#36214
Gutachterle Warzmöller
21 Apr. 2022, 08:35
Zitat von: TreuerStadtschinken
Wie lässt sich eine Gefahr im Verzug (wofür eigentlich) durch eine Personenkontrolle verhindern?
Klassiker ist "Verdunkelungsgefahr". Du könntest die Drogen ja verschwinden lassen, wenn sie Dich nicht sofort auseinandernehmen. Im Zweifel war es halt ein bedauerlicher Irrtum, wenn Du nichts einstecken hattest. Kannst Dich ja hinterher bei der Polizei über die Polizei beschweren gehen.
Polizist 1: "So Personenkontrolle. Bidde mal Taschen ausleeren, naggich machen und Drogentest."
Passant: "Häh wieso, das dürfen Sie nicht!"
Polizist 2: "Sie haben knallrote Augen, außerdem riechen Sie stark nach verbotenen Kräutern"
Passant: "Stimmt doch garnicht!"
Polizist 1: "Also ich hab was gerochen und mein Kollege hier auch."
Passant: "Das stimmt aber wirklich nicht."
Polizist 2: "Was willst Du machen Du Opfah? Wir sind zwei Polizisten und Du nur ein armer Spacko."
Polizist 1: "Los ausziehen! Wird´s bald! Sonst gibt´s Pfefferspray."
Passant: "Aber meine Rechte..."
Polizist 1: "Du bist nicht Derjeniche wo hier die Macht hat! Los ausziehen, sonst Pfefferspray!"
Passant: "Ich werde mich beschweren!"
Polizist 2: "Ja mach das mal. Herr Müller vom dritten Revier nimmt die digge fedde Anzeige gerne entgegen. LOS AUSZIEHEN!!!"
Was Cops rechtlich gesehen dürfen und was sie tatsächlich machen, sind oft zwei paar Schuhe. Im Zweifel gehen Beschwerden wegen solcher Willküraktionen leider meist aus wie das Hornberger Schießen.