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Schichtarbeiter
5 Jan. 2022, 23:26
Der Markt Emskirchen hat jetzt in Sachen behördlicher Unfähigkeit allen Ernstes die BLM überboten: Die "Gegenleistung" für den Ankauf der Schanze wäre das sofortige Ende des Drachengames in Emskirchen, statt erst zum Haftantritt gewesen.
Denn sobald er tatsächlich einfährt, wäre a) für die Dauer seiner Inhaftierung sowieso Ruhe vor Ort und b) die Schanze zwischenzeitlich ohnehin pfutsch, weil die Schulden dann nicht mehr durch Neuaufladungen des Prepaid-Stromzählers oder mangels Jutub-Shekeln durch Kontopfändungen getilgt werden würden. Irgendeiner seiner größeren Gläubiger (N-Ergy, AOK, Amazon, ...) hätte also vermutlich die Zwangsversteigerung der Schanze betrieben, während er einsitzt.
Falls er aber bis zum Haftantritt, dem noch die Berufungsverhandlung und eine eventuelle Revision vorausgehen und der möglicherweise auch noch durch Goronner, gesundheitliche Probleme mit seiner Haftfähigkeit und das übliche Winklerglück weiter verzögert wird, eine Hausbesetzer-Staffel im althergebrachten Drechen-Domizil durchspielen kann, macht der Ankauf der Schanze durch den Markt Emskirchen ähnlich wie viel Sinn, wie des humpelnden Ex-Hausbesitzers Gummipuppe: Nämlich gar keinen.
Im Gegenteil: Die Schanze ist im Pflegezustand und in der Bausubstanz bereits soweit herunter gewirtschaftet, dass es kaum vorstellbar ist, dass der eitrig-beinige Eidechsenbaron noch zusätzliche Schäden verursacht, sofern er nicht gerade beim Müll herumschubsen Aufräumen über Rudis Altölvorräte stolpert und diese großflächig über sei Grunnstügg vergießt.
Dagegen dürfte es nur eine Sache geben, die schneller an Wert verliert, als ein Neuwagen: Ein Neuwagen, der von Reiner .W gefahren wird.
Und selbst wenn er Ford Blu nicht gleich zu Schrott fährt, wie den schwarzen Luan Mondeo: Es dürfte schon für ausreichend erboste, pfändungswillige Gläubiger sorgen, wenn er die Fahrerkabine vermutlich in ähnlicher Weise mit Smegma, Schweiß und dem undefinierbaren Ausfluss des zerklüfteten Gesäßes kontaminiert, wie mutmaßlich seiner Zeit die Zarencouch. Der Markt Emskirchen hat ihm also nicht nur effektiv gegenleistungslos einen Neuwagen aus dem gehobenen Preissegment geschenkt. Nein, man ist auch völlig ungeniert seinen (anderen) Gläubigern in die Parade gefahren, die sich bei der Pfändung oder Zwangsversteigung nun mit dem in Kürze völlig verranzten Ford Blu, statt dem Erlös der Schanze begnügen müssen.
Aber von vorne: Nehmen wir an, Sandra Winkelspecht hätte den höchstgewichtigen Hausbewohner nach dem käuflichen Erwerb des Schauerberger Schandflecks pünktlich zum heutigen 05.01 vor die Hurnesohntür gesetzt. Was wäre passiert?
Nach erfolglosem Sturmklingeln bei Mamichen Marion und ihrem nicht minder sympathischen, mutmaßlich polizeiflüchtigem Nachwuchs wäre es dem "Oger von Emskirchen" (O-Ton, ARD Brisant) nicht nur a weng kalt geworden, ihm wäre der kalte Panikschweiß in Strömen über die zerklüftete Stirn gelaufen. Was soll er jetzt bloß tun? Nachdem sowohl die PI NEA, als auch die kommunale Verwaltung von Emskirchen Friedensverhandlungen mit dem berühmtesten Sohn der Stadt via Outikel-Sörweiweil-Handy verweigern, hätte er sich erst einmal mit einer Notration überteuerter Nussschnecken vom Beck eingedeckt. Anschließend er wäre im Ford Blu weiter zum Emskirchener Rathaus gemeddlt und hätte sich dort obdachlos gemeldet.
Dazu ein paar Auszüge aus der "Gemeinsame[n] Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und des Innern über die Empfehlungen für das Obdachlosenwesen vom 4. Juli 1997 (AllMBl. S. 518)":
"5. Unterbringung von Obdachlosen nach Sicherheitsrecht
5.1 Allgemeines; Eröffnung des Aufgabenfeldes der Sicherheitsbehörden, Zuständigkeit (örtlicher Bezug)
Die Sicherheitsbehörden sind in Fällen plötzlich auftretender Obdachlosigkeit (z.B. Verlust der Wohnung) verpflichtet, die Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen. Die Verpflichtung zur Unterbringung von Obdachlosen gehört zu der von der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis zu vollziehenden Pflichtaufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung im örtlichen Bereich aufrechtzuerhalten. Für die Unterbringung Obdachloser ist diejenige Gemeinde zuständig, in der die Betroffenen obdachlos werden (BayVGH, Urteil vom 26. August 1993, Az.: 21 CE 93. 2605, und Beschluss vom 2. März 1994, Az.: 4 CE 93.3607).
Die Gemeinde kann sich dieser Zuständigkeit nicht dadurch entziehen, dass sie die Obdachlosen an eine andere Gemeinde verweist."
