Zitat von: Leonidas
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne beantworte ich ihre Anfrage wie folgt :
sollten Sie eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erhalten, kann die Bewährungszeit zwischen 2 bis 5 Jahren liegen. Das Gericht entscheidet über die tatsächliche Länge der Bewährungszeit nach den Umständen ihres Falles, bei Ihnen wohl voraussichtlich 2-3 Jahre.
Grrundsätzlich kann man in das Ausland gehen. Eine Bewährungsstrafe steht dem nicht zwangsläufig entgegen. Entscheidender ist hier mehr, ob das Land in das Sie reisen wollen, Sie trotz der Vorstrafe aufnehmen will. Dies hängt dann aber vom Land und desssen Einreisebestimmungen ab.
Zu Beachten ist noch, dass das Gericht Ihnen Auflagen und Weisungen auferlegen kann, wie beispielsweise sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht zu melden, einen Wohnsitzwechsel anzugeben oder das Gericht kann auch Anordnungen bezüglich ihres Aufenthaltes treffen und ihnen somit vorschreiben wo Sie sich aufzuhalten haben.
Diese Anordnungen müssen zwingend eingehalten werden, da sonst ihre Bewährung ausgesetzt werden kann !
Es kommt also bei Ihnen darauf an, was das Gericht letztlich an Weisungen erteilt. Sie sollten dann mindestens ihren geplanten Wohnsitzwechsel vor Umzug dem Gericht mitteilen.
Zitat von: Winkler_Advocat
Im letzten VLog waren es noch 44 "ichichichs" in 305 Sekunden, also alle 6,93 Sekunden...
Der Narzissmus wird wenicher...
Wenn man jetzt aber die "ichichich" ergänzt um "mein", "mich", "mir", sind wir bei stolzen 27 "ichmichmeinmirs" und mit allen 6,4 Sekunden wieder voll im Narzissmuss-Soll...
Stadisdiggen sin richdichrichdich wichdich. Ich, ääh, libe Stadisdiggen über ales!
Zitat von: BöserHaider
Mach den Rang für 2,99 Euro so unattraktiv – also auf dem Papier und in Relation; in der Realität ist jeder dieser Ränge absoluter Betrug –, dass jeder sowieso mindestens den für 4,99 Euro nimmt, du aber sagen kannst, dass du an deine jüngeren und einkommensschwächeren Fans denkst.
Lehrer & Verbraucherschützer hassen diesen Trick.




