#151778
Deleted member 633
15 Juli 2023, 17:31
Zitat von: Diabositas
Jeder weiß, dass R.W. viele dumme Sachen macht aber woher soll er denn bitte nochmal 35k Schulden haben?
Verstehe auch nicht, aber mag mich ein Rechtskundler belehren, warum oben eine Gerichtsgebühr von 262,50 angeben ist und unten aber von 312.50 (Kosten (gesamt)) gesprochen wird.
Ist doch eh wieder alles Schrabadaba und lülülü
Edit: Kenne mich bei so Zeug nicht aus, weil ich ein braver Bub bin aber das steht hier so im Weltnetz:
Überprüft das Amtsgericht den Inhalt des Mahnbescheids?
Nein, das Gericht übernimmt keinerlei Überprüfung vor, es schaut kein einziger Richter auf den Fall. Das gesamte Verfahren ist weitgehend automatisiert, so dass die per Online-Maske eingegebenen Daten in einer vom Computer lesbaren Version ausgedruckt und nach Eingang im Amtsgericht lediglich eingescannt werden. Nachdem die Daten im PC-System des Amtsgericht angekommen sind, werden diese automatisiert auf den grau-weißen Mahnbescheidsbogen gedruckt und an den Schuldner verschickt.
Der Antragsteller des Mahnbescheids ist damit völlig frei in der Angabe seiner Daten, er könnte diese theoretisch auch einfach nur erfinden und an das Amtsgericht übermitteln. Ohne richterliche Kontrolle gibt es keine Instanz, die eine Überprüfung vornehmen würde.
Leider wird dieser Umstand manchmal ausgenutzt, vor allem durch unseriöse Inkassounternehmen oder Inkasso-Rechtsanwaltskanzleien. Diese lassen dann Daten in den Mahnbescheid eintragen, die schlicht und einfach falsch sind.
Kannst also als Roter Baron eine Quadrillionen Euronen von Reiner einfordern. Das ganze vollautomatisierte System scheint bereits massiv misbraucht zu werden. Passieren wird nichts.
Die 262,50€ sind nur die Kosten die für den Mahnbescheid angefallen sind. Hab ich online gegengerechnet, das passt definitiv.
Die 312,50€ sind die MB Kosten zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Wieso bei Zahlbetrag nur die 262,50€ aufgeführt sind, also die MB Kosten ohne Umsatzsteuer, kann ich mir jetzt auch nicht erklären. Gilt der Fettsack als Kleinunternehmer und ist somit von der Umsatzsteuerpflicht befreit?
Aus dem Geschäftszeichen könnte man eventuell das Jahr der Hauptforderung ableiten (2018).
Vielleicht TK Schulden wegen 0900seggssprechne?
Jurahaider irgendwo?
Dieser Beitrag wurde von Deleted member 633 am 15.07.2023 17:40:24 bearbeitet.