#395
panic
31 Mai 2022, 14:30
Artikel nordbayern.de 31.05.22
Revision zurückgezogen
Urteil ist rechtskräftig: Der Drachenlord bleibt ein freier Mann
Text von hinter der Bezahlschranke:
Zitat:
Das Urteil des Amtsgerichts Neustadt a. d. Aisch glich einem Paukenschlag: Im Oktober 2021 verhängte die erste Instanz gegen Rainer W. wegen Beleidigung und mehrerer Fälle der Körperverletzung zwei Jahre Freiheitsstrafe - dagegen legten Staatsanwaltschaft und auch die Verteidigung Berufung ein.
Negative Aufmerksamkeit
In zweiter Instanz verhandelte das Landgericht Nürnberg-Fürth im März 2022 gegen den Youtuber Rainer W., und wieder erregte das Strafverfahren bundesweites Aufsehen - W. gilt als bekanntestes Opfer von Cybermobbing in Deutschland: So hat sich der Hass gegen ihn aus dem Internet in die reale Welt verlagert - doch gleichzeitig führen seine "Hater" an, dass Rainer W. diese Wut bewusst schürt, um sie in bare Münze zu verwandeln. Er profitiere letztlich von der negativen Aufmerksamkeit für seine Videos und Internetauftritte.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Strafe der ersten Instanz gemildert und den selbst ernannten Drachenlord im März 2022 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Rainer W. habe sich zwar der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Axel Dunavs in der Urteilsbegründung der Strafkammer, doch ein psychiatrischer Gutachter hatte Rainer W. als vermindert schuldfähig beschrieben.
Tägliche Polizeieinsätze
Die Geschädigten (sie sind gleichzeitig "Hater", die ihn zu Hause aufsuchten) hatten ihn bewusst provoziert. Sie wussten genau, dass W. eine kurze Zündschnur habe, sich nicht mehr würde beherrschen können und sie schlagen würde.
Die "Hater" unternahmen jahrelang regelrechte "Wallfahrten" nach Altschauerberg im Landkreis Emskirchen. W. hatte seine Adresse Jahre vorher in einem seiner Videos genannt, und zum Besuch der "Drachenschanze", wie er selbst sein Elternhaus nannte, aufgefordert. Zuletzt kam es in dem 42-Seelen-Dorf Altschauerberg mehrmals täglich zu Polizeieinsätzen.
Kein Rechtsfehler im Urteil erkennbar
Wie man sich die Besuche der "Hater" in Altschauerberg vorstellen kann, war zuletzt während der Beweisaufnahme im Landgericht aufgrund von gezeigten Handy-Videos zu sehen und zu hören. "Hater" und "Drachenlord" beschimpften sich wechselseitig aufs Ärgste, einige der Videos endeten damit, dass die "Hater" mit Triumphgeheul verkündeten, sie würden den "Drachenlord" wegen seiner Gewaltausbrüche nun anzeigen und in den Knast bringen.
Diese "Mission Knast" ist nun gescheitert. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte im Anschluss an das mündliche Urteil Revision eingelegt. Doch nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor, wie Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde, bestätigt. Die Behörde habe ihr Rechtsmittel zurückgenommen, die Revision müsse "nicht zwingend durchgeführt werden".
Verfolgungsjagd mit den Hatern
Rainer W. hat seinen Wohnort in Altschauerberg aufgegeben, das Grundstück und sein Elternhaus verkauft. Steine der abgerissenen "Drachenschanze" wurden sogar im Internet-Aktionshaus ebay gehandelt. W. lebt derzeit in seinem Auto – und bereits nach der Gerichtsverhandlung im März 2022 nahmen die "Hater" bereits die Verfolgung auf. Mittlerweile liefern sich der "Drachenlord" und die "Hater" eine Art Schnitzeljagd quer durch das Land. Gut möglich, dass weitere Strafprozesse folgen.
danke @unbesigt
Dieser Beitrag wurde von panic am 31.05.2022 15:18:47 bearbeitet.