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Der Drachenlord - Part 1

  • #28321 TreuerStadtschinken 25 März 2022, 12:52

    Zitat von: Holzrusse

    Revision :love:

    Bitte einer der Jura-Haider mal ne Wot neischürrne was das jetzt bedeutet und wie die Erfolgswahrscheinlichtkeiten und Zeiträume sind.
    Das kann man jetzt unmöglich sagen, es kommt auf die Urteilsgründe an. Muss man warten, bis das Gericht das Urteil abgesetzt hat und wir die Gründe kennen. Notwehr oder Einwilligung, das wird die Frage sein, wie das Gericht hier begründet. Auch die Beweiswürdigung wird interessant, die ist allerdings in der Revision nur schwer angreifbar. Selbst wenn diese "eher lebensfern" ist, ist sie nur dann revisibel, wenn sie gegen geltende Denkgrundsätze verstößt. Nur weil man zu einem anderen Ergebnis kommen kann, sich dieses ggf. vielleicht sogar aufdrängt, bedeutet das keinen Verfahrensfehler.

    Wir befinden uns hier wahrscheinlich im Bereich der Sachrüge, also der fehlerhaften Anwendung materiellen Rechts. Revisible Verfahrensfehler vermag ich derzeit keine zu erkennen.

    Sachrüge ist in der Revision insofern "günstiger", als dass das Revisionsgericht die korrekte Anwendung materiellen Rechts von Rechtswegen prüfen muss, also nicht, wie bei Verfahrensfehlern, auf diese "aufmerksam" gemacht werden muss, auch wenn sich das freilich anbietet.

    Habe in meiner aktiven Zeit in der StA tazächlich nur eine Handvoll Revisionen gemacht (und ein überraschend großer Anteil zugunsten des Angeklagten), Staatsanwälte sind darin tatsächlich deutlich weniger geübt als Strafverteidiger. Habe das damals immer in Zusammenarbeit mit dem Kollechne gemacht, der ein Revisionscrack war und nochmal drüber geschaut hat (Grüße gehen raus, Steffen, warst VIEL zu qualifiziert für den Laden. Absolut legendärste Nummer von Dir werd ich nie vergessen, ich sage nur: Milchschnitte). Am häufigsten motzt man in der StA in der Revision rum, wenn Strafe zu gering (weil nicht anerkannter Strafmilderungsgrund) oder Bewährung, wo keine hingehört.

    Wenn das Gericht hier verminderte Schuldfähigkeit annimmt, wird das zwar auch ein Angriffspunkt, aber da hat die StA selbst verkackt, weil sie kein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben haben. Kann also nur dann ein Problem werden für Reiner, wenn - was SEHR häufig vorkommt - das Gutachten nicht im Rahmen der Beweiswürdigung individuell und kritisch gewürdigt wurde. Es ist selbst unter Strafrichtern unfassbarer Weise nicht immer bekannt, dass die Frage der Schuldfähigkeit eine Rechtsfrage ist, keine medizinische Tatfrage, deren alleinige Beantwortung Aufgabe des Richters ist.

    Zeitraum schätze ich was im Bereich 3-4 Monate. Erfolgsaussichten: Keine Prognose, nur ein paar Ausblicke.

