#75
Quasimodo
12 Okt. 2023, 13:04
Zitat von: pollo👍
Das trifft es doch ziemlich gut. Das ist doch nur noch ein semantischer Wendehals.
"Ich hoffe du stirbst."
"Ich hoffe jemand bringt dich um."
"Ich finde, du solltest Tod sein."
"Ich bin der Meinung, dass du nicht mehr lebendig sein solltest."
Drückt unterm Strich das selbe aus, nur dass manche davon halt rein wegen der Formulierung von intellektuell unehrlichen Menschen unter den Deckmantel der Meinungsfreiheit fallen.
Ich muss hier vielleicht philospisch tiefer ausholen, aber ich finde, dass man hier an die Wurzel gehen muss: Um jemanden wirklich den Tod zu wünschen, also allen Ernstes der Überzeugung sein, dass ein Mensch am besten jetzt sofort sterben sollte muss schon ein gewisser Hass da sein.
Wie viel muss denn schief laufen, bis man der "Meinung" ist, dass jemand Tod sein sollte.
"Ich finde man sollte den Islam verbieten!" vs. "Ich finde alle Moslems sollten sterben!" stellt das schön gegenüber. Das erste akzeptiere ich als diskutable Meinung, das zweite ist Ausdruck von Emotion (Hass ist eine Emotion, lul) auch wenn es rein von der Satzstruktur Meinungsäußerungen sind.
Und ich denke genau deswegen gibt es Gesetze gegen Volksverhetzung. Hass gegen Volksgruppen kannst du auf viele Arten versuchen zu verschleiern, aber er kann sich nicht hinter ein paar Satzkonstrukten verstecken. Bei Volksverhetzung geht es ja auch um das Aufstacheln zum Hass:
Ich finde das "über bloße Ablehnung und Verachtung hinausgehend" ist hier der entscheidende Faktor. Der Meinung zu sein, dass jemand besser tot wäre geht eben über Ablehung und Verachtung hinaus.
Interessante Definition, geht sogar noch weiter:
Eine ausdrücklich oder konkludent vermittelte Botschaft kann in drei Fällen volksverhetzend sein. Die Grenzen zwischen den einzelnen Handlungsvarianten verschwimmen teilweise und können auch kumulativ vorliegen.
1. Aufstacheln zum Hass:
Die Botschaft muss objektiv dazu geeignet sein, die Adressaten der Äußerung gegenüber den betroffenen Personengruppen geradezu feindselig (über bloße Ablehnung und Verachtung hinausgehend) zu stimmen, indem sie darauf abzielt, das Denkvermögen oder die Gefühlswelt der Adressaten zu beeinflussen.
Bloße Ablehnung oder Verachtung gegenüber Islam, Russland oder bestimmten linken Richtungen ist also legitime Meinungsäußerung (wer hätte das gedacht). Natürlich will jeder der sich negativ äußert gegenüber etwas seinem Gesprächspartner mitteilen, dass und warum er etwas nicht befürwortet. Also beeinflusst man jedenfalls unterbewusst immer auch die Gefühlswelt der anderen.
Demnach ist das Zeigen von Bildern von Moslems getöteter Menschen automatisch Volksverhetzung?
2. Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen:
Es muss sich um einen Appell handeln, der in anderen den Entschluss zu privaten oder staatlichen Gewalt- oder Willkürmaßnahme hervorrufen soll. Gewaltmaßnahmen sind zum Beispiel gewaltsame Vertreibungen oder Freiheitsberaubungen. Willkürmaßnahmen sind sonstige unmenschliche Diskriminierungen. Erfasst werden grundsätzlich auch Maßnahmen, an die nur berufliche oder wirtschaftliche Folgen geknüpft sind, oder die sich nur gegen Sach- und Vermögenswerte der Personengruppen richten sollen.
"Aufforderung zu Willkürmaßnahmen" nach dieser Ansicht also schon wenn man unrechtmäßige "Flüchtlinge" oder Migranten oder kriminelle Ausländer abschieben lassen will?
Wer hat sich das ausgedacht, Claudia Roth persönlich? Absoluter Blödsinn.
3.Angriff auf die Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden
In Abgrenzung zu lediglich scharf formulierten Ehrverletzungen muss die Botschaft die Menschenwürde angreifen. Dieser wäre darin zu sehen, dass die Angehörigen der betroffenen Personengruppe als gegenüber den übrigen Mitgliedern der Gesellschaft „minderwertige Geschöpfe„ dargestellt werden. Es ist also ausreichend, wenn ihnen gleichwertiges soziales Lebensrecht abgesprochen wird. Eine gegenüber dem „Menschsein“ biologische Minderwertigkeit (z.B. Vergleich mit Tieren oder Sachen) muss nicht zwingend ausgedrückt werden.
Das Merkmal „Beschimpfen“ meint die Kundgabe besonders verletzender und abfälliger Missachtung. Böswillig verächtlich gemacht werden Personen, wenn der Täter sie aus Feindseligkeit in besonders kränkender Weise als der Wertschätzung durch die übrige Bevölkerung unwert darstellt. Eine Verleumdung liegt bei der Behauptung wissentlich falscher Tatsachen vor, die geeignet sind, die Personen in ihrem Geltungsanspruch herabzuwürdigen.
Hier sehe selbst nach dieser Ansicht keine Probleme, denn was den Moslems im Gazathread und den Russen. im Ukrainethread vorgeworfenn wird, machen sie als Volksgruppe tatsächlich, nachprüfbar und in erheblichem Maße. So weit sind wir de jure noch nicht, dass Verbrechen von bestimmten Gruppen nicht mehr erwähnt werden dürfen, weil sie deren Ansehen schaden könnten. Auch wenn die GEZ-Presse gerne moslemische Täternamen verschweigt, verboten ist es nicht sie zu erwähnen.
Letztendlich ist das ganze Schwachsinn, Meinungsäußerung sollte niemals kriminalisiert werden.