Frage: Sind betrunkene Menschen eigentlich noch geschäftsfähig?
Im deutschen Strafrecht versteht man unter Vollrausch eine Straftat nach § 323a Strafgesetzbuch (StGB). Demnach macht sich strafbar, wer sich in einen Rausch versetzt, in diesem Zustand eine Straftat begeht, deswegen aber nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig ist.
Im deutschen Strafrecht versteht man unter Vollrausch eine Straftat nach § 323a Strafgesetzbuch (StGB). Demnach macht sich strafbar, wer sich in einen Rausch versetzt, in diesem Zustand eine Straftat begeht, deswegen aber nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig ist.
Teilweise war mir das schon bekannt, mit der Schuldunfähigkeit, aber dieses Gesetz im Ganzen - da hat doch jemand eine Straftat gemäß § 323a Strafgesetzbuch (StGB) begangen und während dieses straflichen Zeitraums das Gesetz § 323a Strafgesetzbuch (StGB) verfasst.
Lacksuff grenzenlos.
Kommentare
Für 1881 klingt das irgendwie fucking viel

TheoTiger und schnappiDer Schweinebraten zum Bier lag 1881 bei 30 Pfennig. Zwei Maß Bier, ein Schweinebraten und schon war ein halber Wochenlohn weg. Genau wie heute.



wosindalldieindianerhin, fabilou, Onkel Ho und eine weitere Person
wosindalldieindianerhin
DieguteEntevonSzechuan und unwürdigerknecht
fabilou
baumarktfuzzy
1 PersonLacksuff grenzenlos.