#12549
gayusschwulius
23 Feb. 2022, 15:48
Zitat von: Goethes Fist
Das geht aber nicht. Zitat aus devetli.de:
"
Wie geht es nach der Berufung weiter?
Sofern alle Voraussetzungen für die Berufung erfüllt sind, kommt es zu einer Hauptverhandlung. Diese entspricht grundsätzlich der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Einziger Unterschied: Sie findet vor dem Landgericht statt.
Wie oft kann man eine Berufung einlegen?
Gegen ein Urteil lässt sich grundsätzlich nur einmal Berufung eingehen. Das hat zwei Gründe:
1. Es ist nur möglich, gegen ein erstinstanzliches Urteil vom Amtsgericht Berufung einlegen.
2. Das Landgericht muss im Rahmen des Berufungsverfahrens über die Sache entscheiden. Gegen dieses zweite Urteil ist lediglich die Revision (und keine weitere Berufung) möglich.
Was passiert, wenn die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt?
Legt ein Angeklagter Berufung gegen sein Urteil ein, so gilt stets das Verschlechterungsverbot. Das heißt, dass das Urteil des Berufungsgerichts nicht höher ausfallen kann als das Urteil des Amtsgerichts.
Sofern jedoch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts einlegt, gilt dieses Verschlechterungsverbot nicht. Das bedeutet, dass die Strafe für den Angeklagten durchaus höher ausfallen kann als das erstinstanzliche Urteil.
Was gibt es für weitere Rechtsmittel, um gegen ein Urteil Einspruch einzulegen?
Als Alternative zur Berufung besteht lediglich die Möglichkeit, das Urteil mit einer Revision anzufechten."
Der komplette Kram zum nachlesen:
https://www.devletli.de/berufung/
Ich glaube nicht, dass sich die Staatsanwaltschaft in der Berufung fachliche Fehler erlauben wird, so dass eine Revision wohl ausfällt.
PS:
@Sturmbannwubi war schneller
Ich habe langsam das Gefühl, ich bin eine kaputte Schallplatte, aber noch einmal: Ob tatsächlich rechtliche Fehler gemacht wurden, spielt keine Rolle dafür, ob man Revision einlegen kann. Gerade das soll ja mit dem Revisionsverfahren erst festgestellt werden. Rainer kann also durchaus Revision einlegen und das Urteil wird bis zum Ende des Revisionsverfahrens nicht rechtskräftig.
Allerdings wird bei offensichtlicher Unbegründetheit das Revisionsverfahren im Eilverfahren durchgezogen, denn die Richter können, wenn sie sich darüber einig sind, dass der Antrag offensichtlich unbegründet ist, per Beschluss über die Revision entscheiden, ohne eine mündliche Verhandlung anzusetzen. Trotzdem dauert das ein bisschen und erst danach wird das Urteil rechtskräftig.