#127162
gayusschwulius
19 Apr. 2023, 20:27
Zitat von: ElLoceroPocero
reiner ist geistig behindert.
das ist kein schlag in die fresse für anderweitig behinderte.
ich hab selbst n GdB von 90.
Reiner deckt nur das Problem auf, das viele Behinderte Arschlöcher sind. Und ne behinderung sollte nicht vor der konsequenz dafür ein arschloch zu sein zu schützen.
Ausdiagnostiziert könnte reinis narzissmus ihm allein schon eine schwerbehinderung einbringen. also im sinne von gdb mindestens 30 + anerkannte behinderung einbringen, nur so fürs protokoll.
Was ihm seine intelligenzminderung auch einbrächte.
Das ist ja ein generelles Problem, dass es offensichtlich im Hirn eines erheblichen Anteils unserer Mitbürger unmöglich zu sein scheint, dass jemand zugleich ein armes Opfer UND ein blödes Arschloch ist.
Das sind keineswegs Eigenschaften, die sich ausschließen - nur weil einer von seinen Mitmenschen oder durch Zufall in irgendeiner Hinsicht benachteiligt wurde, macht ihn das nicht zum guten Menschen. Ein Behinderter kann ein Arschloch sein, ebenso das Opfer einer Straftat, ein arbeitsloser Unterschichtler, ein Flüchtling aus einem Kriegsgebiet etc.
Tatsächlich würde ich sogar behaupten, dass viele dieser "Benachteiligten" eher Arschgeigen sind als der Durchschnittsbürger. So hat ein geistig Behinderter häufig niedrige Impulskontrolle + Minderwertigkeitskomplexe, beides begünstigt nicht unbedingt sozialadäquates Verhalten. Dem Unterschichtler fehlt es idR an Intelligenz, Bildung und Motivation (denn mit diesen drei Eigenschaften ist es sehr unwahrscheinlich, wirklich am Ende der Gesellschaft zu landen), auch das führt kaum zu vollendeter Galanterie; und der Flüchtling kommt aus einer Kultur, in der Gewalt alltäglich ist, was entweder auf die Kultur oder die genetische Substanz, die er in sein Gastland mitbringt, Rückschlüsse zulässt.
Dennoch scheint sich im öffentlichen Diskurs die starre Dichotomie Täter = schlecht, Opfer = gut eingebürgert zu haben. Ersteres stimmt zweifelsohne, Zweiteres ist aber ein Schuss ins Blaue, der abseits von "gefühlter Gerechtigkeit" nicht begründet werden kann.