Zitat von: NichtRainersArschgebirge
Der Drachenlord - Part 1
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#199461 Eggers6000Update 4 Apr. 2024, 14:17wie schlank seine Stampfer damals noch warenDie Besucher sorgten wenigstens jahrelang dafür, dass er nicht auf dem Sofa festwuchs und seine Bewegung den Tag über hatte. Jetzt hockt er nur noch bei einem Nazi in der Besenkammer.
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#199463 LeFistoteles 4 Apr. 2024, 14:41Man weiß die schönsten Dinge erst dann zu schätzen, wenn sie fort sind

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Mod/RDW
#199464 Sprachinator 4 Apr. 2024, 15:01Früher war er vielleicht a Kaschberle für uns, aber jetzt steggd er im Knast.
Schnauf.
Wie schön wäre jetzt eine kleine, sommerliche Gartenschlauchparty am ASB8...
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#199465 Ehrenritter 4 Apr. 2024, 15:03Wenn der Ruiner zwangsverabschiedet wird durch Knast oder ähnliches, wird ihm niemals ein Comeback gelingen in 1+ Jahren.
Das ist bisher noch keinem in den sozialen Medien gelungen. Es gibt zahlreiche Beispiele von sogar grossen Influencern mit Depressionen oder die einfach keine Lust mehr hatten. Wenn sie sich einmal längere Zeit verabschieden, interessiert sich niemand mehr für sie! Der Grund ist, dass die Leute etwas Neues und vor allem Interessanteres finden.
Diese Come-Back Influencer fangen wieder bei Null an und geben dann auf, weil sie nie mehr ihre früheren Zahlen erreichen und es auch viel zu lange dauert, um wieder alles aufzubauen. -
#199466 panic 4 Apr. 2024, 15:07Gumbl ist Ofenhuso-Zuschauer. Im neuen Video wurde Folgendes gesagt:
- Angeblich hat Uwe im Suff zu Nachbarn erzählt dass Reiner Bürgergeld beantragt hat.
- Angeblich wurde der Mietvertrag vorher geändert dass die Miete sehr viel teurer ist.
- Und Reiner hat die andere Wohnung angeblich jetzt (Wo die Tussi vorher drin war)
Hier nochmal in geschnittener Form:
Relatiert:
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#199467 Stoffkasper 4 Apr. 2024, 15:08Zitat von: panic
Gumbl ist Ofenhuso-Zuschauer. Im neuen Video wurde Folgendes gesagt:BING BING BING ... Staffel Beginn "Sommersaison Zobes"
- Angeblich hat Uwe im Suff zu Nachbarn erzählt dass Reiner Bürgergeld beantragt hat.
- Angeblich wurde der Mietvertrag vorher geändert dass die Miete sehr viel teurer ist.
- Und Reiner hat die andere Wohnung angeblich jetzt (Wo die Tussi vorher drin war) -
#199468 Ehrenritter 4 Apr. 2024, 15:11Zitat von: panic
Gumbl ist Ofenhuso-Zuschauer. Im neuen Video wurde Folgendes gesagt:
- Angeblich hat Uwe im Suff zu Nachbarn erzählt dass Reiner Bürgergeld beantragt hat.
- Angeblich wurde der Mietvertrag vorher geändert dass die Miete sehr viel teurer ist.
- Und Reiner hat die andere Wohnung angeblich jetzt (Wo die Tussi vorher drin war)
Hier nochmal in geschnittener Form:
Der Uwe will wirklich auf Teufel komm aus der neue Drachenlord werden! Da hätten wir sogar die Antifa auf unserer Seite.
Die Dummheit von diesem Uwe ist echt heftig. Seine Schanze sieht auch schon langsam aus wie die alte Drachenschanze.
Klick hier für etwas Nostalgie aus den guten alten Zeiten:
https://t.ly/YZEYM -
#199469 Schweiner 4 Apr. 2024, 15:11Zitat von: panic
Gumbl ist Ofenhuso-Zuschauer. Im neuen Video wurde Folgendes gesagt:
- Angeblich hat Uwe im Suff zu Nachbarn erzählt dass Reiner Bürgergeld beantragt hat.
