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Der Drachenlord - Part 1

  • #8161 der richter 6 Feb. 2022, 12:25

    urteilsbegründung: https://openjur.de/u/2385570.html

    jedoch: "Looser"

    stopped reading there

  • #8162 Hias 6 Feb. 2022, 12:27

    Zitat von: ProfHase

    Bei der Menge an Glas und Metallteilen, die er da mittlerweile ständig auf die Straße schmaaßd, wundert es mich, dass sich die sonstigen Altschauerberger nicht beschweren. Die Straße ist die schnellste Verbindung nach Nürnberg/Fürth, da pendeln doch garantiert einige hin.
    lel

  • #8163 panic 6 Feb. 2022, 12:27

    Wer Loser mit zwei o schreibt, ist selber einer, oder? XD

  • Mod/RDW
    #8164 ProfHase 6 Feb. 2022, 12:28

    Zitat von: Gärtnerei_Wingl

    lel
    Und Erklärung? Ich denke schon, dass Rainer noch ein Funken Respekt hat, wenn ein (erwachsener) Nachbar am Hoftor rüddeld

  • #8165 der richter 6 Feb. 2022, 12:30

    Zitat von: panic

    Wer Loser mit zwei o schreibt, ist selber einer, oder? XD
    130445.jpg

  • #8166 Schichtarbeiter 6 Feb. 2022, 12:32

    Zitat von: der richter

    urteilsbegründung: https://openjur.de/u/2385570.html

    jedoch: "Looser"

    stopped reading there

    Kleiner anusficker5000-Moment:

    "Am 09.08.2019 um 12:00 Uhr sendete der Angeklagte von seiner Wohnadresse einen Live-Stream, in welchem er die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Neustadt a.d. Aisch beschimpfte. Um seine Missachtung gegenüber den Polizeibeamten der Polizeiinspektion Neustadt a.d. Aisch auszudrücken, äußerte der Angeklagte dabei insbesondere Folgendes: "Den Großteil von der Neustädter Polizei kann man in die Tonne treten", "so ein asoziales Verhalten von Polizisten", "ich überlege gerade ernsthaft, wie ich dafür sorgen kann, dass die Bullen ihren verfickten Job machen", "bis die Polizei endlich mal nach sechs Jahren begreift, dass die da ihren verdammten fetten hässlichen Arsch hoch kriegen müssen", "ich kann nicht mal die Polizei rufen, weil die ihren scheiß Arsch nicht hoch kriegen" und "ich weiß, dass Ihr Wichser zuseht "."

    Auch interessant: Laut seines Bewährungshelfers ist Rainerle psychologisch begutachtet worden. So weit, so unspektakulär, denn das war ja schon aus den Protokollen der Prozesszuschauer bekannt. Neu ist jetzt allerdings, dass dieses Gutachten wohl gar nicht im Rahmen des Strafverfahrens im Hinblick auf seine Schuldfähigkeit zustande kam, sondern offenbar (schon vorher?) mit dem Ziel, die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Betreuung für ihn auszulotsen. Von der narzisstischen Persönlichkeitsstörung ist hier mysteriöserweise keine Rede mehr, aber der IQ < 70 ist jetzt allem Anschein nach offiziell confirmed.

    "Hieran vermag auch die Feststellung des Bewährungshelfers, dem Angeklagten sei eine Intelligenzminderung und neuropsychologische Teilleistungsstörung mit Legasthenie und Aufmerksamkeitsdefiziten attestiert worden, nichts zu ändern. Anlass des Gutachtens war die Frage, ob eine rechtliche Betreuung für den Angeklagten erforderlich sei. Eine solche wurde nicht eingerichtet.

    Zwar kann eine Intelligenzminderung grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der §§ 20, 21 StGB fallen. Für die Frage der Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit spielt jedoch vor allem der Grad der Intelligenzminderung eine gravierende Rolle. Außerdem ist hierbei die Persönlichkeit des Täters und die Frage, wie sich die Intelligenzminderung auf Handlungsund Erkenntnisfähigkeiten des Täters auswirkt, von Relevanz. Eine leichte bis mittelgradige Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber noch nicht. Die Persönlichkeitsstruktur mit der Intelligenzminderung des Angeklagten kann gleichwohl auf Strafzumessungsebene Relevanz entfalten."

    Dieser Beitrag wurde von Schichtarbeiter am 02.01.2023 06:58:35 bearbeitet.
  • #8167 der richter 6 Feb. 2022, 12:32

    Zitat von: ProfHase

    Und Erklärung? Ich denke schon, dass Rainer noch ein Funken Respekt hat, wenn ein (erwachsener) Nachbar am Hoftor rüddeld
    also der letzte, der es gewagt hat, sich gegen das höchste wesen zu erheben, liegt mittlerweile unter der erde

    wäre da vorsichtig

  • #8168 Hias 6 Feb. 2022, 12:36

    Zitat von: ProfHase

    Und Erklärung? Ich denke schon, dass Rainer noch ein Funken Respekt hat, wenn ein (erwachsener) Nachbar am Hoftor rüddeld
    Die Erklärung liegt doch auf der Hand. In jedem anderen Dorf in Bayern hätten die Einwohner schon VOR JAHREN ein gescheites Haberfeld abgehalten, wenn so ein Saudepp so am rotieren ist und die Dorfgemeinschaft nicht nur stört, sondern regelrecht terrorisiert mit seinem Blödsinn.
    Aber nicht die Altschauerberger. Die schreiben lieber die 500ste Klage und hoffen darauf das sich etwas ändert.
    Das einzige was man den ASBlern zu Gute halten kann ist, dass der Altersdurchschnitt dort 70+ ist und Baxter nicht derjenische sein will als Zugezogener.

  • #8169 rauchmeddler 6 Feb. 2022, 12:36

    Zitat von: Schichtarbeiter

    War eigentlich das Urteil im Volltext schon hier?


    Kleiner anusficker5000-Moment:

    "Am 09.08.2019 um 12:00 Uhr sendete der Angeklagte von seiner Wohnadresse einen Live-Stream, in welchem er die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Neustadt a.d. Aisch beschimpfte. Um seine Missachtung gegenüber den Polizeibeamten der Polizeiinspektion Neustadt a.d. Aisch auszudrücken, äußerte der Angeklagte dabei insbesondere Folgendes: "Den Großteil von der Neustädter Polizei kann man in die Tonne treten", "so ein asoziales Verhalten von Polizisten", "ich überlege gerade ernsthaft, wie ich dafür sorgen kann, dass die Bullen ihren verfickten Job machen", "bis die Polizei endlich mal nach sechs Jahren begreift, dass die da ihren verdammten fetten hässlichen Arsch hoch kriegen müssen", "ich kann nicht mal die Polizei rufen, weil die ihren scheiß Arsch nicht hoch kriegen" und "ich weiß, dass Ihr Wichser zuseht "."

    Auch interessant: Laut seines Bewährungshelfers ist Rainerle psychologisch begutachtet worden. So weit, so unspektakulär, denn das war ja schon aus den Protokollen der Prozesszuschauer bekannt. Neu ist jetzt allerdings, dass dieses Gutachten wohl gar nicht im Rahmen des Strafverfahrens im Hinblick auf seine Schuldfähigkeit zustande kam, sondern offenbar (schon vorher?) mit dem Ziel, die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Betreuung für ihn auszulotsen. Von der narzisstischen Persönlichkeitsstörung ist hier mysteriöserweise keine Rede mehr, aber der IQ < 70 ist jetzt offiziell confirmed.

    "Hieran vermag auch die Feststellung des Bewährungshelfers, dem Angeklagten sei eine Intelligenzminderung und neuropsychologische Teilleistungsstörung mit Legasthenie und Aufmerksamkeitsdefiziten attestiert worden, nichts zu ändern. Anlass des Gutachtens war die Frage, ob eine rechtliche Betreuung für den Angeklagten erforderlich sei. Eine solche wurde nicht eingerichtet.

    Zwar kann eine Intelligenzminderung grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der §§ 20, 21 StGB fallen. Für die Frage der Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit spielt jedoch vor allem der Grad der Intelligenzminderung eine gravierende Rolle. Außerdem ist hierbei die Persönlichkeit des Täters und die Frage, wie sich die Intelligenzminderung auf Handlungsund Erkenntnisfähigkeiten des Täters auswirkt, von Relevanz. Eine leichte bis mittelgradige Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber noch nicht. Die Persönlichkeitsstruktur mit der Intelligenzminderung des Angeklagten kann gleichwohl auf Strafzumessungsebene Relevanz entfalten."

    Also isser Derjeniche

  • #8170 DiePlautze 6 Feb. 2022, 12:42

    Zitat von: Gärtnerei_Wingl

    Da muss man schon genau zuhören was er sagt.

    "Weil ich Kameras auf öffentlichen Grund filme"

    Man könnte meinen, dass er ä weng dümmlicher ist als der Durchschnittsdulli
    Schade, hab mich auf die kommenden Überwachungskameralivestrams gefreut, so vor Haftantritt. Zumindest witziger als sein LP Rotz der mich zum Einschlafen bringt :(

  • #8171 Kleiner_Bauch 6 Feb. 2022, 12:46

    Das Urteil ist ja eine wahre Goldgrube.

    Zitat:

    Am 03.08.2019 um 17:50 Uhr sagte der Angeklagte an seinem Wohnhaus, ... in ... zu POM "Halt's Maul, ich warte schon seit zwei Stunden auf Euch!", um seine Missachtung auszudrücken.

    Begrüßt ihr auch so Polizeibeamte? Einfach mal direkt mit "Halt´s Maul" begrüßen und dann hinterher im Stream behaupten, dass das ja alles missverstanden worden wäre. Ja, ja, so kennen wir ihn, diesen fetten Hurensohn!

  • #8172 rauchmeddler 6 Feb. 2022, 12:49

    Zitat von: Kleiner_Bauch

    Das Urteil ist ja eine wahre Goldgrube.



    Begrüßt ihr auch so Polizeibeamte? Einfach mal direkt mit "Halt´s Maul" begrüßen und dann hinterher im Stream behaupten, dass das ja alles missverstanden worden wäre. Ja, ja, so kennen wir ihn, diesen fetten Hurensohn!

    Das war a) endwedder nur oa Schedds oder b) um sei Familie zu schüddsne

  • #8173 Smkasten 6 Feb. 2022, 12:49

    Zitat von: Haider

    Interessant. Also mir ist es eigentlich egal, ob Gefängnis oder nicht. Falls nicht, gibt es halt weiteres Mett.
    Wenn es nicht einfliegt,wird es sich zu tode fressen.
    Wenn man sich die gesunde Farbe und Form seiner Hufe anschaut,wird das nicht mehr so lange dauern.
    Also Win Win Situation,egal was kommt.

  • #8174 panic 6 Feb. 2022, 12:53

    Zitat von: DiePlautze

    Schade, hab mich auf die kommenden Überwachungskameralivestrams gefreut, so vor Haftantritt. Zumindest witziger als sein LP Rotz der mich zum Einschlafen bringt :(
    Un weida? Haben ihn Strafen bisher davon abgehalten dieselben Dummheiten erneut zu begehen? Halte es für möglich, dass er erneut die Straße filmt und ein paar Highlights zeigt, wenn es zu wild wird.

  • #8175 Drachen_drol 6 Feb. 2022, 12:55



    Ja, den kann man das gewähren lassen.
    Ist alles Notwehr. Genau, genau.

    Die Verblödung der Gesellschaft schreitet voran.

  • #8176 Kleiner_Bauch 6 Feb. 2022, 12:58

    Zitat:

    Er sei am entsprechenden Tag bereits zuvor von seiner eigenen Alarm-Anlage geweckt worden und wurde im weiteren Tagesverlauf immer wieder durch diese gestört. Schließlich wurde es ihm zu viel. Die Alarmanlage funktioniere anhand eines Bewegungsmelders, welcher den Bereich des Grundstücks des Angeklagten und ca. einen Meter des davor liegenden öffentlichen Verkehrsraum erfasse und filme.
    ...
    Zitat:
    Der Angeklagte hat zu sämtlichen Tatvorwürfen ein Geständnis abgelegt, an dessen Wahrheit das Gericht keine Zweifel hat.


    hmm-thinking.gif

  • #8177 Gesperrt 6 Feb. 2022, 13:00

    Zitat von: Schichtarbeiter

    Kleiner anusficker5000-Moment:

