Fristlose Kündigung: Kollegen auf der Toilette eingesperrt
Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette ein und kann sich dieser nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien, begeht der Arbeitnehmer dadurch eine schwerwiegende Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, die eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
(Redaktioneller Orientierungssatz)
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger bei der Beklagten als Lagerist beschäftigt. Der Kläger war wiederholt mit einem seiner Kollegen in Streit geraten. Während der Kollege sich auf der Toilette befand, schob der Kläger unbemerkt ein Blatt Papier unter der Toilettentür hindurch. Mit einem Gegenstand stieß er den Toilettenschlüssel aus dem Schloss. Der Schlüssel fiel auf das Papierblatt, welches durch den Kläger weggezogen wurde. Anschließend verließ der Kläger den Ort des Geschehens und seinen eingesperrten Kollegen. Der Kläger ließ seinen Kollegen so lange auf der Toilette eingeschlossen, bis dieser sich veranlasst sah, die Toilettentür aufzutreten.
Fristlose Kündigung: Kollegen auf der Toilette eingesperrt
Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette ein und kann sich dieser nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien, begeht der Arbeitnehmer dadurch eine schwerwiegende Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, die eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
(Redaktioneller Orientierungssatz)
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger bei der Beklagten als Lagerist beschäftigt. Der Kläger war wiederholt mit einem seiner Kollegen in Streit geraten. Während der Kollege sich auf der Toilette befand, schob der Kläger unbemerkt ein Blatt Papier unter der Toilettentür hindurch. Mit einem Gegenstand stieß er den Toilettenschlüssel aus dem Schloss. Der Schlüssel fiel auf das Papierblatt, welches durch den Kläger weggezogen wurde. Anschließend verließ der Kläger den Ort des Geschehens und seinen eingesperrten Kollegen. Der Kläger ließ seinen Kollegen so lange auf der Toilette eingeschlossen, bis dieser sich veranlasst sah, die Toilettentür aufzutreten.
Respekt für das Maneuver den Schlüssel zu bekommen.
Kommentare

panic


panic, DiePlautze, baumarktfuzzy und 2 andere


panic, baumarktfuzzy und fabilou
panicUrteil vom 11. Februar 2021 - Az: 5 Ca 1397/20
Fristlose Kündigung: Kollegen auf der Toilette eingesperrt
Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette ein und kann sich dieser nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien, begeht der Arbeitnehmer dadurch eine schwerwiegende Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, die eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
(Redaktioneller Orientierungssatz)
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger bei der Beklagten als Lagerist beschäftigt. Der Kläger war wiederholt mit einem seiner Kollegen in Streit geraten. Während der Kollege sich auf der Toilette befand, schob der Kläger unbemerkt ein Blatt Papier unter der Toilettentür hindurch. Mit einem Gegenstand stieß er den Toilettenschlüssel aus dem Schloss. Der Schlüssel fiel auf das Papierblatt, welches durch den Kläger weggezogen wurde. Anschließend verließ der Kläger den Ort des Geschehens und seinen eingesperrten Kollegen. Der Kläger ließ seinen Kollegen so lange auf der Toilette eingeschlossen, bis dieser sich veranlasst sah, die Toilettentür aufzutreten.



panic, unwürdigerknecht, Toonz und eine weitere Person


panic, Toonz und unwürdigerknechtOK, Dann traue ich mich ja gar nicht mehr hier runter ...


etzerdla und fabilou
panic
panicUrteil vom 11. Februar 2021 - Az: 5 Ca 1397/20
Fristlose Kündigung: Kollegen auf der Toilette eingesperrt
Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette ein und kann sich dieser nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien, begeht der Arbeitnehmer dadurch eine schwerwiegende Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, die eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
(Redaktioneller Orientierungssatz)
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger bei der Beklagten als Lagerist beschäftigt. Der Kläger war wiederholt mit einem seiner Kollegen in Streit geraten. Während der Kollege sich auf der Toilette befand, schob der Kläger unbemerkt ein Blatt Papier unter der Toilettentür hindurch. Mit einem Gegenstand stieß er den Toilettenschlüssel aus dem Schloss. Der Schlüssel fiel auf das Papierblatt, welches durch den Kläger weggezogen wurde. Anschließend verließ der Kläger den Ort des Geschehens und seinen eingesperrten Kollegen. Der Kläger ließ seinen Kollegen so lange auf der Toilette eingeschlossen, bis dieser sich veranlasst sah, die Toilettentür aufzutreten.


panic, Klaus und unwürdigerknecht