    Gehen wir davon aus, dass die rechtfertigende Einwilligung der Rechtfertigungsgrund war, der zum Freispruch geführt hat, dann fliegt das Ding hoch, da lege ich mich zu 99% fest. Kommt natürlich auch hier auf die Begründung an, aber ich gehe nach wie vor davon aus, dass der Berufsrichter in dem Punkt von den Schöffen überstimmt worden ist. Das ist nicht nur extrem zuwider der Rechtsprechung zu § 228 StGB, es läuft auch dem Zweck der Norm zuwider, dem Grundrechtsträger bewusst und zielgerichtet die Verfügungsgewalt über den eigenen Körper und den Grad schädlicher Einwirkungen auf denselben zu überantworten. Nur weil man weiß, dass jemand gewalttätig reagiert, den - rechtlich relevanten - Erklärungsinhalt in sein Erscheinen zu interpretieren, er sei mit etwaigen Gewalthandlungen gegen sich einverstanden, verquert dieses Ansinnen nicht nur, es unterläuft damit zielgerichtet die strengen Anforderungen an das hochprivilegierte Notwehrrecht.
    Ansonsten können wir es auch so drehen: Die Ehefrau, die um die cholerischen Wutausbrüche ihres Ehemanns weiß, reizt ihn aufgrund seiner Impotenz und bekommt deswegen einen Elfer ins Fressbrett. Dann kommt die Justiz aus den 50erjahren vorbei und sagt: "Frau Müller-Karpenstein, sie haben es ja irgendwo auch provoziert, Sie wissen doch, wie aufbrausend Ihr Mann ist!"
    Die Einwilligung ist zudem unbeachtlich, wenn die Körperverletzung dadurch "sittenwidrig" wird. Darüber hier zu schreiben, das würde den Rahmen sprengen, und wenn man fair ist: Sittenwidrigkeit im Strafrecht funktioniert nicht, das kann man mit dem Bestimmtheitsgebot nicht in Einklang bringen, am Analogieverbot kratzt es auch gefährlich. Die Rechtsprechung hat sich dabei auf bestimmte Fallgruppen geeinigt, etwa, wenn das Resultat eine schwere Körperverletzung oder eine solche mit Todesfolge ist, oder wenn die Gesamtumstände der Tat nicht in Ansehung der (Straf-)Rechtsordnung passieren, sondern in ihrer Ablehnung.
    Beispiele:
    1. Fußball-Ultras, Gangs oder Rocker, die sich im Wald treffen und ihre Differenzen in einem großen Battle-Royal ausduken wollen.
    2. Religiöse Gruppen, die im Rahmen ihrer Paralleljustiz Körperstrafen ausprechen und vollstrecken.
    3. Extreme sexuelle fetische wie der Kannibale von Rothenburg. War in dem Verfahren eine ganz große Problematik.

    Man betrachtet also das Gesamtbild und fragt, ob das so derartig gegen die im Strafrecht und den Grundrechten niedergelegten Werte ist, dass wir dem Grundrechsträger die Verfügungsgewalt über seinen Körper insofern absprechen. Im Fall vom Reiner ist es widersprüchlich zu sagen: Das Mobbing, was da stattfindet, die Besuche usw., das ist unmoralisch und verstößt gegen Sitte und Anstand, aber der Dicke darf sich in diesem Rahmen daneben benehmen. Die gesamte Interaktion zwischen Reiner und den Häiders färbt, so meine Überzeugung, auf die begangenen Körperverletzungen ab und lässt diese in einem besonders sittenwidrigen Licht erscheinen, so dass eine etwaige Einwilligung berechtigterweise unbeachtlich wäre. Denn ansonsten erschaffen wir einen rechtsfreien Raum, der am Ende Rainer sogar schadet: Wenn jeder weiß, dass ihm zu begegnen mit Gewalt von ihm enden kann UND er dafür nicht bestraft werden kann, weil man ja wisse, worauf man sich einlässt, dann wird Herr Winkla nur noch mehr zu einem Ausgestoßenen, mit dem sich niemand mehr abgeben wird, schon aufgrund der Gefahr, sich gegen seine Wutausbrüche nicht wehren zu dürfen.

    Zur Notwehr ist bereits alles gesagt, wenn sie es darauf stützen, wird es spannend. Unmöglich ist es nicht. Aber es bedarf eines nicht unerheblichen Aufwandes.

  • #28322 Speckwurst300kg 25 März 2022, 12:52

    Zitat von: Jens Gibolde

    Sagt mal meint dieser Richter das eigentlich ernst? Die Urteilsbegründung liest sich so, als hätte er einem kleinen Kind erklärt, dass es bitte nicht mehr die Kekse aus Muttis Keksdose stehlen soll. Es geht hier um u.a. schwere Körperverletzung und der kommt im Prinzip mit "gell Rainer, mach des fei nimmer so oft, gell?". Das ist doch Irrsinn. Blanker Hohn.
    Das Gesetz wurde halt mit Füßen getreten. Deppenbonus, egal wo.

