Zitat von: panic
Das er ein sexuell gestörter Bastard ist steht außer Frage.
Trotzdem muss ich milde lächeln wenn hier jemand denkt es könnte ihm deshalb juristisch an den Kragen gehen.
Er kann schreiben was er will solange er es nicht Minderjährigen zur Verfügung stellt.
Und selbst wenn man ihm das nachweisen könnte, wie soll denn dann das Strafmaß aussehen?
Trotzdem sollte man nicht aufhören diesen kranken Bastard an den Pranger zu stellen.
So wie jedem der ihm Geld spendet, dies ist unsere heilige Pflicht!
Aber juristisch wird da gar nix passieren, schaut euch doch nur mal diesen Fall an.
Ein tatsächlich pädophiler dem aber eine geschriebene Beschreibung (wohl) tatsächlicher Handlungen nicht zur Last gelegt werden konnte da eben „nur“ in Textform.
Darf man anprangern aber so ist es nun mal.




