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Der Drachenlord - Part 1

  • #62801 gayusschwulius 9 Aug. 2022, 13:43

    Zitat von: Menschenfreund

    Drachenlord ist sozialistisches Gemeineigentum der werktätigen Kollektive.
    Gott, Eggers, was habe ich dich vermisst. Dieses Forum weiß die Qualität deiner Pelts einfach nicht zu schätzen.

  • #62802 Armin Tamzarian 9 Aug. 2022, 13:51

    Wer hat das BKH-Emojin eigentlich so schlecht ausgeschnitten alla

  • #62803 Hailiger Bimbam 9 Aug. 2022, 13:54

    Zitat von: Armin Tamzarian

    Wer hat das BKH-Emojin eigentlich so schlecht ausgeschnitten alla
    Sieht nach gar nicht ausgeschnitten aus, eher einfach das Transparenttool auf ursprünglich weißen Hintergrund angewendet. 🤔

  • #62804 gayusschwulius 9 Aug. 2022, 13:55

    Zitat von: Oger Rinkler

    Immer diese Mär von Metal als „Außenseiter-Musik“. Höre seit meinem 12. Lebensjahr oder so Metal und mir sieht man das nicht an, ich mag die Musik aber wahrscheinlich genauso wie jeder ungepflegte, langhaarige Bandshirtträger mit Nietenarmbändern und würde mich auch als ähnlich fachkundig bezeichnen. Auf Konzerten werde ich immer komisch angeschaut, weil ich eben nicht der typische Metalhead bin und so super tolerant sind da jetzt auch nicht alle. Reiner ist halt einfach ein Uhrensohn, der behauptet, er sei Meddaller, weil er mal Ämmön Amarf leif foll uldra gsehn had.
    Generell ist es ja bei allen Interessen und Subkulturen so, dass diejenigen, die sich da so richtig reinsteigern und ihr ganzes Leben danach ausrichten, in der Regel einen gehörigen Knacks haben und dementsprechend Außenseiter sind. Ob es nun Gangsterrap, Bodybuilding, Veganismus, Gaming, Metal, eine politische Ideologie oder gar eine Religion ist, diejenigen, die ständig in Klamotten rumlaufen, die sie als dieser Gemeinschaft zugehörig ausweisen und über nichts anderes reden können, haben eine massive Schraube locker, während es immer auch Normalos gibt, die sich für die jeweilige Sache interessieren, aber nicht ihr Dasein dieser widmen. Massive psychische Instabilität und soziales Außenseitertum scheint eben zu bewirken, dass Leute sich so sehr in irgendeiner Nebensächlichkeit verstricken, weil sie sich dort erstmalig verstanden fühlen.

  • #62805 Pensident 9 Aug. 2022, 13:56

    Zitat von: Oger Rinkler

    Immer diese Mär von Metal als „Außenseiter-Musik“. Höre seit meinem 12. Lebensjahr oder so Metal und mir sieht man das nicht an, ich mag die Musik aber wahrscheinlich genauso wie jeder ungepflegte, langhaarige Bandshirtträger mit Nietenarmbändern und würde mich auch als ähnlich fachkundig bezeichnen. Auf Konzerten werde ich immer komisch angeschaut, weil ich eben nicht der typische Metalhead bin und so super tolerant sind da jetzt auch nicht alle. Reiner ist halt einfach ein Uhrensohn, der behauptet, er sei Meddaller, weil er mal Ämmön Amarf leif foll uldra gsehn had.
    Kannst du mal aufhören damit?
    Ich liebe Stereotypen, oge?!
    Und jetzt wasch dich, es ist Dienstag!

  • #62806 Mexiggän Ständoff 9 Aug. 2022, 14:10



    Un ich ßo: Dwoggelbechnäh!
    Un er dan ßo: Drowwelbecheeeärrrr.
    Un alle ßooo: Drogwelbechnähhhhh!!

    Fol widsich ey, alle redn se nua fon Drowwnelbechnällehhh!!!!!


