Was soll ich sagen, ohne DPG-Logo ist das doch eher schwierig, denn dabei geht es im Wesentlichen um:
die gesetzlich vorgeschriebene Kenntlichmachung bepfandeter Einweggetränkeverpackungen
die Anzeige der Pfandwertigkeit sowie des Rechts auf Pfanderstattung bei Rückgabe gekennzeichneter Verpackungen,
die Gewährleistung, dass über das DPG-System eine ordnungsgemäße Pfanderstattung und ein sicheres Pfand-Clearing erfolgen,
den Schutz vor Missbrauch des Systems durch die eindeutige Verifikation von DPG-Logo, DPG-Farbe und GTIN-Strichcode an DPG-zertifizierten Rücknahmeautomaten oder in DPG-Zählzentren
die eindeutige Zuordnung jeder Verpackung zum verantwortlichen Erstinverkehrbringer über die GTIN
Produktkennzeichnung schafft Klarheit im Pfand-Prozess – ganz im Sinne der Umwelt! ! 1!!1 einself
Kann ich da im Bild so nicht erkennen, von daher nur 2p leider.
Kommentare


WD_40 und Toonz
WD_40
WD_40

panic und unwürdigerknechtWas soll ich sagen, ohne DPG-Logo ist das doch eher schwierig, denn dabei geht es im Wesentlichen um:
- die gesetzlich vorgeschriebene Kenntlichmachung bepfandeter Einweggetränkeverpackungen
- die Anzeige der Pfandwertigkeit sowie des Rechts auf Pfanderstattung bei Rückgabe gekennzeichneter Verpackungen,
- die Gewährleistung, dass über das DPG-System eine ordnungsgemäße Pfanderstattung und ein sicheres Pfand-Clearing erfolgen,
- den Schutz vor Missbrauch des Systems durch die eindeutige Verifikation von DPG-Logo, DPG-Farbe und GTIN-Strichcode an DPG-zertifizierten Rücknahmeautomaten oder in DPG-Zählzentren
- die eindeutige Zuordnung jeder Verpackung zum verantwortlichen Erstinverkehrbringer über die GTIN
Produktkennzeichnung schafft Klarheit im Pfand-Prozess – ganz im Sinne der Umwelt! ! 1!!1 einselfKann ich da im Bild so nicht erkennen, von daher nur 2p leider.

panic