Zitat von: gayusschwulius
Klonter könnte das theoretisch per Privatklage selbst verfolgen (§ 374 StPO, da schwingt sich quasi bei besonders geringfügigen Straftaten das Opfer einer Straftat zur "Ersatzstaatsanwaltschaft" auf, weil die Amtsermittlung den Behörden zu blöd ist). Ich wünsche aber viel Spaß bei der Ermittlung einer ladungsfähigen Adresse, lel. Und selbst wenn es zu irgendeinem Prozess käme, wäre das wiederum eine Straftat aus einem ganz anderen Bereich, sodass dafür sehr wahrscheinlich kein Bewährungswiderruf erfolgen würde.
Was also mal wieder passieren wird:





