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Der Drachenlord - Part 1

  • #199481 Pepemon 4 Apr. 2024, 16:01

    Zitat von: Ehrenritter

    Selbst wenn, muss es sich im Rahmen halten und der Uwe muss auch die früheren Mieten vorweisen und kann somit bei der Miete nicht zu sehr übertreiben. Man dürfte von ihm auch verlangen, weitere Mietverträge zu zeigen.
    Wenn das Amt es genau wissen will, fragt sie nach dem Preis/m2 und orientiert sich am Mietspiegel. Wenn hier eine deutliche Differenz vorliegt, zahlt das Amt nur in ihrem Spielraum und der Rest müsste von Reiner getragen werden.
    Kein Amt macht deshalb ein Fass auf und stellt Strafanzeige, weil die einfach keine Zeit für den Bumms haben

  • #199482 Mettfabrik 4 Apr. 2024, 16:07

    Zitat von: Eggers5000Hardkore

    In Erinnerung an das am häufigsten meistgeklicktete Streamingsofa der Welt.
    Das war etzala noch echte Wertarbeit. Hat wesentlich länger gehalten, als der Gamingstuhl.

  • #199483 Ehrenritter 4 Apr. 2024, 16:09

    Zitat von: Pepemon

    Wenn das Amt es genau wissen will, fragt sie nach dem Preis/m2 und orientiert sich am Mietspiegel. Wenn hier eine deutliche Differenz vorliegt, zahlt das Amt nur in ihrem Spielraum und der Rest müsste von Reiner getragen werden.
    Kein Amt macht deshalb ein Fass auf und stellt Strafanzeige, weil die einfach keine Zeit für den Bumms haben

    Bin jetzt nicht so der Experte.

    Der Ruiner braucht ja 25.000 Kalorien pro Tag, Müller-Milchreis Kartons, Kinderschokoladen, Mettbrötchen, mehrere Fertigpizzen und morgens gerne halben Kilo Mozzarella zum aufwärmen.

    900 Euro für Essen im Monat.

    Wenn die jetzt so einen Elefanten haben, wird da einfach mehr Essensgeld bezahlt, um den am Scheissen zu halten oder muss der Ruiner plötzlich mit weniger Essen auskommen?

    Gibts da ein Limit?

  • #199484 Insolventer Antimopperich 4 Apr. 2024, 16:10

    Toll gemacht!
    Jetzt scheißt dieser Fickfehler wieder alles mit WoTs zu.

  • #199485 Kontrollgreif aufn Jens 4 Apr. 2024, 16:11

    Zitat von: Ehrenritter

    Ich habe gerade eben einen Juristen-Gumbel gefragt und hier ist seine Antwort. Ich schrieb, was ist wenn ein Sozialhilfe-Empfänger zwecks Wohngeld-Anzocke sich mit dem Vermieter abstimmt:
    "Ja, ein solches Vorgehen wäre Betrug und würde gegen verschiedene Gesetze verstoßen. Zum einen würde der Hartz-IV-Empfänger falsche Angaben gegenüber dem Amt machen, indem er einen höheren Mietvertrag abschließt, um mehr Wohngeld zu erhalten.

    Des Weiteren würde der Vermieter am Betrug beteiligt sein, da er sich unrechtmäßig Geld vom Amt erschleichen würde. In beiden Fällen könnte dies als Betrug gemäß § 263 StGB strafrechtlich verfolgt werden.

    Zudem gibt es Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) und im Wohngeldgesetz, die solche Machenschaften verhindern sollen. So werden beispielsweise die Mietkosten durch das Amt überprüft und dürfen nicht über einer bestimmten Obergrenze liegen, um Missbrauch zu verhindern.


    In solchen Fällen kann der Hartz-IV-Empfänger seine Leistungsansprüche verlieren und der Vermieter kann zur Rückzahlung des unrechtmäßig erhaltenen Geldes verpflichtet werden. Daher ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten und ehrliche Angaben zu machen."

    Zusammengefasst:
    - Betrug gemäß § 263 StGB
    - Geld muss zurückbezahlt werden
    - Streichung aller Leistungen
    - Geldstrafe und Einknastung

    :love:
    Das klingt alles wirklich gut und ich glaube, dass es dieses mal den Dreger wirklich an den Kragen geht.

    Was passieren wird:
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  • #199486 Ehrenritter 4 Apr. 2024, 16:18

    Hab meinen Juristen-Gumpel nochmal gefragt, ob man als grosser fetter Elefant mehr Essensgeld bekommt ...

    Mal angenommen, man hat einen Hartz-IV-Empfänger, der ist über 1.90m groß ist und über 280kg schwer und einen riesigen Kalorienbedarf von 25.000 Kalorien pro Tag. Er muss 900 Euro im Monat speziell für Essen ausgeben, um satt zu werden. Gibt es Beispiele oder Gesetze, dass solchen speziellen Härte-Fällen mehr Essensgeld zugestehen?

    Anwalts-Gumpel:
    Ein Hartz-4-Empfänger hat Anspruch auf Leistungen für seinen Bedarf an Nahrungsmitteln, die im Regelsatz enthalten sind. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt 446 Euro im Monat. Davon wird ein bestimmter Anteil für die Ernährung berechnet, der jedoch nicht separat ausgewiesen ist. Es wird empfohlen, dass Hartz-4-Empfänger sorgsam mit ihrem Budget umgehen und auch die Möglichkeiten der Tafeln oder anderen sozialen Organisationen nutzen, um mit Lebensmitteln unterstützt zu werden.

    Mit Hartz-4 kann man also einen Elefanten nicht artgerecht ernähren. Da muss er vielleicht über die Drachis aufstocken und dann noch tafeln.

  • #199487 NichtRainersArschgebirge 4 Apr. 2024, 16:21

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  • Mod/RDW
    #199488 Sprachinator 4 Apr. 2024, 16:26

    Zitat von: Ehrenritter

    Ich habe gerade eben einen Juristen-Gumbel gefragt und hier ist seine Antwort. Ich schrieb, was ist wenn ein Sozialhilfe-Empfänger zwecks Wohngeld-Anzocke sich mit dem Vermieter abstimmt:
    "Ja, ein solches Vorgehen wäre Betrug und würde gegen verschiedene Gesetze verstoßen. Zum einen würde der Hartz-IV-Empfänger falsche Angaben gegenüber dem Amt machen, indem er einen höheren Mietvertrag abschließt, um mehr Wohngeld zu erhalten.

    Des Weiteren würde der Vermieter am Betrug beteiligt sein, da er sich unrechtmäßig Geld vom Amt erschleichen würde. In beiden Fällen könnte dies als Betrug gemäß § 263 StGB strafrechtlich verfolgt werden.

    Zudem gibt es Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) und im Wohngeldgesetz, die solche Machenschaften verhindern sollen. So werden beispielsweise die Mietkosten durch das Amt überprüft und dürfen nicht über einer bestimmten Obergrenze liegen, um Missbrauch zu verhindern.


    In solchen Fällen kann der Hartz-IV-Empfänger seine Leistungsansprüche verlieren und der Vermieter kann zur Rückzahlung des unrechtmäßig erhaltenen Geldes verpflichtet werden. Daher ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten und ehrliche Angaben zu machen."

    Zusammengefasst:
    - Betrug gemäß § 263 StGB
    - Geld muss zurückbezahlt werden
    - Streichung aller Leistungen
    - Geldstrafe und Einknastung

    :love:

    Ja komm, hau' noch ne WOT raus über Sachen, die auf "hat so einer auf Telegram x8 khabt" basieren.
    Junge, such dir n Dschobb.

  • #199489 Pepemon 4 Apr. 2024, 16:35

    Zitat von: Ehrenritter

    Bin jetzt nicht so der Experte.

    Der Ruiner braucht ja 25.000 Kalorien pro Tag, Müller-Milchreis Kartons, Kinderschokoladen, Mettbrötchen, mehrere Fertigpizzen und morgens gerne halben Kilo Mozzarella zum aufwärmen.

    900 Euro für Essen im Monat.

    Wenn die jetzt so einen Elefanten haben, wird da einfach mehr Essensgeld bezahlt, um den am Scheissen zu halten oder muss der Ruiner plötzlich mit weniger Essen auskommen?