  • Mod/RDW
    #28323 schnappi 25 März 2022, 12:56

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    ich sage nur: Milchschnitte

    Milchschnitte.png

  • #28324 Goethes Fist 25 März 2022, 12:57

    Zitat von: ayylmao

    Rainer ist legitim nicht in der Lage, seine Fehler einzusehen. Sozusagen amtlich attestiert ein Dulli, der wo her geht und nur scheiße labert. Man kann ihm quasi nicht zur Last legen, ein Arschloch zu sein. Oder lasst es mich vielleicht besser formulieren: Man darf nicht überrascht sein, dass er sich wie ein Arschloch vor dem Herrn aufführt. Softwarefehler, kannmannixmachen.
    Na und? Deswegen sollte man solchen Leuten trotzdem nicht alles durchgehen lassen. Ich würde einem (geistig) Behinderten, der bspw. eine Kadse quält genauso eine scheuern wie einem "Normalen" (wenn er die Aufforderung, dies zu unterlassen, nicht befolgt).

    Hab mich auch schon mit ´nem Rollstuhljockey im Supermarkt angelegt. Schlange von 1510 Loiden an der Kasse. Der kam angekullert und meinte in einem ekelhaft schnippischen selbstverständlichen Ton:

    "So! Ich darf ja mal vor, nich?"
    "Ähh, Nein."
    "Wie jetzt: Nein?"
    "Welchen Teil von ´Nein´ habense denn nich vastanden?"
    "Ich habs aber eilig!"
    "Ja und? Det ham wa alle." (Zeige auf die Schlange)
    (empört) "ICH SITZ ABER IM ROLLSTUHL!"
    "Na und? Is ja keene Kunst."
    (noch empörter) "DAS IST JA SCHÖN; WIE HIER MIT BEHINDERTEN UMGEGANGEN WIRD!"
    "Jetz paß ma uff: Hätteste in ee´m vanünftijen Ton jefracht, hätt ick da villeicht vorjelassn. Weeßte, die Sache mit in´ Wald rinrufen und Rausschallen und so ..."
    "DAS IST JA EINE UNVERSCHÄMTHEIT! DASS LEUTE WIE SIE ÜBERHAUPT ..." (Blablabla)
    "Jaja. Komm, mach´n Kopp zu und zisch ab!" (allgemeines Gelächter)

    Der hat echt weiter hinten in der Schlange noch mehrmals dasselbe versucht. Niemand hat ihn vorgelassen.

    War genau so´n Hurensohn wie der Fette. Nur mobiler.

  • #28325 Lyoner 25 März 2022, 12:57

    Zitat von: RIKI-OH

    Hätte nicht im Traum daran gedacht, dass ein 10/10 blonder Engel Reiners Endgegner wird. Immerhin von einer wird er richtig gefickt.
    Leider ist es nicht die gleiche wie im ersten Verfahren. Die war 10/10.

    Die jetzige ist eher eine 7

  • #28326 Deleted member 206 25 März 2022, 12:57

    Angeblich wurde Rainer in manchen Punkten freigesprochen, weil der Richter endlich mal über seine Excel-Liste geschaut hat.

  • #28327 TreuerStadtschinken 25 März 2022, 12:58

    Zitat von: schnappi

    Milchschnitte.png
    Hatte tatsächlich was mit zwei Ukrainern zu tun und dieser Werbespot hatte diesen Insider geboren. Good times, good times.

  • #28328 TreuerStadtschinken 25 März 2022, 13:00

    Zitat von: Jens Gibolde

    Ich möchte der Staatsanwältin nach einem langen anstrengenden Prozesstag die Füße massieren.
    Die Juramäuse, die in die StA gehen, haben in 90% der Fälle nen Partner, der in der Großkanzlei die dicken Kohlen einfährt. Sind tatsächlich überdurschnittlich häufig absolute Sahneschnitten, aber bemerkenswerter Weise werden daraus keine Milfs. Mit der Menopause werden die Haare kurz, der Ranzen dik und die Stimme keifig. Leider.

  • #28329 Lyoner 25 März 2022, 13:02

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    Das kann man jetzt unmöglich sagen, es kommt auf die Urteilsgründe an. Muss man warten, bis das Gericht das Urteil abgesetzt hat und wir die Gründe kennen. Notwehr oder Einwilligung, das wird die Frage sein, wie das Gericht hier begründet. Auch die Beweiswürdigung wird interessant, die ist allerdings in der Revision nur schwer angreifbar. Selbst wenn diese "eher lebensfern" ist, ist sie nur dann revisibel, wenn sie gegen geltende Denkgrundsätze verstößt. Nur weil man zu einem anderen Ergebnis kommen kann, sich dieses ggf. vielleicht sogar aufdrängt, bedeutet das keinen Verfahrensfehler.

