Zitat von: Schweiner
Herr Winkler, Sie können die MPU jederzeit machen. Behalten Sie nur bitte im Hinterkopf, dass die von der Fahrerlaubnisbehörde vorgegebenen Fristen weder flexibel noch verhandelbar sind. Bei dem von Ihnen genannten Datum ist es Ihnen theoretisch durchaus möglich, die MPU nach Ihrem Gerichtstermin zu machen und alle gesetzten Fristen dabei noch einzuhalten, sofern Sie sich im Vorfeld um einen Termin bei einer Prüfstelle ihrer Wahl kümmern.
Sollte die Ihnen gesetzte Frist verstreichen, können Sie jederzeit einen Antrag auf Wiedererteilung stellen und bekommen daraufhin gegen Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens einen neuen Führerschein ausgestellt.
*Acht Monate Später*
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was der für 1 sterke haben muss, das alles durchzuhalten



