Kombinationskraftwagen sind
– Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind,
– wählweise vorwiegend zur Beförderung von Personen oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern zu dienen,
– und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben.
(§ 23 Abs. 6a StVZO, aufgehoben seit 01.05.2005)
Stimmt, habe ich leider in der heißen Phase des PPF vergniesgnaddelt. Natürlich weiß ich, dass es eigentlich Kombi heißt. Musste nicht gleich disliken, Jonge.
Kommentare



unwürdigerknecht, snippet und panicKombinationskraftwagen sind
– Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind,
– wählweise vorwiegend zur Beförderung von Personen oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern zu dienen,
– und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben.
(§ 23 Abs. 6a StVZO, aufgehoben seit 01.05.2005)
Deswegen leider nur 7p.

panic
unwürdigerknecht
panic
WD_40Äähm, doch?

panic
panic