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Der Drachenlord - Part 1

  • #28421 Gelöschtes Mitglied 595 25 März 2022, 15:37

    Diese linken wannabe skins waren mit Abstand das Peinlichste, überhaupt der eine Magersüchtige.

    Adlersson stand nur bei denen weil die ihn Ansprachen, und immer ne Kamera drauf.
    Jeder sah wie unangenehm das war....

    Wer ihn "kennt" bzw hier öfter sieht, weiß das... . 😂

  • #28422 Elon Muskular 25 März 2022, 15:37

    Zitat von: Fisimatenten

    Die Frage ist doch: Kann er die Sachen von der Steuer absetzne?
    Aufjedenfall, absichtliche brovokation is auch a weng sei Beruf und damit das verfahren auch.
    Zitat von: TreuerStadtschinken
    Wird immer nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt beigeordnet, aber das ist eine reine Formsache, die Beiordnung auf Rechtsmittelverfahren zu erstrecken. Das Gericht ist jedenfalls bei einseitiger Revision der StA gehalten, dem Angeklagten einen Verteidiger beizuordnen.
    Heißt das, er muss den Richter schon seit der Berufung bezahlen? Hab mich sowieso schon gefragt, ob er nicht langsam mal für seinen Rechtsbeistand zahlen muss, wenn er so ein Großverdiener ist.
    Zitat von: ProfHase
    Man kann ihm also unmöglich nachweisen, dass er vor Gericht mit mehr als 2 Bier betrunken war.
    Das ist falsch, du kannst das hoch rechnen. Hier zum Beispiel auf Bier bezogen. Gibst du 2 Bier bei Körpergröße 180cm und 80 Kg an, kommst du auf 0.32 Promile. Lass mal den Rechner falsch liegen und ihn doppelt so viel haben, willst du mir erzählen er hat sich in der Toilette versteckt und so viel Pfeffi geext, bis er rausgekommen ist wo er noch eins geext hat, nur um diese knapp 1.2 Promille mehr zu erreichen, die selbst bei dieser utopischen Rechnung wären? Ich mein ehrlich Loide, großer quatsch. Es geht hier ja nicht um 0.16 Promile ein Bier mehr oder weniger, auch um sonst nichts weiter. Das fällt nicht mehr in die Fehler Toleranz. Ist also 100% Nachweisbar, dass er eine Falschaussage gemacht hat. Du kannst zwar nicht sagen wie viel Promile er genau in der Verhandlung hatte, aber nachweisen, dass es nicht nur 2 Bier waren. Damit Meineid. Reiner kennt sich damit aus, der kann ihn ja beraten.
    Zitat von: panic
    Wer es noch nicht verstanden hat: falls es zur Revision kommen sollte, wird es dort keine Verhandlung geben! Das passiert nur schriftlich. Das bayerische oberste Landesgericht würde sich mit dem Berufungsurteil auseinandersetzen und wenn sie z.B. Rechtsfehler erkennen würden, würde die ganze Sache wieder zum Amtsgericht zurückgehen und dort neu verhandelt werden.
    Kann er dann von Amtsgericht direkt wieder in Berufung gehen um vorm Landesgericht zu landen wo erneut Revision eingelegt wird?

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  • #28423 Jens Gibolde 25 März 2022, 15:43

    Zitat von: Toto_94

    Um das zu beenden, und die Mods nicht weiter zu nerven:

    Ich bin als lolcow bei Mods und paar Usern seit 7-8 Jahren bekannt.

    Wenn du mich ernsthaft anficken willst, komm nach Dresden. PN

    Zitat von: Toto_94
    Diese linken wannabe skins waren mit Abstand das Peinlichste, überhaupt der eine Magersüchtige.

    Adlersson stand nur bei denen weil die ihn Ansprachen, und immer ne Kamera drauf.
    Jeder sah wie unangenehm das war....

    Wer ihn "kennt" bzw hier öfter sieht, weiß das... . 😂
    Bist du Adlersson?