    Wir befinden uns hier wahrscheinlich im Bereich der Sachrüge, also der fehlerhaften Anwendung materiellen Rechts. Revisible Verfahrensfehler vermag ich derzeit keine zu erkennen.

    Sachrüge ist in der Revision insofern "günstiger", als dass das Revisionsgericht die korrekte Anwendung materiellen Rechts von Rechtswegen prüfen muss, also nicht, wie bei Verfahrensfehlern, auf diese "aufmerksam" gemacht werden muss, auch wenn sich das freilich anbietet.

    Habe in meiner aktiven Zeit in der StA tazächlich nur eine Handvoll Revisionen gemacht (und ein überraschend großer Anteil zugunsten des Angeklagten), Staatsanwälte sind darin tatsächlich deutlich weniger geübt als Strafverteidiger. Habe das damals immer in Zusammenarbeit mit dem Kollechne gemacht, der ein Revisionscrack war und nochmal drüber geschaut hat (Grüße gehen raus, Steffen, warst VIEL zu qualifiziert für den Laden. Absolut legendärste Nummer von Dir werd ich nie vergessen, ich sage nur: Milchschnitte). Am häufigsten motzt man in der StA in der Revision rum, wenn Strafe zu gering (weil nicht anerkannter Strafmilderungsgrund) oder Bewährung, wo keine hingehört.

    Wenn das Gericht hier verminderte Schuldfähigkeit annimmt, wird das zwar auch ein Angriffspunkt, aber da hat die StA selbst verkackt, weil sie kein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben haben. Kann also nur dann ein Problem werden für Reiner, wenn - was SEHR häufig vorkommt - das Gutachten nicht im Rahmen der Beweiswürdigung individuell und kritisch gewürdigt wurde. Es ist selbst unter Strafrichtern unfassbarer Weise nicht immer bekannt, dass die Frage der Schuldfähigkeit eine Rechtsfrage ist, keine medizinische Tatfrage, deren alleinige Beantwortung Aufgabe des Richters ist.

    Zeitraum schätze ich was im Bereich 3-4 Monate. Erfolgsaussichten: Keine Prognose, nur ein paar Ausblicke.

    Gehen wir davon aus, dass die rechtfertigende Einwilligung der Rechtfertigungsgrund war, der zum Freispruch geführt hat, dann fliegt das Ding hoch, da lege ich mich zu 99% fest. Kommt natürlich auch hier auf die Begründung an, aber ich gehe nach wie vor davon aus, dass der Berufsrichter in dem Punkt von den Schöffen überstimmt worden ist. Das ist nicht nur extrem zuwider der Rechtsprechung zu § 228 StGB, es läuft auch dem Zweck der Norm zuwider, dem Grundrechtsträger bewusst und zielgerichtet die Verfügungsgewalt über den eigenen Körper und den Grad schädlicher Einwirkungen auf denselben zu überantworten. Nur weil man weiß, dass jemand gewalttätig reagiert, den - rechtlich relevanten - Erklärungsinhalt in sein Erscheinen zu interpretieren, er sei mit etwaigen Gewalthandlungen gegen sich einverstanden, verquert dieses Ansinnen nicht nur, es unterläuft damit zielgerichtet die strengen Anforderungen an das hochprivilegierte Notwehrrecht.
    Ansonsten können wir es auch so drehen: Die Ehefrau, die um die cholerischen Wutausbrüche ihres Ehemanns weiß, reizt ihn aufgrund seiner Impotenz und bekommt deswegen einen Elfer ins Fressbrett. Dann kommt die Justiz aus den 50erjahren vorbei und sagt: "Frau Müller-Karpenstein, sie haben es ja irgendwo auch provoziert, Sie wissen doch, wie aufbrausend Ihr Mann ist!"
    Die Einwilligung ist zudem unbeachtlich, wenn die Körperverletzung dadurch "sittenwidrig" wird. Darüber hier zu schreiben, das würde den Rahmen sprengen, und wenn man fair ist: Sittenwidrigkeit im Strafrecht funktioniert nicht, das kann man mit dem Bestimmtheitsgebot nicht in Einklang bringen, am Analogieverbot kratzt es auch gefährlich. Die Rechtsprechung hat sich dabei auf bestimmte Fallgruppen geeinigt, etwa, wenn das Resultat eine schwere Körperverletzung oder eine solche mit Todesfolge ist, oder wenn die Gesamtumstände der Tat nicht in Ansehung der (Straf-)Rechtsordnung passieren, sondern in ihrer Ablehnung.
    Beispiele:
    1. Fußball-Ultras, Gangs oder Rocker, die sich im Wald treffen und ihre Differenzen in einem großen Battle-Royal ausduken wollen.
    2. Religiöse Gruppen, die im Rahmen ihrer Paralleljustiz Körperstrafen ausprechen und vollstrecken.
    3. Extreme sexuelle fetische wie der Kannibale von Rothenburg. War in dem Verfahren eine ganz große Problematik.

