Was soll dieser behämmerte Rezept-Hobbykoch-Scheiß eigentlich schon wieder?
(nua als Scheddz gedacht?)

Als ob der stinkendfaulste Messiebarde der Welt sich hinSTELLT (utopisch genug!) und dann anfängt frisches Gemüse zu waschen, schneiden, anzubraten, zu kochen, um am Ende alles noch nachzuwürzen und....
Ach komm Winkler, hör mir doch! Fotografier die scheiß Zutaten doch einfach ab oder ist dein Handy schrott?
Wäre zumindest einfacher:

Der Drachenlord - Part 1
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#62061 Mexiggän Ständoff 5 Aug. 2022, 16:59 -
#62062 Gelöschtes Mitglied 755 5 Aug. 2022, 17:00Zitat von: Hodneberch
Gibt es eigentlich einen bestätigten Fall wo er Mal einen Vorteil seiner Ränge geliefert hat?War sehr schwierig. Zum einem war er selten im Discord und man musste sich erst einem Gesinnungstest durch Mods unterziehen. Aber auch dann reichte es nicht. Erst nach zwei, drei Monaten wäre es wohl möglich gewesen, mal eine Stunde mit ihm zu zocken - worauf er Bock hat. Glaube danach wollte er dann Ausweiskopie von jedem, der mit ihm zocken wollte, um Haider abzuschrecken.
Ganz am Anfang durfte man doch sogar mit ihm zocken für Schlappe 100€ oder sowas -
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#62064 Boneclinks_Ventilator 5 Aug. 2022, 17:11Freue mich unironisch auf die Videolösungen vom Dicken. Endlich versagt er wieder in Kinderspielen UND beweist analog seine absolute Unwissenheit durch seine "Erklärungen".
Was passieren wird:
Was zum???
HOOOOO vedamd ej
Wieso machd der das jeds ned???
Oh wissde wenn die fugg Schteuerung ned ged
Grundsädslich hab ich jeds auch kain Plan wieso das jeds nimma ged also früher ging des imma. Da habe ich des bei em Freund gspilt aber mit Scheats natürlich. -
#62065 TreuerStadtschinken 5 Aug. 2022, 17:27Okay Leude, ich hab mal a weng Rechtsprechung gewälzt und Kommentierungen gelesen. Kurze Antwort: Kommt drauf an.
Es gibt nicht sonderlich viele veröffentlichte Entscheidungen zu der Thematik. Liegt zum einen daran, dass da selten zu (mit Erfolg) ermittelt wird, selten zu verhandelt wird (entweder Einstellung wegen geringer Schuld, Einstellung gegen Auflage oder Strafbefehl) und der Tatbestand durchaus Auslegungsschwierigkeiten begegnet und auch keine wirkliche Einigkeit darüber besteht, ob und inwiefern "echte Darstellungen" von gespielten oder fiktiven (gnihi fick) abzugrenzen sind. Die Rechtsprechung der OLG handhabt es bisher so, dass bei der Gewaltpornographie in der Gesamtschau zu fragen ist, ob hier sexuelle Handlungen mit Gewalt vorgenommen werden, also unter Ausschluss oder Beugung der Willensfreiheit der Person und es für die Tatbestandsmäßigkeit unerheblich ist, ob die Darstellung "Echtheit" für sich beansprucht oder gespielt ist (auch schlecht gespielt soll darunter fallen), solange bei einem objektiven Beobachtet der Eindruck entsteht, hier werde ohne Einwilligung miteinander verkehrt.
In der Literatur und der Rechtsprechung einiger OLG wird der Tatbestand u.A. wegen der Kunstfreiheit und dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung im Bereich BDSM dahingehend reduziert, bei einvernehmlichem BDSM liege bereits keine Gewalt vor. Das ist aus meiner Sicht zutreffend: Es leuchtet nicht ein, warum der einvernehmliche BDSM-Seggs, der nach den Regeln und Gebräuchen der Szene einvernehmlich passiert, legal sein soll, seine Abbildung, Beschreibung oder Vorfühung jedoch illegal, wenn es bei "normalem" Verkehr erlaubt wäre. Man muss hier beim "objektiven Beobachter" durchaus eine gewisse Szenekunde unterstellen: Bei einem hochwertig produzierten "Gewaltporno" mit mehreren Schnitten, Kameraeinstellungen und ggf. einer gefilmten "Rahmenhandlung" muss jeder vernünftige Zuschauer davon ausgehen können, dass alle Beteiligten Einvernehmlich handeln.
