Menü×

Wohnungssuche

  • #1 Kletterer 14 März 2025, 13:55

    Angenommen ein Mietinteressent gibt in der Selbstauskunft einen Vermieter an, der gar nicht existiert und die Nummer des besagten Vermieters ist einfach eine zweite Nummer vom Mieter, wo einfach die Mailbox angeht ... und der Mieter füllt auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung im Namen dieses Vermieters selbst aus.

    Das kann der neue Vermieter/die Hausverwaltung eigentlich nicht nachprüfen, oder? Die werden wohl kaum 200km weit fahren, um zu prüfen, ob der besagte Vermieter da wirklich wohnt, sollten sie ihn tatsächlich anrufen und dann nicht erreichen, oder zur aktuellen Wohnung fahren und andere Mieter dort fragen, wer der Vermieter ist. Eigentlich könnte es nur auffallen, wenn sich zufälligerweise noch ein anderer Mieter aus dem gleichen Haus für die neue Wohnung beim Vermieter bewirbt.

    Was ist eure Meinung dazu?

  • #2 Meier's Karl Ultra 14 März 2025, 14:03

    Fragst fürn freund, nech?

  • #3 Kletterer 14 März 2025, 14:06

    Zitat von: Meier's Karl Ultra

    Fragst fürn freund, nech?
    Bin Vermieter

  • #4 Meier's Karl Ultra 14 März 2025, 14:09

    Kuhl

  • #5 Karl Klammer 14 März 2025, 14:19

    Fürn Viertel Beteiligung sag ich dass der Plan echt subber ist.

  • #6 Kletterer 15 März 2025, 11:42

    Zitat von: Pastor Steven Qu4nderson

    Fürn Viertel Beteiligung sag ich dass der Plan echt subber ist.
    Suchst du nach einem WG-Zimmer, oder was soll das?