Paragraf 1, Absatz 1:
Als GWN-Mitglied hast Du kein Recht, eine Frau (oder Mann, der sich als Frau fühlt) abzulehnen.
Du hast Absatz 2 unterschlagen: Ausnahmen der Regelungen in Absatz 1 gelten für Spasuten, Hurensöhne sowie Moralschwuchtel. Diese dürfen selbstverständlich weiterhin nach Belieben beleidigt werden - unabhängig von Geschlecht, politischer und religiöser Überzeugung oder geistigem Zustand. Das gilt ausdrücklich auch für Personen, die sich als Krokodil identifizieren.
Kommentare
Gehen Sie in das Gefängnis.
Gehe nicht über Los.
Ziehe keine 4.000 Euro ein.
Als GWN-Mitglied hast Du kein Recht, eine Frau (oder Mann, der sich als Frau fühlt) abzulehnen.

Kenny F. Powers

Dr. Pest, Schuppenflechte und PingKongAls GWN-Mitglied hast Du kein Recht, eine Frau (oder Mann, der sich als Frau fühlt) abzulehnen.

Schuppenflechte