Bei fiktiven Schriftwerken ist die Sache da schon problematischer. Da gibt es logischerweise keine "echten" Protagonisten, bei denen man den Eindruck gewinnen könnte, sie machten "freiwillig" mit. Wenn also Vergewaltigungsszenen beschrieben werden, dann ist der objektive Tatbestand des § 184a durchaus eröffnet.
Man wandert hier natürlich auf einem schmalen Grat, der in Richtung bloßer Gesinnungsjustiz schwenkt und der von gewissen Wertungswidersprüchen nicht frei ist. Wenn Schutzgut der Norm der Jugendschutz ist, ist es eigentlich kaum zu erklären, warum explizit auf Video gestellter Hardcore-SM-Sex keine "Gewalt" sein soll, obwohl dort echte Menschen mit echten Handlungen zu sehen sind, eine offenkundig fiktive Erzählung jedoch viel schwerer wiegen und daher strafbar sein soll.
Gemessen daran ist zumindest Reiners Vergewaltigungsgeschichte durchaus problematisch, weil er das "Opfer" seiner Handlung immer so als "eigentlich will sie, aber dann doch nicht, aber irgendwie dann doch" beschrieben hat. Auch wenn Reiner von dem damit verbundenen Fetisch nicht das geringste versteht: Wenn 50 Shades of Grey im Buchhandel vertrieben werden darf, ist es kaum zu erklären, warum seine Geschichten illegal sein sollen.
Bei der Tierpornographie greift das natürlich nicht. Tiere können nicht "einwilligen". Ignorieren wir mal, dass Tiersodomie in Schland nicht verboten ist, könnte ihm das Ding eher auf die Füße fallen.
Ich hab einen recht guten Aufsatz gefunden über die Problematik fiktiver KiPo-Geschichten, dessen Argumente sich durchaus auf die Sidduerdzion des § 184a übertragne lassen.
Es wird sich beim Ruiner eher um die Frage drehen, ob er den Kappes verbreitet bzw. öffentlich Zugänglich gemacht hat, also etwa ob die Google Altersverifikation dem entgegen stünde. Es gibt ein OLG Urteil, bei dem jemand davongekommen ist, der entsprechende Tierpornos im Internet über eine Tauschbörse angeboten hat und sich dahingehend eingelassen hatte, er habe nicht gewusst, dass er die Dateien nach dem Download selbst für andere zum herunterladen anbieten würde. Das wird beim Rainerle natürlich nicht 1:1 gehen, aber das OLG hatte es in diesem Fall am Vorsatz scheitern lassen. Wäre eine adäquate Verteidigungsstrategie: Rainer ging davon aus, dass durch die Google-Verfitikation nur Erwachsene lesen konnten und dass das ausreicht. Das bewegt sich irgendwo zwischen einem Tatbestandsirrtum (schließt die Vorsatzschuld aus) und einem Verbotsirrtum (ggf. in Form eines Erlaubnisirrtums). Da man selbst bei Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums nahezu immer in den Genuss der fakultativen Strafminderung kommt (schlicht, weil das für das Gericht mit weniger Begründungsaufwand verbunden ist), besteht da eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass da nichts hängen bleibt. Für so einen Pillepalle verschwendet die StA eigentlich ihre Ressourcen nicht.
Meine vorsichtige Prognose: Das ist eigentlich etwas, was man als Staatsanwalt einstellt, maximal gegen Auflage, weil da die Wahrscheinlichkeit zu groß ist, dass es einem um die Ohren fliegt. Die Durchsuchung selbst ist schon... fragwürdig. Rechtlich vertretbar, rechtsstaatlich fragwürdig und ich vermute - freilich ohne es beweisen zu können - dass da eine gewisse "politische" Motivlage vorliegt, ohne einem der Beteiligten damit illegales Handeln vorzuwerfen. Solange es rechtlich vertretbar ist, ist es schon aufgrund des Opportunitätsprinzips nicht rechtswidrig, wenn die StA sich in diesem Fall - aus welchem Grund auch immer - für Ermittlungen entscheidet. Den entsprechenden Tatverdacht sehe ich als gegeben.
Daher schätze ich die Lage so ein, dass die Durchsuchung beim Dreger zwei unterschiedliche Dimensionen hat - auch hier natürlich nur Vermutungen und Schlussfolgerungen, die keinesfalls für sich beanspruchen, korrekt zu sein:
1. Dem Dreger den Stecker ziehen. Ich sage dazu mal nichts weiter, ich überlasse es der Intelligenz des Lesers, was ich damit meinen könnte.