    "Am 09.08.2019 um 12:00 Uhr sendete der Angeklagte von seiner Wohnadresse einen Live-Stream, in welchem er die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Neustadt a.d. Aisch beschimpfte. Um seine Missachtung gegenüber den Polizeibeamten der Polizeiinspektion Neustadt a.d. Aisch auszudrücken, äußerte der Angeklagte dabei insbesondere Folgendes: "Den Großteil von der Neustädter Polizei kann man in die Tonne treten", "so ein asoziales Verhalten von Polizisten", "ich überlege gerade ernsthaft, wie ich dafür sorgen kann, dass die Bullen ihren verfickten Job machen", "bis die Polizei endlich mal nach sechs Jahren begreift, dass die da ihren verdammten fetten hässlichen Arsch hoch kriegen müssen", "ich kann nicht mal die Polizei rufen, weil die ihren scheiß Arsch nicht hoch kriegen" und "ich weiß, dass Ihr Wichser zuseht "."

    Auch interessant: Laut seines Bewährungshelfers ist Rainerle psychologisch begutachtet worden. So weit, so unspektakulär, denn das war ja schon aus den Protokollen der Prozesszuschauer bekannt. Neu ist jetzt allerdings, dass dieses Gutachten wohl gar nicht im Rahmen des Strafverfahrens im Hinblick auf seine Schuldfähigkeit zustande kam, sondern offenbar (schon vorher?) mit dem Ziel, die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Betreuung für ihn auszulotsen. Von der narzisstischen Persönlichkeitsstörung ist hier mysteriöserweise keine Rede mehr, aber der IQ < 70 ist jetzt offiziell confirmed.

    "Hieran vermag auch die Feststellung des Bewährungshelfers, dem Angeklagten sei eine Intelligenzminderung und neuropsychologische Teilleistungsstörung mit Legasthenie und Aufmerksamkeitsdefiziten attestiert worden, nichts zu ändern. Anlass des Gutachtens war die Frage, ob eine rechtliche Betreuung für den Angeklagten erforderlich sei. Eine solche wurde nicht eingerichtet.

    Zwar kann eine Intelligenzminderung grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der §§ 20, 21 StGB fallen. Für die Frage der Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit spielt jedoch vor allem der Grad der Intelligenzminderung eine gravierende Rolle. Außerdem ist hierbei die Persönlichkeit des Täters und die Frage, wie sich die Intelligenzminderung auf Handlungsund Erkenntnisfähigkeiten des Täters auswirkt, von Relevanz. Eine leichte bis mittelgradige Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber noch nicht. Die Persönlichkeitsstruktur mit der Intelligenzminderung des Angeklagten kann gleichwohl auf Strafzumessungsebene Relevanz entfalten."
    Also doch Bewährung. Sag ich doch.

    Niemand will Bumsdi im Knast sehen: Weder der Richter, die Staatsanwaltschaft, die Markt Emskirchne, Gino der alte Steuersünder, Drachis, Haider oder auch Drachenlord will das nicht.

  • #8178 Gesperrt 6 Feb. 2022, 13:02

    Zitat von: Drachen_drol



    Ja, den kann man das gewähren lassen.
    Ist alles Notwehr. Genau, genau.

    Die Verblödung der Gesellschaft schreitet voran.

    Er hatte die Flasche aber bewusst so geworfen, dass niemandem etwas passiert. Er hat schon als kleiner Bub mit vier Jahren zusammen mit Rudi Flaschen auf Polizisten geworfen. Er kann werfen und wenn er treffen will, dann würde er auch treffen.

    Damit zeigt der Flaschenwurf eher seine pazifistische Seite. Denn, wenn er gewollt hätte, dann hätte er den Besuchern auch die Flasche auf dem Kopf zerstrümmern können. Zudem hat er sich immer unter Kontrolle und verteidigt sich nur. Flaschenwurf ist Notwehr...tatsächlich sogar.

  • #8179 r4lphlol 6 Feb. 2022, 13:04

    Ich will, dass er Umzieht! Neue Wohnung Staffel ist schon lange überfällig. Scheiß Autoren

  • #8180 panic 6 Feb. 2022, 13:05