  • Mod/RDW
    #28424 ProfHase 25 März 2022, 15:46

    Zitat von: Elon Muskular

    Das ist falsch, du kannst das hoch rechnen. Hier zum Beispiel auf Bier bezogen. Gibst du 2 Bier bei Körpergröße 180cm und 80 Kg an, kommst du auf 0.32 Promile. Lass mal den Rechner falsch liegen und ihn doppelt so viel haben, willst du mir erzählen er hat sich in der Toilette versteckt und so viel Pfeffi geext, bis er rausgekommen ist wo er noch eins geext hat, nur um diese knapp 1.2 Promille mehr zu erreichen, die selbst bei dieser utopischen Rechnung wären? Ich mein ehrlich Loide, großer quatsch. Es geht hier ja nicht um 0.16 Promile ein Bier mehr oder weniger, auch um sonst nichts weiter. Das fällt nicht mehr in die Fehler Toleranz. Ist also 100% Nachweisbar, dass er eine Falschaussage gemacht hat. Du kannst zwar nicht sagen wie viel Promile er genau in der Verhandlung hatte, aber nachweisen, dass es nicht nur 2 Bier waren. Damit Meineid. Reiner kennt sich damit aus, der kann ihn ja beraten.
    Was

    Er hat nach dem Auftritt vor Gericht den Pfeffi gesoffen, der ihm alleine schon 1 bis 1,2 Promille beschert hat, dann hat er sich mit der Polizei angelegt, wurde auf die Wache gebracht und dort 1,7 Promille festgestellt. Wie kann man ihm dann nachweisen, dass er vor Gericht mehr als 2 Bier hatte?

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  • #28425 Elon Muskular 25 März 2022, 15:52

    Zitat von: ProfHase

    Was

    Er hat nach dem Auftritt vor Gericht den Pfeffi gesoffen, der ihm 1 bis 1,2 Promille beschert hat, dann hat er sich mit der Polizei angelegt, wurde auf die Wache gebracht und dort 1,7 Promille festgestellt. Wie kann man ihm dann nachweisen, dass er vor Gericht mehr als 2 Bier hatte?
    Das ist genau das was da steht, musst mal richtig lesen.
    Ich bezweifel, dass er nach dem Verfahren genug Pfeffi getrunken hat um 1 bis 1.2 Promille mehr zu haben. Was nach meiner Rechnung sogar eher günstig ist, wahrscheinlicher wäre das er in der Zeit etwa 1.5 Promille getrunken haben müsste. Da hab ich ernsthafte Zweifel, das kann man nach Rechnen. Belegbar ist ja auch nur einmal das er aus der Flasche getrunken hat. Denkst du er hat noch mehr in seiner Tasche gehabt und vor dem Gerichtsgebäude alles rein gehauen? Für den Rest gibt es Zeugen.

    €: Um das klarzustellen, ich hab gesagt das ich sogar um Günstig zu sein, einfach das Doppelte gerechnet habe, was 2 Bier verursachen. Die Justizbeamten nehmen richtige Wertetabellen einschließlich Fehlertoleranz. Da wird es nicht so günstig gerechnet wie das, was ich gerade gerechnet habe. Aber klar ist: Das was er intus hatte ist außerhalb der norm für das bisschen Pfeffi was er sich nach der Verhandlung rein geschüttet hat. Da er sich höchstwahrscheinlich nicht noch mehr Pfeffi auf dem Klo reingezogen hat...

  • #28426 Meister Proper 25 März 2022, 15:53

    Wenn man bei google nach einer Taschenlampe sucht, im Eingabefeld "Taschenlampenhaider" vorgeschlagen wird inklusive eines Tags bei Google Maps, dann hat man es wohl geschafft. Mehr kann man im Leben nicht erreichen. Die 120km nach Emskirchen wäre der Typ besser niemals gefahren.
    Der Tag "Das schreiende Haus" ist ja leider gelöscht worden.