2. Fischen: Aufgrund seiner ekelhaften Geschichte von wechne er renne nackt vor fremden Kindern rum, spekuliert man darauf, im Rahmen von "Zufallsfunden" etwas zu finden, was strafrechtlich deutlich relevanter wäre... wenn ihr ferstet. Mit Kindern und so. Ne?
Oge war alles -
#62066 DickeOmma 5 Aug. 2022, 17:31Zitat von: TreuerStadtschinken
Real Talk: Auch wenn ich bei meiner Meinung bleibe, dass Reinerle sicher nicht unter 80 mit seinem IQ liegt, wäre es aufgrund seiner Vita vollkommen problemlos möglich, ihn in den Bereich einer echten Intelligenzminderung (IQ < 70) einzuordnen, jedenfalls nach ICD Kriterien.Ahn Bekloppter, der rechrlich Hof und Haus erbt, und Mudder un Schwesder nicht auszahlen muss, weil er bekloppt ist. Saugeil.
Ich sage das vor allem, weil ich mir nichts sehnlicher Wünsche als eine Rückabwicklungsstaffel, weil Reiner geschäftsunfähig war.
Und wenn man mal ganz ehrlich ist, ohne Sympathie für McMoppel: Eigentlich sind die Regeln über die Geschäftsfähigkeit exakt dafür da, dass so ein Dullikopp wie uns Wingel nicht den geerbten Hof aus einer Laune heraus gegen eine Handvoll magische Bohnen eintauscht. -
#62067 TreuerStadtschinken 5 Aug. 2022, 17:34Zitat von: DickeOmma
Ahn Bekloppter, der rechrlich Hof und Haus erbt, und Mudder un Schwesder nicht auszahlen muss, weil er bekloppt ist. Saugeil.Deutsches Recht ist römisches Recht und römisches Recht war halt zu 90% Erb- und Familienrecht, welches verhindern sollte, dass der geistig umnachtete Sprössling sich das über Dynastien aufgebaute Hab und Gut der Familie abzocken lässt. -
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#62071 Diabositas 5 Aug. 2022, 18:16Ich will Ralf mal wieder so richtig brüllheulen hören

BRÜLLHEULEN UND ZWAR SOFORT -
#62072 Fedder Frangge 5 Aug. 2022, 18:19Zitat von: DracheOffiziell
Dr.med.fett Reiner Wingl, Seearzt für große Wassertiere (Spezialgebiete Proktologie und Urologie)
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#62073 Gelöschtes Mitglied 755 5 Aug. 2022, 18:27Zitat von: Diabositas
Ich will Ralf mal wieder so richtig brüllheulen hörenRetro-Mett
BRÜLLHEULEN UND ZWAR SOFORT
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#62074 Hetzer-chan 5 Aug. 2022, 18:31Der dreht doch schon wieder frei. Hat er Post vom Gericht bekommen ?
Er ist aber auch der Einziche, der nach der dritten Verurteilung wegen KV und Beamtenbeleidigung ein Video auf Jutub rotzen darf, wo er den Polizisten erneut Untätigkeit unterstellt und ankündigt weitehrin Leute vor seinem Haus schlagen zu wollen.
Also entweder sind alle involvierten Beamten im IQ Bereich von Ralf anzusiedeln oder das Rechtssystem ist komplett dysfunktional und ich bin in diesem Land nur von Idioten umgeben. Statement @TreuerStadtschinken ?
Bin mir immer wieder unsicher, ob er wirklich so blöd ist oder nur so tut. Glaubt er seinen Sermon selber ? -
#62075 TreuerStadtschinken 5 Aug. 2022, 18:35Zitat von: Hetzer-chan
Der dreht doch schon wieder frei. Hat er Post vom Gericht bekommen ?Da könnte er tatsächlich Ärger bekommen, ja. Seine aktuelle Rechtfertigungsorgie lässt durchaus den Schluss zu, dass die StA dem Antrag auf Aushändigung seiner Sachne nicht entsprochen hat bzw das Gericht auch gsacht hat "Leider nein, leider gar nicht". Kann natürlich sein, dass sie schon was gefunden haben. Alles Spekulatius, aber so Mitteilungsbedürftig und Rechtfertigungslord er gerade ist, is da was im Busch.
Er ist aber auch der Einziche, der nach der dritten Verurteilung wegen KV und Beamtenbeleidigung ein Video auf Jutub rotzen darf, wo er den Polizisten erneut Untätigkeit unterstellt und ankündigt weitehrin Leute vor seinem Haus schlagen zu wollen.
