#34928
Boehmat-Express
14 Apr. 2022, 22:53
Zitat von: Winkler_Advocat
DAS hat meines Wissens NIEMAND der Jurahaider gesagt! Gesagt wurde, dass es absolut selten und unüblich ist, dass ein Bewährungsversager nach nochmaliger bewährungsrelevanter Straftat ERNEUT eine Bewährungsstrafe erhält!
Sehe keinen Widerspruch zu meiner Aussage, aber: schrabadaba.
Zitat von: Winkler_Advocat
Hier kommen wir aber zu Pudels Kern des Geschehens am 23.03. am LG! Es war eben aus meiner Sicht NICHT das Verhalten eines Einzelnen, der natürlich in der Gesamtbetrachtung mal eben 9 Monate der Gesamtstrafe mit seinem Auftritt pulverisierte... Es war das Gesamtbild der anwesenden "Haiderschaft", von der ich mich nur distanzieren kann - der Abschaum des Games!
Es fing ja damit an, dass der Handtuchhaider bereits morgens hackenstramm abgeführt werden musste. Damit weiter, dass es sich vor dem LG - entgegen der Verhandlung vor dem AG in Nürnberg - zu einem absoluten Saufgelage im Laufe des Vormittags entwickelt hatte. Ich erinnere mich gern an den Stream aus dem Oktober, wo es (halbwegs) normal zuging!
Dann der Auftritt des, ich nenn ihn mal so, "Fussfetisch-Haiders", der einfach mal mitten im Saal auf den Boden geht, um Rainers Füsse zu knipsen!
Dann der Kaschber-Auftritt..
Ja, was erwarten wir denn bei den Gesamtumständen? Wenn selbst Herr Dunavs als studierter Jurist und Richter und Vorsitzender einer Strafkammer bereits in der Verhandlung die gKV gegen den Kaschber bestimmt nicht nur wegen Maxl, sondern auch wegen der Gesamtunstände fallen lässt, was sollen dann die beiden ehrenamtlichen Schöffen davon halten?
Irgendeine Begründung brauchte er, und die hat Herr Pflichtverteidiger (zugegenermaßen grandios!!!) geliefert! Maxl wusste, was ihm blüht, er hat es in Kauf genommen- also selbst schuld.
Aber Recht sprechen heißt noch lange nicht Recht haben! Hab mich bisher zum Urteil zurück gehalten, daher mal einfach meine Meinung etwas verzögert... Ich hoffe auch auf die Revision und dass speziell die Ausklammerung der Straftat ggü. den Kaschber mit dieser Begründung (sofern sie denn so ins schriftliche Urteil fließt) das ganze nochmal aufrollen lässt...
tl;dr:
Besser hätte es nicht laufen können!!!
Nochmal Laienmeinung: Ihr Jurakaschber gestaltet euch eine gefühlsgeleitete Welt, das ist nach Deinen Ausführungen klar.
Aus meiner Sicht darf diese nur eine untergeordnete Rolle spielen: Oger haut Typ = Körperverletzung = Knast.
Weshalbwiesowarum - ja, kann man einfliessen lassen, aber bei KV eher nicht so stark (Opfer bleibt Opfer).