    Dieser Beitrag wurde von Mexiggän Ständoff am 09.08.2022 14:16:25 bearbeitet.
  • #62807 Schweiner 9 Aug. 2022, 14:26

    Wieviel Liter Lymphe hatter er wohl schon so in den Beinen

  • #62808 gayusschwulius 9 Aug. 2022, 14:32

    Ich habe übrigens heute mal (Langeweile im Büro) ein bisschen zur öffentlichen Zustellung in Zivilsachen bei unbekanntem Wohnort des Beklagten recherchiert, weil ich den Post von @TreuerStadtschinken von vor ein paar Tagen dahingehend ganz interessant fand. Ich wusste, dass das in der Theorie geht, praktisch habe ich das aber noch nie erlebt.
    Tatsächlich sind die Anforderungen daran, dass öffentlich zugestellt werden darf, weil keine ladungsfähige Adresse besteht, aber wirklich extrem hoch. Bspw. habe ich ein Urteil des OLG Hamm gefunden (Az. 2 WF 9/13), in dem die öffentliche Zustellung bei einem Herrn, der seit zwei Jahren in Kasachstan (!) abgetaucht war, mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es ja über Arbeitskollegen, Freunde und Familie möglich sei, seinen Aufenthaltsort zu ermitteln. (Übrigens ist das Urteil ein echter Knaller und ein Musterbeispiel für fehlgeleitete Bürokratie, weil die Klägerin seine Frau war, die sich schlicht scheiden lassen wollte, nunmehr aber faktisch in der Ehe gefangen war, weil sie den Aufenthaltsort ihres entsprungenen Ehemannes nicht herausfinden konnte, kek.) Es muss eine Recherche im "gesamten bisherigen Lebenskreis" vorgenommen werden, damit die öffentliche Zustellung möglich ist. Eigentlich kommt das also nur dann vor, wenn jemand so vollkommen von der Bildfläche verschwunden ist, dass er mit absolut niemandem mehr regulären Kontakt hat. Außerdem ist auch erforderlich, dass das Gericht selbst nicht weiß, wo sein Aufenthaltsort ist.

    Das dürfte bei Moppelchen Winkler aber leider nicht der Fall sein. Denn Marion und Thomas, die PiNeA, die Gerichte und diverse andere Akteure wissen sicherlich, wo er sich zurzeit befindet. Erst, wenn man die alle auf offiziellem Wege abgeklappert und keine Auskunft erhalten hätte, wäre eine öffentliche Zustellung somit zulässig. Schade, dabei hätte so gerne gesehen, wie ihn irgendjemand aus Jux verklagt, um ein Versäumnisurteil zu erwirken. Etwa einer der Speerlutscher auf Rückzahlung seiner Mitgliedsbeiträge, das wäre genial gewesen.

    (Eigentlich müsste man das allerdings auch mal reformieren. § 185 ZPO stammt ersichtlich noch aus einer Zeit, der Begriffe wie Social Media, Doxing, Datenschutz und DSGVO fremd waren. Im Grunde genommen müsste man die Ermittlung einer ladungsfähigen Adresse zur Aufgabe des Gerichts, nicht des Klägers, erklären und diesem dann auch die nötigen Befugnisse zur Ermittlung einräumen. Sollte es dem Gericht dann auch nicht möglich sein, die Adresse zu ermitteln, müsste die öffentliche Zustellung automatisch möglich sein. So, wie es jetzt ist, bist du auch als berechtigter Kläger ziemlich gekniffen, wenn der Beklagte wie der Wongel einfach abtaucht. Das ist besonders bitter, wenn du von demjenigen etwas willst, was eigentlich auch ohne seine Anwesenheit möglich ist, etwa die Scheidung oder die Übereignung einer Sache, deren Aufenthaltsort bekannt ist.)

  • #62809 Noxi 9 Aug. 2022, 14:33

    Zitat von: Schweiner

    Wieviel Liter Lymphe hatter er wohl schon so in den Beinen
    Zwei Droggelbecher voll!