    Gibts da ein Limit?
    Essen ist pauschal im Bürgergeld einberechnet. Wenn das Arschkonglomerat soviel zu fressen benötigt, tja Pech. Besondere Leistungen gibt's nur für Schüler oder Menschen mit andauernden Krankheiten wie Diabetes oä

  • #199490 Schweiner 4 Apr. 2024, 16:41

    Zitat von: panic

    - Angeblich hat Uwe im Suff zu Nachbarn erzählt dass Reiner Bürgergeld beantragt hat.

    Kann er gerne machen (als ob). Die Frage ob er denn zumindest "in der Fantasie" min. 3 Stundne am Tag irgendwas arbeiten könnte, stellt sich ja schon gar nicht mehr. Da reicht 1 Blick in seine dumme Fresse. Entweder erschlägt ihn wer in den 3 Stunden, weil er einfach mal a Ruh geben soll, oder er braucht erstmal 3 Stunden erklärt, wie man 1 Knopf drückt.
    Damit ist er fürs hartzen nicht berechtigt und muss Sozialhilfe beantragen (lel als ob). Kommt im Endeffekt aufs selbe raus ich weiß, nur sollten irgendwelche Dorfspione wissen was sie da an Müll erfinden

    was pasiren wird:

  • #199491 Stoffkasper 4 Apr. 2024, 16:42

    Zitat von: Ehrenritter

    Hab meinen Juristen-Gumpel nochmal gefragt, ob man als grosser fetter Elefant mehr Essensgeld bekommt ...

    Mal angenommen, man hat einen Hartz-IV-Empfänger, der ist über 1.90m groß ist und über 280kg schwer und einen riesigen Kalorienbedarf von 25.000 Kalorien pro Tag. Er muss 900 Euro im Monat speziell für Essen ausgeben, um satt zu werden. Gibt es Beispiele oder Gesetze, dass solchen speziellen Härte-Fällen mehr Essensgeld zugestehen?

    Anwalts-Gumpel:
    Ein Hartz-4-Empfänger hat Anspruch auf Leistungen für seinen Bedarf an Nahrungsmitteln, die im Regelsatz enthalten sind. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt 446 Euro im Monat. Davon wird ein bestimmter Anteil für die Ernährung berechnet, der jedoch nicht separat ausgewiesen ist. Es wird empfohlen, dass Hartz-4-Empfänger sorgsam mit ihrem Budget umgehen und auch die Möglichkeiten der Tafeln oder anderen sozialen Organisationen nutzen, um mit Lebensmitteln unterstützt zu werden.

    Mit Hartz-4 kann man also einen Elefanten nicht artgerecht ernähren. Da muss er vielleicht über die Drachis aufstocken und dann noch tafeln.
    JONGE, Kannst du die fette Sau nicht einfach beleidigen wie jeder andere auch? Es muss nicht jeder Beitrag ne Doktorarbeit sein.

  • #199492 Pepemon 4 Apr. 2024, 16:44

    Zitat von: Schweiner

    Kann er gerne machen (als ob). Die Frage ob er denn zumindest "in der Fantasie" min. 3 Stundne am Tag irgendwas arbeiten könnte, stellt sich ja schon gar nicht mehr. Da reicht 1 Blick in seine dumme Fresse. Entweder erschlägt ihn wer in den 3 Stunden, weil er einfach mal a Ruh geben soll, oder er braucht erstmal 3 Stunden erklärt, wie man 1 Knopf drückt.
    Damit ist er fürs hartzen nicht berechtigt und muss Sozialhilfe beantragen (lel als ob). Kommt im Endeffekt aufs selbe raus ich weiß, nur sollten irgendwelche Dorfspione wissen was sie da an Müll erfinden

    was pasiren wird:
    3 Std rendern ist keine Arbeit? ẞoßo

    Tbh: Das Jobcenter wird ihm dennoch 3std Arbeit am Tag zumuten. In Amtsaugen ist er erwerbsfähig.
    Ich hoffe, Uwe zählt dann zur Bedarfsgemeinschaft, denn dann muss der Nadsiopper auch vorm Amt blank ziehen

    Dieser Beitrag wurde von Pepemon am 04.04.2024 16:49:40 bearbeitet.
  • #199493 bia812 4 Apr. 2024, 16:50

    Wenn das Jobcenter seine Arbeitsfähigkeit einschätzen soll, einfach ihn auf die Waage stellen und dann die Mario-Kart Lets Plays anschauen. Da hat man sich den Amtsarzt gespart.