  • Mod/RDW
    #28427 ProfHase 25 März 2022, 15:55

    Zitat von: Elon Muskular

    Das ist genau das was da steht, musst mal richtig lesen.
    Ich bezweifel, dass er nach dem Verfahren genug Pfeffi getrunken hat um 1 bis 1.2 Promille mehr zu haben. Was nach meiner Rechnung sogar eher günstig ist, wahrscheinlicher wäre das er in der Zeit etwa 1.5 Promille getrunken haben müsste. Da hab ich ernsthafte Zweifel, das kann man nach Rechnen. Belegbar ist ja auch nur einmal das er aus der Flasche getrunken hat. Denkst du er hat noch mehr in seiner Tasche gehabt und vor dem Gerichtsgebäude alles rein gehauen? Für den Rest gibt es Zeugen.
    Es existiert das komplette Video, da ext er locker 3/4 der Flasche

  • #28428 DieguteEntevonSzechuan 25 März 2022, 15:55

    Das Taschenlampenhaider Max irgendwas Kaschper drohen jetzt 3 Monate Haft.
    Nun er hat auch keinen Dullibonus wie RSB.

  • #28429 Meister Proper 25 März 2022, 15:57

    Zitat von: DieguteEntevonSzechuan

    Der Taschenlampenhaider Max irgendwas Kaschper drohen jetzt 3 Monate Haft.
    Nun er hat auch keinen Dullibonus wie RSB.
    Dem. Es heißt DEM!!!!

    Der Ralf boxxt ihn da aus Dankbarkeit raus, keine Sorge.

  • #28430 Elon Muskular 25 März 2022, 15:57

    Zitat von: ProfHase

    Es existiert das komplette Video, da ext er locker 3/4 der Flasche
    Ändert nichts an der Tatsache, dass sie berechnen können, was 2 Flaschen Bier in etwa verursachen. Ich kenne seine Körpergröße nicht und auch die Fehlertoleranz nicht, Gewicht logischerweise auch nicht. Aber ich Zweifel stark an das man wegen 10 cm weniger und 10 Kilo weniger von 0.32 Promille nach 2 Bier auf 0.5 Promille kommt. Die rechnen richtig, dafür gibts Formeln/Tabellen inklusive Fehlertoleranz. Ist gut nachweisbar, dass dieser 3/4 Pfeffi nicht ausreicht um auf 1.76 Promille zu kommen.

  • #28431 Duckbro 25 März 2022, 15:58

    Zitat von: Toto_94

    Diese linken wannabe skins waren mit Abstand das Peinlichste, überhaupt der eine Magersüchtige.

    Adlersson stand nur bei denen weil die ihn Ansprachen, und immer ne Kamera drauf.
    Jeder sah wie unangenehm das war....

    Wer ihn "kennt" bzw hier öfter sieht, weiß das... . 😂
    Lel keiner von denen sah nach Skin aus. Trink mal weniger. Oder mehr.

  • #28432 MAC 25 März 2022, 15:58

    Zitat von: ProfHase

    Was

    Er hat nach dem Auftritt vor Gericht den Pfeffi gesoffen, der ihm alleine schon 1 bis 1,2 Promille beschert hat, dann hat er sich mit der Polizei angelegt, wurde auf die Wache gebracht und dort 1,7 Promille festgestellt. Wie kann man ihm dann nachweisen, dass er vor Gericht mehr als 2 Bier hatte?

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    Kannst du doch einfach rückrechnen.
    0.15‰ baut der Wochenendstrinker pro Stunde ab.

    Die Blutentnahme oblag bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten sogar einem Richtervorbehalt, bzw. mindestens Amtsanwalt.
    Wenn dieser oder die ermittelnden Beamten ein bißchen wach im Kopf waren, so hätten sie nach der 1. Blutentnahme nach 30min noch eine 2. Blutentnahme durchführen lassen können.

    Damit kriegst du ziemlich exakte Werte für den Zeitpunkt der Zeugenaussage.

