Zitat von: Die Stimme
Es geht nicht um die verbeulte Bank sondern um den Personenschaden. Komm mal von deinem hohen Ross runter bitte. Die Aussagen von euch Juristen waren schon bei der letzten Verhandlung genauso wenig zutreffend wie die von Nicht-Juristen. Also spiel dich nicht so auf bitte.
Nö. Ich habe die realistische Möglichkeit aufgeworfen, dass die Schöffen den Hauptamtlichen überstimmen können und es daher eine valide Strategie sein wird, diese emotional zu bespielen. Aus meiner Sicht ist das eingetreten, bzw. es sprechen aus meiner Sicht starke Indizien dafür. Die Begründung "der hat doch gesagt, schlag zu" als rechtfertigende Einwilligung zu interpretieren, das würde einem geübten Praktiker auf der Richterbank im Traume nicht einfallen, das ist juristisch vollkommen unhaltbarer Nonsens.Was wir aber erlebt haben, ist der Grund, warum ich jede meiner Einschätzungen unter große Vorbehalte gestellt hatte: Ich weiß aus eigener und langjähriger Erfahrung, dass es im Zweifel IMMER anders kommt in der Hauptverhandlung. Zeugenbeweise sind die mit Abstand unzuverlässigsten und volatilsten Beweismittel. Wenn alles "vorher klar" wäre, bräuchte man nicht mündlich verhandeln - und man kann als Jurist auch nur den rechtlichen Rahmen erklären und anhand dessen Prognosen abgeben. Den Strafprozess macht das anwaltstaktische Metagame aus, nicht die Rechtslage de lege lata.
Recht hast Du natürlich insofern, als dass die Meinung als eines Juristen, der an der Sache nicht unmittelbar beteiligt ist, auch nicht viel mehr wiegt als die eines Laien - ich hab ja auch nicht mehr Informationen als andere und kann diese dann nur anhand meiner eigenen, einschlägigen Erfahrung nur einzuordnen versuchen. Ohne die Akte zu kennen und ohne den Prozess als Anklage, Gericht oder Verteidiger aktiv zu begleiten, sind die Möglichkeiten, den Prozessausgang vorherzusehen, arg begrenzt. Wer da die Erwartungshaltung hatte, dass Reiner einwandert, nur weil ich und eine handvoll anderer Strafrechtler das für wahrscheinlich halten, der ist da a weng selber schuld.
Der Kollege Jun wollte sich im Anschluss ja auch dafür feiern, dass er "Recht" hatte. Hatte er aber genauso wenig, nur weil da Teilfreisprüche rausgekommen sind.