Nach Bayrischen Rechtsverordnungen ist die
Beseitigung von Obdachlosigkeit also Aufgabe der Sicherheitsbehörden, wie beispielsweise der PI NEA, was die Interviewäußerungen von Archuts Siggi gegenüber dem Bayrischen Rundfunk erklärt.
Zuständig für die Unterbringung ist allerdings die Gemeinde, also hier der Markt Emskirchen!
"5.2 Art der Unterbringung
5.2.1 Obdachlose sollen in erster Linie in gemeindeeigenen oder der Gemeinde zur Verfügung stehenden Unterkünften (angemietete Wohnungen, Pensionen oder Gasthöfe) untergebracht werden. Die Unterbringung auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde ist nur mit deren Zustimmung zulässig. Die Räume werden dem Obdachlosen durch privatrechtliche Vereinbarung überlassen oder durch Verwaltungsakt zugewiesen. Dabei sind die zugewiesenen Räume genau zu bezeichnen."
Wie wir weiterhin lesen, kann sich die Emskirchener Kommunalverwaltung auch nicht vor der Unterbringung des üppig beunterkieferten Umzugsverweigerers drücken und die Verantwortung auf die Nachbargemeinden abwälzen, weil hierzu deren Zustimmung erforderlich wäre. Frau Winkelspecht, mit "ch" ganz wichtig, müsste
den wundnässenden Neuwagenbesitzer also entweder a) in Gemeinderäumen beherbergen oder b) einen Wohnungsvermieter, Hotellier oder Pensionsbetreiber akquirieren, der selbiges ersatzweise für die Gemeinde übernimmt. (Es gibt noch eine Option c), zu der wir in Kürze auch noch kommen!)
Weil sich aber die
Begeisterung der Emskirchener Hauptortbewohner über die Aussicht eines zum nächtlichen Brüllheulen neigenden Neunachbarn nebst erwartbarer Besuchsstaffel und Vandalismus in engen Grenzen halten dürfte und Winkelspecht möglicherweise auch eher wiedergewählt, als mit Mistgabeln aus dem Dorf gejagt werden möchte, werden sich die Verantwortlichen mit Klauen und Zähnen gegen die Verlegung des Drachengames von der Altschauerberger Peripherie in die Emskirchener Ortsmitte wehren.
Und da auch
der Erlengrund keinerlei Ambitionen hegen dürfte, sich zur neuen Drachenschanze aufzuschwingen, von einer absehbaren Totalsanierung des ogerlichen Aufenthaltsraums ganz zu schweigen, fällt auch diese Option unter pragmatischen Gesichtspunkten weg.
Was käme sonst noch in Betracht?
5.2.2 Beschlagnahme privater Unterkünfte
5.2.2.1 Sind die Möglichkeiten zur Unterbringung in gemeindeeigenen oder der Gemeinde zur Verfügung stehenden Unterkünften erschöpft, kann als letztes Mittel auch die Beschlagnahme von Räumen Dritter aufgrund von Art. 7 Abs. 2 Nr. 3, Art. 9 Abs. 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) erfolgen. Unter Einhaltung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Art. 8 LStVG) und der Zumutbarkeit kommt eine Beschlagnahme von Räumen in der Regel nur in Betracht, soweit die bisherige Nutzung durch den Eigentümer nicht entgegensteht.
(...)
5.2.2.2 Bei der Beschlagnahme der bisherigen Miet- oder Werkswohnung gilt Folgendes:
5.2.2.2.1 Eine Beschlagnahme darf erst nach Abwägung der nachstehenden Punkte angeordnet werden:
– Eigene Mittel (gemeindeeigene Einrichtungen, angemietete Wohnungen, Pensionen, Gasthöfe) stehen nicht zur Verfügung; (...)"
Man könnte auch
c) ungenutzte Privaträume Dritter beschlagnahmen, um den mutmaßlich miefenden, mietnomadischen Meddl-Marodeur zwangsweise darin unterzubringen. Aber halt! Diese Maßnahme müsste verhältnismäßig, also unter anderem erforderlich sein:
Es dürfte also kein milderes Mittel existieren, wie zum Beispiel eine gemeindeeigene Unterkunft!
Blöderweise hat der Markt - dank fiskalischer Fehlleistungen monumentaleren Ausmaßes, als das "Gesäßgebirge" des zur Debatte stehenden Neu-Obdachlosen - gerade eine ebensolche käuflich erworben, die praktischerweise auch noch weit außerhalb der Hörweite des Ortskerns liegt:
Die Drachenschanze!
Der Ankauf der Schanze durch die Winkelspecht-Kamarilla machte also von vornherein überhaupt keinerlei Sinn, solange nicht sichergestellt war, dass der Beerchen-Connoisseur vom altschaurigen Berge spätestens zum Auszugstermin ein standesgemäßes Spielwichswohnklo außerhalb Emskirchens beziehen und versiffen kann, da andernfalls die Gewissheit bestand, dass die Autoren auf dem oben beschriebenen Wege die Hausbesetzer-Staffel einleiten würden.
Nach der BLM und der PI NEA hat Dr. h.c. Winkler nach hartem Kampf nun also auch den Endsieg über die heimatliche Kommune durch genau das errungen, was er am besten kann und ohnehin immer macht: Nichts tun.
Und so ward es, dass der Markt Emskirchne dem "Blindschleichenbaron" de facto einen Neuwagen geschenkt hat. Und wenn er ihn nicht zu Schrott gefahren hat oder Der Falsche™ aufgekreuzt ist, brüllheult er noch heute.
Dieser Beitrag wurde von Schichtarbeiter am 02.01.2023 07:34:46 bearbeitet.