Zitat von: Goethes Fist
"Loide, gand ellich: Ich hadde damals keine Ahnung ghabt, was an Hologaust is. Edzala hab ich aber nachgeguggt. War damals echd blöd von mir. Des tud mir leid!". Stattdessen kam immer nur:
"Ich weiß echd nich, fieso die Haider immer noch auf des Hologaustding rumreidne! Des war Iruni und Sarkasmu. Auserdem hab ich mich schon dausendmal dafür endschuldigd!"
Er hat immer nur behauptet, sich entschuldigt zu haben.
Hurensohn
Zitat von: Lyoner
Auszug Dejure: Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Rainer ist legitim nicht in der Lage, seine Fehler einzusehen. Sozusagen amtlich attestiert ein Dulli, der wo her geht und nur scheiße labert. Man kann ihm quasi nicht zur Last legen, ein Arschloch zu sein. Oder lasst es mich vielleicht besser formulieren: Man darf nicht überrascht sein, dass er sich wie ein Arschloch vor dem Herrn aufführt. Softwarefehler, kannmannixmachen.
Für mich bleibt die Frage offen, ob man jemanden, der Recht und Unrecht nicht mehr unterscheiden kann, nicht entsprechend zum Schutze vor sich selbst und zum Schutze der Allgemeinheit, weiteren Maßnahmen zuführen sollte. (Psychiatrie zb.) So lang, bis die Gefahr für die Allgemeinheit nicht mehr gegeben ist.