Also entweder sind alle involvierten Beamten im IQ Bereich von Ralf anzusiedeln oder das Rechtssystem ist komplett dysfunktional und ich bin in diesem Land nur von Idioten umgeben. Statement @TreuerStadtschinken ? -
#62076 rauchmeddler 5 Aug. 2022, 18:36Zitat von: TreuerStadtschinken
Okay Leude, ich hab mal a weng Rechtsprechung gewälzt und Kommentierungen gelesen. Kurze Antwort: Kommt drauf an.
Es gibt nicht sonderlich viele veröffentlichte Entscheidungen zu der Thematik. Liegt zum einen daran, dass da selten zu (mit Erfolg) ermittelt wird, selten zu verhandelt wird (entweder Einstellung wegen geringer Schuld, Einstellung gegen Auflage oder Strafbefehl) und der Tatbestand durchaus Auslegungsschwierigkeiten begegnet und auch keine wirkliche Einigkeit darüber besteht, ob und inwiefern "echte Darstellungen" von gespielten oder fiktiven (gnihi fick) abzugrenzen sind. Die Rechtsprechung der OLG handhabt es bisher so, dass bei der Gewaltpornographie in der Gesamtschau zu fragen ist, ob hier sexuelle Handlungen mit Gewalt vorgenommen werden, also unter Ausschluss oder Beugung der Willensfreiheit der Person und es für die Tatbestandsmäßigkeit unerheblich ist, ob die Darstellung "Echtheit" für sich beansprucht oder gespielt ist (auch schlecht gespielt soll darunter fallen), solange bei einem objektiven Beobachtet der Eindruck entsteht, hier werde ohne Einwilligung miteinander verkehrt.
In der Literatur und der Rechtsprechung einiger OLG wird der Tatbestand u.A. wegen der Kunstfreiheit und dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung im Bereich BDSM dahingehend reduziert, bei einvernehmlichem BDSM liege bereits keine Gewalt vor. Das ist aus meiner Sicht zutreffend: Es leuchtet nicht ein, warum der einvernehmliche BDSM-Seggs, der nach den Regeln und Gebräuchen der Szene einvernehmlich passiert, legal sein soll, seine Abbildung, Beschreibung oder Vorfühung jedoch illegal, wenn es bei "normalem" Verkehr erlaubt wäre. Man muss hier beim "objektiven Beobachter" durchaus eine gewisse Szenekunde unterstellen: Bei einem hochwertig produzierten "Gewaltporno" mit mehreren Schnitten, Kameraeinstellungen und ggf. einer gefilmten "Rahmenhandlung" muss jeder vernünftige Zuschauer davon ausgehen können, dass alle Beteiligten Einvernehmlich handeln.
Bei fiktiven Schriftwerken ist die Sache da schon problematischer. Da gibt es logischerweise keine "echten" Protagonisten, bei denen man den Eindruck gewinnen könnte, sie machten "freiwillig" mit. Wenn also Vergewaltigungsszenen beschrieben werden, dann ist der objektive Tatbestand des § 184a durchaus eröffnet.
Man wandert hier natürlich auf einem schmalen Grat, der in Richtung bloßer Gesinnungsjustiz schwenkt und der von gewissen Wertungswidersprüchen nicht frei ist. Wenn Schutzgut der Norm der Jugendschutz ist, ist es eigentlich kaum zu erklären, warum explizit auf Video gestellter Hardcore-SM-Sex keine "Gewalt" sein soll, obwohl dort echte Menschen mit echten Handlungen zu sehen sind, eine offenkundig fiktive Erzählung jedoch viel schwerer wiegen und daher strafbar sein soll.
Gemessen daran ist zumindest Reiners Vergewaltigungsgeschichte durchaus problematisch, weil er das "Opfer" seiner Handlung immer so als "eigentlich will sie, aber dann doch nicht, aber irgendwie dann doch" beschrieben hat. Auch wenn Reiner von dem damit verbundenen Fetisch nicht das geringste versteht: Wenn 50 Shades of Grey im Buchhandel vertrieben werden darf, ist es kaum zu erklären, warum seine Geschichten illegal sein sollen.
Bei der Tierpornographie greift das natürlich nicht. Tiere können nicht "einwilligen". Ignorieren wir mal, dass Tiersodomie in Schland nicht verboten ist, könnte ihm das Ding eher auf die Füße fallen.
Ich hab einen recht guten Aufsatz gefunden über die Problematik fiktiver KiPo-Geschichten, dessen Argumente sich durchaus auf die Sidduerdzion des § 184a übertragne lassen.