  • #199494 Ehrenritter 4 Apr. 2024, 16:51

    Zitat von: Sprachlord

    Ja komm, hau' noch ne WOT raus über Sachen, die auf "hat so einer auf Telegram x8 khabt" basieren.
    Junge, such dir n Dschobb.

    Zitat von: NichtRainersArschgebirge
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  • #199495 Kontrollgreif aufn Jens 4 Apr. 2024, 17:04

    Zitat von: Ehrenritter

    Hab meinen Juristen-Gumpel nochmal gefragt, ob man als grosser fetter Elefant mehr Essensgeld bekommt ...

    Mal angenommen, man hat einen Hartz-IV-Empfänger, der ist über 1.90m groß ist und über 280kg schwer und einen riesigen Kalorienbedarf von 25.000 Kalorien pro Tag. Er muss 900 Euro im Monat speziell für Essen ausgeben, um satt zu werden. Gibt es Beispiele oder Gesetze, dass solchen speziellen Härte-Fällen mehr Essensgeld zugestehen?

    Anwalts-Gumpel:
    Ein Hartz-4-Empfänger hat Anspruch auf Leistungen für seinen Bedarf an Nahrungsmitteln, die im Regelsatz enthalten sind. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt 446 Euro im Monat. Davon wird ein bestimmter Anteil für die Ernährung berechnet, der jedoch nicht separat ausgewiesen ist. Es wird empfohlen, dass Hartz-4-Empfänger sorgsam mit ihrem Budget umgehen und auch die Möglichkeiten der Tafeln oder anderen sozialen Organisationen nutzen, um mit Lebensmitteln unterstützt zu werden.

    Mit Hartz-4 kann man also einen Elefanten nicht artgerecht ernähren. Da muss er vielleicht über die Drachis aufstocken und dann noch tafeln.
    Rufst du deinen Juristen-Taschenkumpel extra an um ihn wegen dem Dreche zu fragen?
    Ist er selber im Game oder musst du ihm erklären, dass es da einen fetten Meddler aus Mittelfranken gibt, der bisschen im Internet geergert wurde und jetzt bei einem Nazi in der Herberge wohnt? Textest du ihn dann auch mit WoTs wie uns zu? Geht dir dabei einer ab?

  • #199496 Karl Klammer 4 Apr. 2024, 17:05

    Ihm geht dabei einer ab.

  • #199497 Kein Hamster 4 Apr. 2024, 17:11

    Zitat von: Pepemon

    Essen ist pauschal im Bürgergeld einberechnet. Wenn das Arschkonglomerat soviel zu fressen benötigt, tja Pech. Besondere Leistungen gibt's nur für Schüler oder Menschen mit andauernden Krankheiten wie Diabetes oä
    Hat Rainer aber auch ein Pech das er für Diabetes so garnicht in der Risikogruppe ist. Sehr ärgerlich das ganze.

  • #199498 Mettfabrik 4 Apr. 2024, 17:19

    Zitat von: Kein Hamster

    Hat Rainer aber auch ein Pech das er für Diabetes so garnicht in der Risikogruppe ist. Sehr ärgerlich das ganze.
    "Diabetes" ist sein zweiter Vorname.

  • #199499 Eggers6000Update 4 Apr. 2024, 17:26

    Zitat von: Mettfabrik

    "Diabetes" ist sein zweiter Vorname.
    Er hat aber keine gesundheitlichen Beschwerden.
    Ärzte loben ihn sogar für seinen lebenden Zustand.

  • Mod/RDW
    #199500 Sprachinator 4 Apr. 2024, 17:46

    Leude, ihm gehts richtig, richtig gut.

    - Ja mei, die Beine schimmeln ihm weg aber er muss eh ned so viel laufen, basst also.
    - Okay, er frisst sich bald ins Grab, aber er wird ja eh ned so alt, also woaßd scho.
    - Die Zähne sagen einer nach dem anderen meddl off, aber Schwibb Schwabb kann man auch ohne Zähne trinken!
    - Kopfweh und Bauchweh hadder manchmal, wahrscheinlich weil die Zuckerwürfel (die geilen) so langsam sämtliche Arterien verstopfen, aber ne Ibu rein und feddich isses!

    Haider widder vorgeführt von den Winklergenen.