#151783
Circling Hedgehog
15 Juli 2023, 18:09
Zitat von: Diabositas
Jeder weiß, dass R.W. viele dumme Sachen macht aber woher soll er denn bitte nochmal 35k Schulden haben?
Verstehe auch nicht, aber mag mich ein Rechtskundler belehren, warum oben eine Gerichtsgebühr von 262,50 angeben ist und unten aber von 312.50 (Kosten (gesamt)) gesprochen wird.
Ist doch eh wieder alles Schrabadaba und lülülü
Edit: Kenne mich bei so Zeug nicht aus, weil ich ein braver Bub bin aber das steht hier so im Weltnetz:
Überprüft das Amtsgericht den Inhalt des Mahnbescheids?
Nein, das Gericht übernimmt keinerlei Überprüfung vor, es schaut kein einziger Richter auf den Fall. Das gesamte Verfahren ist weitgehend automatisiert, so dass die per Online-Maske eingegebenen Daten in einer vom Computer lesbaren Version ausgedruckt und nach Eingang im Amtsgericht lediglich eingescannt werden. Nachdem die Daten im PC-System des Amtsgericht angekommen sind, werden diese automatisiert auf den grau-weißen Mahnbescheidsbogen gedruckt und an den Schuldner verschickt.
Der Antragsteller des Mahnbescheids ist damit völlig frei in der Angabe seiner Daten, er könnte diese theoretisch auch einfach nur erfinden und an das Amtsgericht übermitteln. Ohne richterliche Kontrolle gibt es keine Instanz, die eine Überprüfung vornehmen würde.
Leider wird dieser Umstand manchmal ausgenutzt, vor allem durch unseriöse Inkassounternehmen oder Inkasso-Rechtsanwaltskanzleien. Diese lassen dann Daten in den Mahnbescheid eintragen, die schlicht und einfach falsch sind.
Kannst also als Roter Baron eine Quadrillionen Euronen von Reiner einfordern. Das ganze vollautomatisierte System scheint bereits massiv misbraucht zu werden. Passieren wird nichts.
Ist ja logisch, dass ein Gericht den Inhalt eines Mahnbescheides nicht kontrolliert. Das Ding ist ja eigentlich nichts weiter als eine weitere Mahnung, nur eben eine, die Dir, um das Ganze ein wenig dringlicher wirken zu lassen, vom Gericht zugestellt wird. Damit kann Dein Gläubiger erstmal gar nichts anfangen, da der Schuldner, ich meine es waren 14 Tage, Zeit hat, den Wisch entweder anzuerkennen oder abzulehnen. Anerkennen ist auch in Teilen möglich, sprich: man erkennt die Hauptforderung an, die utopischen Mahnkosten von Moskau-Inkasso jedoch nicht. Widerspricht der Schuldner in besagter Frist nicht, gilt das als vollumfängliche Anerkenntnis der Schulden. Und dann kann der Gläubiger daraus einen Titel oder Vollstreckungsbescheid erwirken.
Die Gerichte gehen hier einfach davon aus, dass kein Mensch so ein Ding einfach aussitzt und sich nicht meldet, auch wenn es in Teilen oder in Gänze falsch ist. Die kennen Ruiner halt nicht...
Zu den Kosten: die EUR 262.50 sind die Kosten des Gerichts für die Erstellung des Mahnbescheids. Diese sind richtigerweise umsatzsteuerfrei. Die EUR 312.50 sind die Kosten, die der Gläubiger angibt, und die sind MWSt-pflichtig. Alles richtig hier.