  • #62810 Fisimatenten 9 Aug. 2022, 14:41

    Zitat von: Schweiner

    Wieviel Liter Lymphe hatter er wohl schon so in den Beinen
    Das heißt Wywwern. Und davon hat er sehr viele in den Beinen, darum sind seine Wadne so schön.

  • #62811 TreuerStadtschinken 9 Aug. 2022, 14:43

    Zitat von: gayusschwulius

    Ich habe übrigens heute mal (Langeweile im Büro) ein bisschen zur öffentlichen Zustellung in Zivilsachen bei unbekanntem Wohnort des Beklagten recherchiert, weil ich den Post von @TreuerStadtschinken von vor ein paar Tagen dahingehend ganz interessant fand. Ich wusste, dass das in der Theorie geht, praktisch habe ich das aber noch nie erlebt.
    Tatsächlich sind die Anforderungen daran, dass öffentlich zugestellt werden darf, weil keine ladungsfähige Adresse besteht, aber wirklich extrem hoch. Bspw. habe ich ein Urteil des OLG Hamm gefunden (Az. 2 WF 9/13), in dem die öffentliche Zustellung bei einem Herrn, der seit zwei Jahren in Kasachstan (!) abgetaucht war, mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es ja über Arbeitskollegen, Freunde und Familie möglich sei, seinen Aufenthaltsort zu ermitteln. (Übrigens ist das Urteil ein echter Knaller und ein Musterbeispiel für fehlgeleitete Bürokratie, weil die Klägerin seine Frau war, die sich schlicht scheiden lassen wollte, nunmehr aber faktisch in der Ehe gefangen war, weil sie den Aufenthaltsort ihres entsprungenen Ehemannes nicht herausfinden konnte, kek.) Es muss eine Recherche im "gesamten bisherigen Lebenskreis" vorgenommen werden, damit die öffentliche Zustellung möglich ist. Eigentlich kommt das also nur dann vor, wenn jemand so vollkommen von der Bildfläche verschwunden ist, dass er mit absolut niemandem mehr regulären Kontakt hat. Außerdem ist auch erforderlich, dass das Gericht selbst nicht weiß, wo sein Aufenthaltsort ist.

    Das dürfte bei Moppelchen Winkler aber leider nicht der Fall sein. Denn Marion und Thomas, die PiNeA, die Gerichte und diverse andere Akteure wissen sicherlich, wo er sich zurzeit befindet. Erst, wenn man die alle auf offiziellem Wege abgeklappert und keine Auskunft erhalten hätte, wäre eine öffentliche Zustellung somit zulässig. Schade, dabei hätte so gerne gesehen, wie ihn irgendjemand aus Jux verklagt, um ein Versäumnisurteil zu erwirken. Etwa einer der Speerlutscher auf Rückzahlung seiner Mitgliedsbeiträge, das wäre genial gewesen.

    (Eigentlich müsste man das allerdings auch mal reformieren. § 185 ZPO stammt ersichtlich noch aus einer Zeit, der Begriffe wie Social Media, Doxing, Datenschutz und DSGVO fremd waren. Im Grunde genommen müsste man die Ermittlung einer ladungsfähigen Adresse zur Aufgabe des Gerichts, nicht des Klägers, erklären und diesem dann auch die nötigen Befugnisse zur Ermittlung einräumen. Sollte es dem Gericht dann auch nicht möglich sein, die Adresse zu ermitteln, müsste die öffentliche Zustellung automatisch möglich sein. So, wie es jetzt ist, bist du auch als berechtigter Kläger ziemlich gekniffen, wenn der Beklagte wie der Wongel einfach abtaucht. Das ist besonders bitter, wenn du von demjenigen etwas willst, was eigentlich auch ohne seine Anwesenheit möglich ist, etwa die Scheidung oder die Übereignung einer Sache, deren Aufenthaltsort bekannt ist.)
    Ja, die Anforderungen sind nicht ohne. Es kommt dabei auch darauf an, ob derjeniche einfach nur "weg" ist, oder seiner Auffindbarmachung aktiv entgegenwirkt.
    Wasde dabei allerdings nicht vergessen darfst: Amtsrichter sind, was sowas angeht, häufig deutlich entspannter als der originäre Einzelrichter am LG, der den Scheiß ja trotzdem immer mit der Kammer bespricht. Geh doch mal beizeiten bei deinem Amtsgericht gucken. Nebst den öffentlich bekannt zu machenden Kirchenaustritten findest du immer so 1-2 öffentlich zugestellte Klagen.

