#150093
Der Manni
6 Juli 2023, 17:12
Zitat von: Strickschildkröte
Glaubst du wirklich dass er dort nicht sein kann? Glaubst du wirklich dass die ihm sagen: "hier dürfens fei nur wohne wennse a bhindrungsgrad ham!"
Nein, so wird das doch nicht kommuniziert.
"Ja, Herr Winkler, nein nein, wir reden hier nicht von "behinderten", keine Sorge. Wir bieten Menschen die unfair behandelt wurden oder wegen äußerer Einflüsse Schwierigkeiten haben eine Wohnung zu finden. Und das ist bei ihnen ja der Fall mit ihren ähm, Hassern. Wir sind keine Einrichtung für betreutes Wohnen, nein nein, so hat man das früher genannt. Wir, nun, in ihrer Sprache "supporten" sie, also können sie es sich vorstellen als wären wir ihre "Fans", so heißt das doch, oder? Und ich weiß ja sie sind sehr höflich und rücksichtsvoll, also ein paar kleine Richtlinien haben wir, aber das kriegen wir gemeinsam fix hin. Das? Nein nein, das sind Vitamintabletten, und gegen, ähm....ja, ach die Beine, das hilft ihnen noch konzentrierter zu sein bei ihren Telespielen!"
Und kaum ist der Betreuer um die Ecke im Aufenthaltsraum mit den anderen, macht er sich eine Kippe an, öffnet ein Bier und gröhlt los:
"Boah wat ne fette behinderte Stinkesau ist denn der Neue? Meine Güte ist der fett, und diese Stampfer, holy Fuck dass der es noch hergeschafft hat, der rafft ja gar nix mehr. Wat? Ja, die Benzos verabreiche ich dem und erzähl das hilft ihm beim Daddeln, boah das wird n Spaß, den fick ich so richtig wenn der sich nicht an die Hausordnung hält!"
Patienten wegen der Wirkung von Tabletten zu belügen erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung und einen oder mehrere Verstöße gegen das Arzneimittelgestz und kostet den behandelnden Arzt in jedem Fall, wenn es angezeigt und verhandelt wird, die Approbation. Werden die Tabletten von einem Pflegepersonal verteilt und es wird gelogen, dann ist der Arzt der es verordnet hat, wie auch die Pflegekraft in der Scheiße eben wegen KV sowie diverse Verstöße siehe Oben, Arzneimittelgesetz dies das.
Plätze in Pflegeheimen sind rar, vor allem wegen dem mutmaßlichen angeblichen Pflegekräftemangel, und daher kommt es NICHT dazu dass ein Obdachloser der arrogant und einfach nur hageldomm ist, in ein Pflegeheim oder eine Einrichtung zur Lebenshilfe gesteckt wird, es sei denn Krankenkasse und mindestens ein Kurzgutachten sagt dass dieser Mensch eine Behinderung hat. Da geht man nicht einfach hin und kriegt xacht "passt scho". Das kriegst du im Männerwohnheim und Obdachlosenasyl gesagt, "Joa kommens nei, basst scho".
Als Betreuer muss man objektiv sein und unvoreingenommen, Beleidigungen und Herabwürdigungen erlauben einen sofortigen Antrag auf Beendigung des Betreuungsverhältnisses und gegebenenfalls bestellung eines neuen Betreuers, davon abgesehen dass ehrverletzende Beleidigungen jedweder Art automatisch ebenfalls Straftaten und mit Geld- oder Zuchthausaufenthaltsstrafe belegt werden.
Benzos machen in höchstem Maße abhängig und schädigen über längere Zeit das ZNS, wenn man die Wahl hat sich das Leben schön zu saufen oder mit Benzodiazepinen u.ä. Smarties erträglich zu fressen, sollte man den Alkohol wählen, da kommt man schneller runter von, ist frei verkäuflich, in der Wirkung gut dosierbar und die Wirkung ist bei allen Menschen, also wirklich 100% allen Menschen der Erde exakt auf den Pfennich genau gleich, da Alkohol ein Stoff ist der seit Menschenbeginn dem Körper bekannt ist, ich sage nur "fermentierte Früchte gefressen", wie es schon die Neanderthaler aus Hunger und Lust und Laune getan haben und dabei unbewusst besoffen wurden.
Ein Bier während der Arbeitszeit zu zischen ist für einen Betreuer verboten, auch hier kann dieses dem Betreuungsgericht angezeigt werden und damit ein sofortiger Antrag auf beendigung, dies das, gschmarre, du ferstest.
An sich schöne kleine Wand des Textes aber halt alles voll mit Fantasiegebilden die in der Realität in dem Rechtsstaat nicht funktionieren, aber halt ein guter Versuch a weng klonteresk die Maske zu machen.
10 von 10 Klonters und Mimons für den Maskenbeitrag!!!