  • #28433 Karl Klammer 25 März 2022, 16:04

    Zitat von: MAC

    Denke schon die ganze Zeit,
    wenn Ralfs Anwalt kein schnöder Pflichtverteidiger gewesen wäre, hielte ich es durchaus für denkbar, dass man dem dummen Maxl 5000€ über nen Mittelsmann zu kommen lässt, mit der Bitte ordentlich angesoffen zum Termin zu erscheinen.
    500€ sofort, den Rest am Folgetag.

    Wenn man dann noch den Richter vielleicht persönlich kennt, aus der ein oder anderen feucht-fröhlichen Kneipen Nachbesprechung "Zur letzten Instanz" und vom Juristen-Golftunier dann wär das schon ne Option, so dem Ganzen den entscheidenden Spin zu geben.

    Gut, aber dann hat man wohl eher auch nen Stundensatz von nem Tausender und keine Pflichtverteidiger Mandanten.
    Ob der Pflichtverteidiger wohl auch selbst bestimmen kann, ob er 10 oder 50€ die Stunde verdient?

  • #28434 Herr_Winklaaa 25 März 2022, 16:04

    Kleiner Kontrollgang

    giphy.gif

  • #28435 DieguteEntevonSzechuan 25 März 2022, 16:05

    Zitat von: Qu4rkey

    Ob der Pflichtverteidiger wohl auch selbst bestimmen kann, ob er 10 oder 50€ die Stunde verdient?
    Bei einem Opfer äh Mandanten wie Winkler? Ich schätze da kann man eine Null drannhängen, weil es ein Problem für Zukunftsrainer ist.

  • #28436 Gelöschtes Mitglied 509 25 März 2022, 16:06

    Zitat von: ProfHase

    Es existiert das komplette Video, da ext er locker 3/4 der Flasche
    Vielleicht wär a dreividdlster Baggardi besser gewesen als der dreividdlste Pfeffi.

  • #28437 Nicht Derjeniche 25 März 2022, 16:07

    Scheißt doch mal auf diesen Taschenlampenhaider. Juckt halt echt nicht.
    Ich finde Anwalt Jun hat es in seinem Video ganz gut auf den Punkt gebracht, welche Fragen jetzt die Revisionsinstanz klären muss:
    1. Zählt eine fortgesetzte Beleidigung als Notwehrgrund?
    2. Bedeuten Aussagen wie „Schlag mich doch“, aus einem Mobbingkollektiv heraus gesprochen, die Einwilligung zu ebendieser Aufforderung?

    Meine Laien-Einschätzung zu den Fragen (die völlig irrelevant ist):
    1. Nein, Notwehr my ass
    2. Könnte sein. Dann muss man aber dem Einwilligungshaider nachweisen, dass er sehr stark im Game verwurzelt ist. Aber die dokumentierte Aussage „wir bringen ihn in den Knast“ wird ihnen halt da das Genick brechen.

  • #28438 Xxxooorrr 25 März 2022, 16:08

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: wingel hat fast 140 anzeigen, davon 11 innerhalb seiner laufenden Bewährung. Und wird damit unter Auflagen in die Freiheit gelassen.
    Und der Taschenlampen Bengel pöbelt EINMAL im dicken kopp rum, und wird sofort mit Gefängnis bedroht

  • #28439 Gesperrt 25 März 2022, 16:09

    Man kann und sollte Adlersson und Max keinen Vorwurf machen. Sie wollen beide mit dem Drachengame nichts mehr zu tun haben und haben sich verabschiedet. Man sollte das Positive sehen und schlussendlich bleibt uns Bumsdi aber so noch viele Jahre erhalten und kann uns mit vielen amüsanten Videos unterhalten. Es hätte vorbei sein können, so liegen aber vielleicht weitere acht Jahre vor uns, voller Mett und emotionalen Achterbahnfahrten.

    Danke dafür Adlersson.
    Danke dafür Max.

  • #28440 Xxxooorrr 25 März 2022, 16:10

    Zitat von: Horvathslos

    Vielleicht wär a dreividdlster Baggardi besser gewesen als der dreividdlste Pfeffi.
    Oder a seidla !