  • #62812 gayusschwulius 9 Aug. 2022, 14:50

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    Ja, die Anforderungen sind nicht ohne. Es kommt dabei auch darauf an, ob derjeniche einfach nur "weg" ist, oder seiner Auffindbarmachung aktiv entgegenwirkt.
    Wasde dabei allerdings nicht vergessen darfst: Amtsrichter sind, was sowas angeht, häufig deutlich entspannter als der originäre Einzelrichter am LG, der den Scheiß ja trotzdem immer mit der Kammer bespricht. Geh doch mal beizeiten bei deinem Amtsgericht gucken. Nebst den öffentlich bekannt zu machenden Kirchenaustritten findest du immer so 1-2 öffentlich zugestellte Klagen.
    Was ich mich dann allerdings frage, ist, ob man nicht zwischen berechtigter und unberechtigter absichtlicher Verschleierung des Wohnorts differenzieren müsste. Ich meine, es gibt Leute, die das nur deshalb machen, weil sie ihren Gläubigern entkommen wollen, es gibt aber auch solche, die einen guten Grund haben, warum ihr Aufenthaltsort nicht bekannt werden darf (etwa Stalking-Opfer, Kult-Aussteiger o.ä.). Ich würde sagen, dass man Wongel schon zugestehen muss, zu Kategorie b) zu gehören. Wäre es nicht etwas unfair, das gleich zu behandeln?

  • #62813 Oger Rinkler 9 Aug. 2022, 14:54

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    Ja, die Anforderungen sind nicht ohne. Es kommt dabei auch darauf an, ob derjeniche einfach nur "weg" ist, oder seiner Auffindbarmachung aktiv entgegenwirkt.
    Wasde dabei allerdings nicht vergessen darfst: Amtsrichter sind, was sowas angeht, häufig deutlich entspannter als der originäre Einzelrichter am LG, der den Scheiß ja trotzdem immer mit der Kammer bespricht. Geh doch mal beizeiten bei deinem Amtsgericht gucken. Nebst den öffentlich bekannt zu machenden Kirchenaustritten findest du immer so 1-2 öffentlich zugestellte Klagen.
    So selten kommt das tatsächlich nicht vor, trotz hoher Anforderungen. Habe das auch schon mal gehabt bei einer Räumungsklage. Der Typ war halt komplett verschollen.

  • #62814 Hodneberch 9 Aug. 2022, 15:02

    Als ob der Bumsdi in anderen Test überdurchschnittlich abgeschlossen hat. Das einzige was bei dem im Hönn funktioniert ist das zusammensetzen von Satzbausteinen.
    Das merkt man jedesmal wenn er z.b. anfängt mit "Ich bin nämlich..."
    Ab dem Zeitpunkt "denkt" er nicht mehr. Der Zellhaufen zwischen den Ohren setzt dann einfach passende Dinge ein die vorher schonmal als Satz funktioniert haben.

    Wahrscheinlich hat der seit seiner YouTube Zeit nicht mehr gelernt sondern handelt Instinktiv. Er hat keine einzige seiner Fertigkeiten verbessert oder ausgebaut. Er schreibt immernoch genauso behindert, er ernährt sich immernoch genauso behindert, hat absolut KEINE Idee von Ursache und Wirkung. Phänomenal. Man könnte den an jeden beliebigen Platz, in jeder beliebigen Kultur an einen PC setzen und es wäre exakt immer und immer wieder das gleiche Ergebnis.

    Bin mir sogar sehr sicher das nichtmal ein Lottogewinn irgendwas an seiner Situation ändern würde, weil ER nichts ändern würde.
    Vermutlich wär das Setting ein anderes. Villa, Zarencouch aus Krokodilleder 8k Webcam usw.
    Aber wir würden einen fetten Blob im Lacoste Polo sehen der seine Bude zumüllt sein Lamborghini zu Schrott fährt nur um dann ein Jahr später wieder Arm zu sein.