    Man betrachtet also das Gesamtbild und fragt, ob das so derartig gegen die im Strafrecht und den Grundrechten niedergelegten Werte ist, dass wir dem Grundrechsträger die Verfügungsgewalt über seinen Körper insofern absprechen. Im Fall vom Reiner ist es widersprüchlich zu sagen: Das Mobbing, was da stattfindet, die Besuche usw., das ist unmoralisch und verstößt gegen Sitte und Anstand, aber der Dicke darf sich in diesem Rahmen daneben benehmen. Die gesamte Interaktion zwischen Reiner und den Häiders färbt, so meine Überzeugung, auf die begangenen Körperverletzungen ab und lässt diese in einem besonders sittenwidrigen Licht erscheinen, so dass eine etwaige Einwilligung berechtigterweise unbeachtlich wäre. Denn ansonsten erschaffen wir einen rechtsfreien Raum, der am Ende Rainer sogar schadet: Wenn jeder weiß, dass ihm zu begegnen mit Gewalt von ihm enden kann UND er dafür nicht bestraft werden kann, weil man ja wisse, worauf man sich einlässt, dann wird Herr Winkla nur noch mehr zu einem Ausgestoßenen, mit dem sich niemand mehr abgeben wird, schon aufgrund der Gefahr, sich gegen seine Wutausbrüche nicht wehren zu dürfen.

    Zur Notwehr ist bereits alles gesagt, wenn sie es darauf stützen, wird es spannend. Unmöglich ist es nicht. Aber es bedarf eines nicht unerheblichen Aufwandes.
    Gut, dass ich nochmal nachgelesen habe. Wollte gerade in etwa das gleiche schreiben.
    Nur gings in meinem Post vermehrt um Sex mit Frau Staatsanwältin.

  • #28330 Basler 25 März 2022, 13:04

    Egal, wie die Revision endet, wir haben schon gewonnen. Für Rainer ist das millionenfach zermürbender als für alle Haider zusammen (TM).
    Kommt er in den Knast? Ja? Nein? Wie geht es weiter? Kriegt er eine Wohnung? Geht sein Plan auf? Stirbt Ford Blu eines Spontantodes inmitten der tschechischen, zigeunerverseuchten Pampa? Fault der Diabetesfuss ab? Brechen seine Spendeneinnahmen ein? Erhöht Putin die Dieselpreise? Die Truman Show geht weiter. Lehnen wir uns zurück und geniessen es.

    Diese.verfickten.Autoren.

  • #28331 PaxieFixie 25 März 2022, 13:05

    Zitat von: panic


  • #28332 Drachen_drol 25 März 2022, 13:05

    Na und?

    Biste kein Grundrechtsträger?

  • #28333 Jens Gibolde 25 März 2022, 13:06

    Zitat von: Goethes Fist

    Na und? Deswegen sollte man solchen Leuten trotzdem nicht alles durchgehen lassen. Ich würde einem (geistig) Behinderten, der bspw. eine Kadse quält genauso eine scheuern wie einem "Normalen" (wenn er die Aufforderung, dies zu unterlassen, nicht befolgt).

