzen ist er mehr im Game als 70% derer, die hier und überall mitmischen.
Klassische MSM-Fotze. Dieser Beitrag wurde von Kükne Quetscher am 19.03.2023 07:05:53 bearbeitet. -
Mod/RDW
#117159 schnappi 19 März 2023, 06:47Zitat von: TreuerStadtschinken
Nein. Hast verkackt. Der Vergleich mit Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit funktioniert nicht, das sind zwei unterschiedliche Dimensionen. Die Rechtswidrigkeit ist allgemein und wird durch die konkrete Tatbestandsmäßigkeit im Einzelfall indiziert (was heißt das eigentlich, Schweinchen Schlau?). Die Notwendigkeit der positiven Feststellung der allgemeinen Rechtswidrigkeit ergibt sich aus der Subsidiarität des Strafrechts zur Allgemeinheit der Rechtsordnung. Die Kausalität hat keinerlei Indikationswirkung zur Lehre der objektiven Zurechnung. Deswegen ist das auch kein rein linguistisches oder semantisches Problem, sondern betrifft die grundsätzlichen Zusammenhänge strafrechtlicher Betrachtungen. Da diese Aspekte letztlich alle auf einen individuellen Verschuldensvorwurf vor dem Hintergrund des sich gerade aus dem im gesetzlichen Tatbestand vertypten Unrecht ergeben, sind diese Begrifflichkeiten außerhalb deliktischen Unrechts (im Recht der unerlaubten Handlungen können wir drüber diskutieren) schlicht deplatziert. Die Begrenzung durch die Lehre der objektiven Zurechnung enthält bereits auf Kausalitätsebene Elemente der individuellen Schuld, weil diese der maßgebliche Anknüpfungspunkt für die Frage ist, welche seiner Handlungen der Täter sich als "sein Werk" zurechnen lassen muss (da siehst du dann sicherlich auch sehr schnell die Verbindung zur Lehre der Tatherrschaft. Ist klasse, wie das alles zusammenhängt). Diese Schuldelemente lassen sich nicht einfach auf jeden x-beliebigen Sachverhalt übertragen."KI, bitte nimm eine TikTok Session der Nignogs und ersetze alle Nomen durch Fachwörter."
Worauf wir uns allerdings einigen können: Lars Wienand ist ein Lülülülügenjournalist. -