  • #62815 Schweiner 9 Aug. 2022, 15:03

    Er hat keine Auskunftssperre, er hat sich einfach nicht umgemeldet. Weil er hat ja im Audo gewohnt. Außerdem hat er das nicht nötig, er hat 10 Jahre gegen Mopping gekämpft. Irgendwer hat nach dem Abriss der Sondermülldeponie auf den Knopf gedrückt und seine Adresse war weg. Auch jetzt wohnt er nirgendwo, er hält sich da ja nur auf XD
    Für den deutschen Behördenapparat ist das natürlich 1 Problem, wenn man Passierschein A38 zustellen will, aber keiner nimmt ihn entgegen.

    Selbstverständlich ist denen bekannt wo er "sich aufhält" aber nicht wohnt. Aber damit alles seinen Gang gehen kann, muss halt erstmal geklärt werden wer zuständig ist für Passierschein A38. Dauert halt.

  • #62816 Hater von Amts wegen 9 Aug. 2022, 15:09

    Zitat von: Mexiggän Ständoff

    Niemals vergessen: da hat Mona ihre Zunge reingetan.

  • #62817 TreuerStadtschinken 9 Aug. 2022, 15:10

    Zitat von: Oger Rinkler

    So selten kommt das tatsächlich nicht vor, trotz hoher Anforderungen. Habe das auch schon mal gehabt bei einer Räumungsklage. Der Typ war halt komplett verschollen.
    Es ist, wie bei allem, eine Frage der Begründung. Bei Menschen ofw lässt sich das in der Regel gut machen. Wenn er noch irgendwo gemeldet ist, ist es schwer. Dann muss man erst einmal darlegen, dass er trotz der Meldung dort nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    Hab auch schon Richter erlebt, die bei obdachlosen Männern, die sich gewöhnlich irgendwo aufhalten und dort nächtigen, verlangt haben, dass man den Gerichtsvollzieher da vorbeischicken muss. Mehrfach.
    Bumsdi ist da halt so eine Sache. Ich würde als Richter verlangen, die Zustellung einer Klage zunächst bei Marjon zu versuchen, da es Anzeichen für seinen Aufenthalt dort gibt.

  • #62818 Gelöschtes Mitglied 755 9 Aug. 2022, 15:11

    Zitat von: Hater von Amts wegen

    Niemals vergessen: da hat Mona ihre Zunge reingetan.
    Vielleicht hatte sie ihm auch die Prostata massiert…oder ihn mit dem ganzen Arm verwöhnt. Aber dafür muss man erstmal an einem halben Meter Fettarsch vorbei. Und wenn er bei Mona nicht Kackduschen konnte, vielleicht hat er dann ganz verzichtet und es einfach trocknen lassen.

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  • #62819 Juicy van der Fla 9 Aug. 2022, 15:19

    Zitat von: Mexiggän Ständoff

    @panic die dumme ßau klaut hier meine Posts und lädt sie auf Haggebuddne.com wieder hoch.



    BENNNNIIIIIICCCC !!!!!
    Waß ßur Hölle machst du da???
    Das macht der Hodenlegger gerne.
    Empfehle Wasserzeichen gegen diese Unart des Herrn!

  • #62820 TreuerStadtschinken 9 Aug. 2022, 15:30

    Zitat von: Menschenfreund

    Vielleicht hatte sie ihm auch die Prostata massiert…oder ihn mit dem ganzen Arm verwöhnt. Aber dafür muss man erstmal an einem halben Meter Fettarsch vorbei. Und wenn er bei Mona nicht Kackduschen konnte, vielleicht hat er dann ganz verzichtet und es einfach trocknen lassen.

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    Moner hat 100% safe gar nix gemacht außer bussi bussi und öffentlich an ihm dranhängen, da bin ich inzwischen 100% von überzeugt. Die hat ihn mit Sicherheit komplett düpiert.