- Angeblich wurde der Mietvertrag vorher geändert dass die Miete sehr viel teurer ist.
- Und Reiner hat die andere Wohnung angeblich jetzt (Wo die Tussi vorher drin war)
Hier nochmal in geschnittener Form:
Relatiert:
jaja genau
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#199471 Gewinnertyp 4 Apr. 2024, 15:11Zitat von: Sprachlord
Früher war er vielleicht a Kaschberle für uns, aber jetzt steggd er im Knast.Frage mich bis heute, ob das Bild echt ist oder künstlich verdiqqt wurde. Das sind locker 250kg aller
Schnauf.
Wie schön wäre jetzt eine kleine, sommerliche Gartenschlauchparty am ASB8...
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#199472 Kazoo 4 Apr. 2024, 15:32Zitat von: Gewinnertyp
Frage mich bis heute, ob das Bild echt ist oder künstlich verdiqqt wurde. Das sind locker 250kg allerNaja guck dir mal die Bäume im Hintergrund oder sein Handgelenk an. -
#199473 Rollatormann 4 Apr. 2024, 15:36Zitat von: Gewinnertyp
Frage mich bis heute, ob das Bild echt ist oder künstlich verdiqqt wurde. Das sind locker 250kg allerJunge schau dir die Umgebung an, der Bauch hat sein eigenes Gravitationsfeld. -
#199474 Ehrenritter 4 Apr. 2024, 15:38Zitat von: panic
Gumbl ist Ofenhuso-Zuschauer. Im neuen Video wurde Folgendes gesagt:
- Angeblich hat Uwe im Suff zu Nachbarn erzählt dass Reiner Bürgergeld beantragt hat.
- Angeblich wurde der Mietvertrag vorher geändert dass die Miete sehr viel teurer ist.
- Und Reiner hat die andere Wohnung angeblich jetzt (Wo die Tussi vorher drin war)
Hier nochmal in geschnittener Form:
Relatiert:
Da werde ich gleich mett! Würde auch Bürgergeld Wohngeld bezahlt werden, wenn die wüssten, dass das Geld an einen bekannten NPD-Neonazi Funktionär geht?
Wenn das Amt trotzdem zahlt, sollte man dem Amt auch verklickern wieviel der Ruiner vorher bezahlt hat, damit Uwe und Ruiner keine Scheisse bauen tuen tun. -
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Mod/RDW
#199476 Sprachinator 4 Apr. 2024, 15:44Zitat von: Ehrenritter
Da werde ich gleich mett! Würde auch Bürgergeld Wohngeld bezahlt werden, wenn die wüssten, dass das Geld an einen bekannten NPD-Neonazi Funktionär geht?
Wenn das Amt trotzdem zahlt, sollte man dem Amt auch verklickern wieviel der Ruiner vorher bezahlt hat, damit Uwe und Ruiner keine Scheisse bauen tuen tun.
Ruf sie doch mal an, das Ganze interessiert die sicher brennend. -
#199477 Ehrenritter 4 Apr. 2024, 15:53Zitat von: Sprachlord
Ruf sie doch mal an, das Ganze interessiert die sicher brennend.
Ich habe gerade eben einen Juristen-Gumbel gefragt und hier ist seine Antwort. Ich schrieb, was ist wenn ein Sozialhilfe-Empfänger zwecks Wohngeld-Anzocke sich mit dem Vermieter abstimmt:
"Ja, ein solches Vorgehen wäre Betrug und würde gegen verschiedene Gesetze verstoßen. Zum einen würde der Hartz-IV-Empfänger falsche Angaben gegenüber dem Amt machen, indem er einen höheren Mietvertrag abschließt, um mehr Wohngeld zu erhalten.
Des Weiteren würde der Vermieter am Betrug beteiligt sein, da er sich unrechtmäßig Geld vom Amt erschleichen würde. In beiden Fällen könnte dies als Betrug gemäß § 263 StGB strafrechtlich verfolgt werden.