    Hab mich auch schon mit ´nem Rollstuhljockey im Supermarkt angelegt. Schlange von 1510 Loiden an der Kasse. Der kam angekullert und meinte in einem ekelhaft schnippischen selbstverständlichen Ton:

    "So! Ich darf ja mal vor, nich?"
    "Ähh, Nein."
    "Wie jetzt: Nein?"
    "Welchen Teil von ´Nein´ habense denn nich vastanden?"
    "Ich habs aber eilig!"
    "Ja und? Det ham wa alle." (Zeige auf die Schlange)
    (empört) "ICH SITZ ABER IM ROLLSTUHL!"
    "Na und? Is ja keene Kunst."
    (noch empörter) "DAS IST JA SCHÖN; WIE HIER MIT BEHINDERTEN UMGEGANGEN WIRD!"
    "Jetz paß ma uff: Hätteste in ee´m vanünftijen Ton jefracht, hätt ick da villeicht vorjelassn. Weeßte, die Sache mit in´ Wald rinrufen und Rausschallen und so ..."
    "DAS IST JA EINE UNVERSCHÄMTHEIT! DASS LEUTE WIE SIE ÜBERHAUPT ..." (Blablabla)
    "Jaja. Komm, mach´n Kopp zu und zisch ab!" (allgemeines Gelächter)

    Der hat echt weiter hinten in der Schlange noch mehrmals dasselbe versucht. Niemand hat ihn vorgelassen.

    War genau so´n Hurensohn wie der Fette. Nur mobiler.
    War es Raul Krauthausen?

  • #28334 Gelöschtes Mitglied 62 25 März 2022, 13:08

    Zitat von: Lyoner

    Nur gings in meinem Post vermehrt um Sex mit Frau Staatsanwältin.
    Was könnte man von einem behinderten notgeilen Teenager im Körper eines 50 jährigen der nichts zu ficken findet auch sonst noch erwarten

  • #28335 Lyoner 25 März 2022, 13:09

    Zitat von: schnappɨ

    Was könnte man von einem behinderten notgeilen Teenager im Körper eines 50 jährigen der nichts zu ficken findet auch sonst noch erwarten
    gell?

  • #28336 םחטצ 25 März 2022, 13:10

    Zitat von: TeP

    Richtig und wichtig.

    Aber wenicher überraschend

  • #28337 KippmKauBoi 25 März 2022, 13:10

    Lel
    Ein Bekannter arbeitet auf dem Finanzamt. Da war auch mal einer im Rolli, glaub ab den Schultern abwärts oder was gelähmt, der hat dort ne Ausbildung gemacht. An seiner Seite war ständig eine die für ihn die Arbeit gemacht hat, in der Schule aufm Laptop mitgetippt, Arbeit am PC, alles. Alles hat die gemacht, weil geht ja nicht anders.
    Die wurde zudem bei jedem kleinsten Fehler vom Rollifahrer dumm angemacht weil der auch allgemein ein ziemliches Arschloch war.
    Da frag ich mich doch wer da eigentlich die Ausbildung gemacht und letztlich auch geschafft hat.
    Mit dem gabs noch allerlei anderen Ärger was er mir erzählt hat.

    Oder ein Amtleiter der Sehbehindert war. Kommt der ins Büro von dem, der hockt da am PC, den Zoom auf unendlich gestellt dass ein Buchstabe den ganzen Bildschirm ausfüllt. Da weist doch am Satzende gar nicht mehr worums am Anfang ging.
    Lauter so utopische Scheisse, eigentlich beyond belief.

    Die sehr verehrte Frau Staatsanwältin ist da hoffentlich aus einem anderen Holz geschnitzt.
    Falls sie hier mitlesen, wir zählen auf sie, wir stehen hinter ihnen (ned was ihr denggd ihr bäwäsne aller), sie sind auf dem richtigen Weg.

  • #28338 Basler 25 März 2022, 13:14

    Zitat von: schnappi

    Wurde die Zusammenfassung des Prozesses vom ASA Typ geschrieben? So ne belehrende kacke les ich nicht. Fehlt nur "ach Rainerle"
    Für einen cholerischen Mongoloiden hast du manchmal (nicht immer) echt stabile Takes am Start. Manchmal.

  • #28339 םחטצ 25 März 2022, 13:14



    Extra für dich Rainer. Kemfe wie ein Gladdiadoa!

  • #28340 Milchschnitte 25 März 2022, 13:17

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    ich sage nur: Milchschnitte

    Gern geschehen