"Der Gehweg ist kein Parkplatz! Wenn Sie verbotswidrig auf dem Gehweg parken, müssen Sie mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Behinderten Sie dabei jemanden, steigt der Betrag auf 70 Euro an und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Das Gleiche gilt, wenn Sie länger als eine Stunde unzulässig auf dem Gehweg geparkt haben. Parkten Sie Ihr Fahrzeug über eine Stunde auf dem Gehweg und behinderten dabei obendrein andere, werden 80 Euro und ein Punkt fällig.
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Mercedes beste Auto, also die älteren Modelle. Hatte zwei 190d in meinem Leben, musste den letzten wegen Frau und zwei Kinder verkaufen, trauer immer noch hinterher. Der lief mit Sonnenblumen und Altöl. Geile Karre.
"Der Gehweg ist kein Parkplatz! Wenn Sie verbotswidrig auf dem Gehweg parken, müssen Sie mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Behinderten Sie dabei jemanden, steigt der Betrag auf 70 Euro an und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Das Gleiche gilt, wenn Sie länger als eine Stunde unzulässig auf dem Gehweg geparkt haben. Parkten Sie Ihr Fahrzeug über eine Stunde auf dem Gehweg und behinderten dabei obendrein andere, werden 80 Euro und ein Punkt fällig.
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Was ist wenn ich auf dem Gehweg niemanden durchmein Parken behindere, aber auf dem Gehweg besonders behindert parke?
Was ist, wenn ich auf dem Gehweg niemanden durchmein Parken behindere, aber auf dem Gehweg besonders behindert parke?
55,- Euro für die erste Stunde, dann 70,- Euro. "Besonders behindert" kennt das Gesetz nicht, nur "außergewöhnlich behindert". Aber auch mit dem blauen Behindi-Parkausweis darf man nicht auf dem Gehweg, vor Feuerwehrzufahrten oder im absoluten Halteverbot parken.
Das Gebot "platzsparend zu parken" (§12 (6) StVO gilt nur für Bereiche, in denen man parken und halten darf. Somit ist es auf Gehwegen nicht von Bedeutung.
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"Der Gehweg ist kein Parkplatz! Wenn Sie verbotswidrig auf dem Gehweg parken, müssen Sie mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Behinderten Sie dabei jemanden, steigt der Betrag auf 70 Euro an und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Das Gleiche gilt, wenn Sie länger als eine Stunde unzulässig auf dem Gehweg geparkt haben. Parkten Sie Ihr Fahrzeug über eine Stunde auf dem Gehweg und behinderten dabei obendrein andere, werden 80 Euro und ein Punkt fällig.
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panic, Mettrix, Jacknife und 4 andere
panic
MettrixBild ergibt keinen Sinn.



panic, Mettrix, Jacknife und 2 andere
panic"Der Gehweg ist kein Parkplatz! Wenn Sie verbotswidrig auf dem Gehweg parken, müssen Sie mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Behinderten Sie dabei jemanden, steigt der Betrag auf 70 Euro an und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Das Gleiche gilt, wenn Sie länger als eine Stunde unzulässig auf dem Gehweg geparkt haben. Parkten Sie Ihr Fahrzeug über eine Stunde auf dem Gehweg und behinderten dabei obendrein andere, werden 80 Euro und ein Punkt fällig.
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SeltenDaDas Gebot "platzsparend zu parken" (§12 (6) StVO gilt nur für Bereiche, in denen man parken und halten darf. Somit ist es auf Gehwegen nicht von Bedeutung.