Zudem gibt es Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) und im Wohngeldgesetz, die solche Machenschaften verhindern sollen. So werden beispielsweise die Mietkosten durch das Amt überprüft und dürfen nicht über einer bestimmten Obergrenze liegen, um Missbrauch zu verhindern.
In solchen Fällen kann der Hartz-IV-Empfänger seine Leistungsansprüche verlieren und der Vermieter kann zur Rückzahlung des unrechtmäßig erhaltenen Geldes verpflichtet werden. Daher ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten und ehrliche Angaben zu machen."
Zusammengefasst:
- Betrug gemäß § 263 StGB
- Geld muss zurückbezahlt werden
- Streichung aller Leistungen
- Geldstrafe und Einknastung
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#199478 Pepemon 4 Apr. 2024, 15:55Zitat von: bia812
Ja den Jobcenter-Mitarbeiter interessiert es sicher das Uwe aus Zorbes-Hinterfeld NPD-Mitglied ist.Ne aber das geht in Richtung Erschleichung von Leistungen, wenn Uwäääh den Mietpreis angehoben hat, weil Amt zahlt.
Aber vermutlich hat Inkle einfach das Zimmer gewechselt. Neuer Raum, neue Miete (wenn der ganze Blödsinn stimmen sollte).
Eins muss man den Holzköppen dennoch lassen. Den Staat können sie alle mit einer gewissen Raffinesse bescheißen. -
#199479 Reichskatzler 4 Apr. 2024, 15:56Zitat von: Ehrenritter
Ich habe gerade eben einen Juristen-Gumbel gefragt und hier ist seine Antwort. Ich schrieb, was ist wenn ein Sozialhilfe-Empfänger zwecks Wohngeld-Anzocke sich mit dem Vermieter abstimmt:Hast du auch erwähnt, dass es sich um RsB handelt?
"Ja, ein solches Vorgehen wäre Betrug und würde gegen verschiedene Gesetze verstoßen. Zum einen würde der Hartz-IV-Empfänger falsche Angaben gegenüber dem Amt machen, indem er einen höheren Mietvertrag abschließt, um mehr Wohngeld zu erhalten.
Des Weiteren würde der Vermieter am Betrug beteiligt sein, da er sich unrechtmäßig Geld vom Amt erschleichen würde. In beiden Fällen könnte dies als Betrug gemäß § 263 StGB strafrechtlich verfolgt werden.
Zudem gibt es Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) und im Wohngeldgesetz, die solche Machenschaften verhindern sollen. So werden beispielsweise die Mietkosten durch das Amt überprüft und dürfen nicht über einer bestimmten Obergrenze liegen, um Missbrauch zu verhindern.
In solchen Fällen kann der Hartz-IV-Empfänger seine Leistungsansprüche verlieren und der Vermieter kann zur Rückzahlung des unrechtmäßig erhaltenen Geldes verpflichtet werden. Daher ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten und ehrliche Angaben zu machen."
Zusammengefasst:
- Betrug gemäß § 263 StGB
- Geld muss zurückbezahlt werden
- Streichung aller Leistungen
- Geldstrafe und Einknastung
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#199480 Ehrenritter 4 Apr. 2024, 15:57Zitat von: Pepemon
Ne aber das geht in Richtung Erschleichung von Leistungen, wenn Uwäääh den Mietpreis angehoben hat, weil Amt zahlt.
Aber vermutlich hat Inkle einfach das Zimmer gewechselt. Neuer Raum, neue Miete (wenn der ganze Blödsinn stimmen sollte).
Eins muss man den Holzköppen dennoch lassen. Den Staat können sie alle mit einer gewissen Raffinesse bescheißen.
Selbst wenn, muss es sich im Rahmen halten und der Uwe muss auch die früheren Mieten vorzeigen und kann somit bei der Miete nicht zu sehr übertreiben. Man dürfte von ihm auch verlangen, weitere vergleichbare Mietverträge zu zeigen.





