Hier mal ein gif mit und ohne Filter. Sieht schon ziemlich traurig aus
Hier mal ein gif mit und ohne Filter. Sieht schon ziemlich traurig aus
Zitat von: Rotbäckchen
Zitat von: Rotbäckchen
Zitat von: unwürdigerknecht
Zitat von: schnappi
Zitat von: DieguteEntevonSzechuan
Zitat von: Rotbäckchen
Birella: "Ich ficke alle Hater."
Chrmm...chrm... da ist der Weltrekord von Lisa Sparks mit 919 Typen an einem Tag wohl bald Geschichte.
Zitat von: panic
Hat mal wer bei der Gemeinde angerufen und gefragt, ob man das ASB8-Grundstück bereits erwerben kann und zu welchem Preis?
Vielleicht warten die auf höhere Grundstückskosten, um ein paar der Einsätze von damals von den Kosten abzudecken?
Ich dachte die bauen da vielleicht ein paar Wohnblöcke hin, aber da nicht alle Gebude abgerissen wurde, glaube ich nicht, dass die das Grundstück behalten wollen.
"Eine Gewerbeuntersagung verjährt nicht. Sie können als Adressat einer Gewerbeuntersagung also nicht damit rechnen, dass Sie nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch befugt sind, wieder ein Gewerbe zu führen.
Allerdings bestimmt das Gesetz in § 35 GewO, dass grundsätzlich ein Jahr nach der Gewerbeuntersagung eine Wiedergestattung der Gewerbeausführung beantragt werden kann. Wohlgemerkt muss die zuständige Behörde erneut über den Antrag positiv entscheiden, bevor Sie das Gewerbe wieder aufnehmen."
| Die Behörde muss von der ordnungsgemäßen Führung des Gewerbebetriebs überzeugt werden. |
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Zitat von: panic
Kriegt man den Betreiber/seine Adresse raus, wenn man sein Rückgaberecht geltend machen will? Impressumspflicht usw..