Es wird sich beim Ruiner eher um die Frage drehen, ob er den Kappes verbreitet bzw. öffentlich Zugänglich gemacht hat, also etwa ob die Google Altersverifikation dem entgegen stünde. Es gibt ein OLG Urteil, bei dem jemand davongekommen ist, der entsprechende Tierpornos im Internet über eine Tauschbörse angeboten hat und sich dahingehend eingelassen hatte, er habe nicht gewusst, dass er die Dateien nach dem Download selbst für andere zum herunterladen anbieten würde. Das wird beim Rainerle natürlich nicht 1:1 gehen, aber das OLG hatte es in diesem Fall am Vorsatz scheitern lassen. Wäre eine adäquate Verteidigungsstrategie: Rainer ging davon aus, dass durch die Google-Verfitikation nur Erwachsene lesen konnten und dass das ausreicht. Das bewegt sich irgendwo zwischen einem Tatbestandsirrtum (schließt die Vorsatzschuld aus) und einem Verbotsirrtum (ggf. in Form eines Erlaubnisirrtums). Da man selbst bei Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums nahezu immer in den Genuss der fakultativen Strafminderung kommt (schlicht, weil das für das Gericht mit weniger Begründungsaufwand verbunden ist), besteht da eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass da nichts hängen bleibt. Für so einen Pillepalle verschwendet die StA eigentlich ihre Ressourcen nicht.
Meine vorsichtige Prognose: Das ist eigentlich etwas, was man als Staatsanwalt einstellt, maximal gegen Auflage, weil da die Wahrscheinlichkeit zu groß ist, dass es einem um die Ohren fliegt. Die Durchsuchung selbst ist schon... fragwürdig. Rechtlich vertretbar, rechtsstaatlich fragwürdig und ich vermute - freilich ohne es beweisen zu können - dass da eine gewisse "politische" Motivlage vorliegt, ohne einem der Beteiligten damit illegales Handeln vorzuwerfen. Solange es rechtlich vertretbar ist, ist es schon aufgrund des Opportunitätsprinzips nicht rechtswidrig, wenn die StA sich in diesem Fall - aus welchem Grund auch immer - für Ermittlungen entscheidet. Den entsprechenden Tatverdacht sehe ich als gegeben.
Daher schätze ich die Lage so ein, dass die Durchsuchung beim Dreger zwei unterschiedliche Dimensionen hat - auch hier natürlich nur Vermutungen und Schlussfolgerungen, die keinesfalls für sich beanspruchen, korrekt zu sein:
1. Dem Dreger den Stecker ziehen. Ich sage dazu mal nichts weiter, ich überlasse es der Intelligenz des Lesers, was ich damit meinen könnte.
2. Fischen: Aufgrund seiner ekelhaften Geschichte von wechne er renne nackt vor fremden Kindern rum, spekuliert man darauf, im Rahmen von "Zufallsfunden" etwas zu finden, was strafrechtlich deutlich relevanter wäre... wenn ihr ferstet. Mit Kindern und so. Ne?
Oge war alles
Du nimmst den Dikken viel zu Ernst und das ist dein größtes Problem -
#62077 Hetzer-chan 5 Aug. 2022, 18:38Am Ende hatte er noch Neobieners Laptop und jetzt werden die 5GB piddsahosen.mp4s ihm zum Verhängnis. War bestimmt viel Käsepizza auf den Höschen.
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#62078 Piratenbacardi 5 Aug. 2022, 18:41Im Grunde müsste doch der Bewährungshelfer schonmal bissl durchdrehen, wenn Rainer nun im Stream/Video seine Aussagen vor Gericht wieder teilweise revidiert. Einsicht nicht gegeben und dennoch sehr rücksichtsvolles Urteil erhalten.
Hab leider aber keine Ahnung was Bewährungshelfer überhaupt an Spielraum hat. Obs da einfach nur eine Erwähnung in einem - für Rainer gewohnt - schlechtem Bewährungszeugnis gibt. Oder ob da eben sogar ne Warnung an die Behörden rausgeht.. jedoch ist ja dadurch allein keine Gefährdung geboten, von dem her ist so eine Warnung ja sinnlos und auch nur Haterwunsch. -
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#62080 TreuerStadtschinken 5 Aug. 2022, 18:43Zitat von: Hetzer-chan
Am Ende hatte er noch Neobieners Laptop und jetzt werden die 5GB piddsahosen.mp4s ihm zum Verhängnis. War bestimmt viel Käsepizza auf den Höschen.Lel der Neobiener in der Pidserhose.



