Der Bild-Artikel erschien im April 2021.
8 Monate später war der Prozess.
Der Ex-Nachbar hatte sich regelmäßig über die Frau amüsiert – am liebsten öffentlich und an der Bushaltestelle „Am Moselbach“ in Waltrop. „Sexy Miniröckchen, Rüdiger!“, schrie E. dann etwa vor wildfremden Leuten. Oder lautstark: „Hallo Rüdiger! Wie geht es Dir, Rüdiger?“
Kutzner fühlte sich erniedrigt – und siegte jetzt vor dem Amtsgericht Recklinghausen.
Das Urteil:
E. hat es unter Androhung von einem Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro zu unterlassen, Sophie Rüdiger zu nennen.
Die Wahrheit von Schuppenflechte:
Jemanden öffentlich zu erniedrigen ist nicht fein und zu unterlassen.
Straffrei finde ich ein Ansprechen von Rüdiger im persönlichen Gespräch. Das fällt unter Meinungsfreiheit.
Allerdings sind 250.000 Euro so viel wie die Lebensersparnisse eines Menschen und weit überzogen.
1.000 bis 5.000 Euro halte ich für angemessen.
Der Bild-Artikel erschien im April 2021.
8 Monate später war der Prozess.
Der Ex-Nachbar hatte sich regelmäßig über die Frau amüsiert – am liebsten öffentlich und an der Bushaltestelle „Am Moselbach“ in Waltrop. „Sexy Miniröckchen, Rüdiger!“, schrie E. dann etwa vor wildfremden Leuten. Oder lautstark: „Hallo Rüdiger! Wie geht es Dir, Rüdiger?“
Kutzner fühlte sich erniedrigt – und siegte jetzt vor dem Amtsgericht Recklinghausen.
Das Urteil:
E. hat es unter Androhung von einem Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro zu unterlassen, Sophie Rüdiger zu nennen.
Die Wahrheit von Schuppenflechte:
Jemanden öffentlich zu erniedrigen ist nicht fein und zu unterlassen.
Straffrei finde ich ein Ansprechen von Rüdiger im persönlichen Gespräch. Das fällt unter Meinungsfreiheit.
Allerdings sind 250.000 Euro so viel wie die Lebensersparnisse eines Menschen und weit überzogen.
1.000 bis 5.000 Euro halte ich für angemessen.
Niemand zwingt einen, ein mobbender Hurensohn zu sein. Wenn es eine Androhung von einer Viertel Million als Strafe braucht, dass er die Fresse hält, dann ist es halt so.
Kommentare



fabilou, panic, Centauri und 3 andere

panic und Toonz
panic und Rüdiger8 Monate später war der Prozess.
Der Ex-Nachbar hatte sich regelmäßig über die Frau amüsiert – am liebsten öffentlich und an der Bushaltestelle „Am Moselbach“ in Waltrop. „Sexy Miniröckchen, Rüdiger!“, schrie E. dann etwa vor wildfremden Leuten. Oder lautstark: „Hallo Rüdiger! Wie geht es Dir, Rüdiger?“
Kutzner fühlte sich erniedrigt – und siegte jetzt vor dem Amtsgericht Recklinghausen.
Das Urteil:
E. hat es unter Androhung von einem Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro zu unterlassen, Sophie Rüdiger zu nennen.
Die Wahrheit von Schuppenflechte:
Jemanden öffentlich zu erniedrigen ist nicht fein und zu unterlassen.Straffrei finde ich ein Ansprechen von Rüdiger im persönlichen Gespräch. Das fällt unter Meinungsfreiheit.
Allerdings sind 250.000 Euro so viel wie die Lebensersparnisse eines Menschen und weit überzogen.
1.000 bis 5.000 Euro halte ich für angemessen.

Returnofthemaddy und PingKong


Port Arthur; Ph.D., SeltenDa, baumarktfuzzy und 4 andere


SeltenDa, baumarktfuzzy, panic und 2 andere8 Monate später war der Prozess.
Der Ex-Nachbar hatte sich regelmäßig über die Frau amüsiert – am liebsten öffentlich und an der Bushaltestelle „Am Moselbach“ in Waltrop. „Sexy Miniröckchen, Rüdiger!“, schrie E. dann etwa vor wildfremden Leuten. Oder lautstark: „Hallo Rüdiger! Wie geht es Dir, Rüdiger?“
Kutzner fühlte sich erniedrigt – und siegte jetzt vor dem Amtsgericht Recklinghausen.
Das Urteil:
E. hat es unter Androhung von einem Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro zu unterlassen, Sophie Rüdiger zu nennen.
Die Wahrheit von Schuppenflechte:
Jemanden öffentlich zu erniedrigen ist nicht fein und zu unterlassen.Straffrei finde ich ein Ansprechen von Rüdiger im persönlichen Gespräch. Das fällt unter Meinungsfreiheit.
Allerdings sind 250.000 Euro so viel wie die Lebensersparnisse eines Menschen und weit überzogen.
1.000 bis 5.000 Euro halte ich für angemessen.

baumarktfuzzy
panic