#209419
schnappi
16 Juli 2024, 13:22
Zitat von: TreuerStadtschinken
Im Strafrecht gibt es kein non liquet zugunsten des Angeklagten, auch wenn die Anklage mit dem Beweis der Schuld belastet ist. Wenn Aussage gegen Aussage steht, kommt es darauf an, ob der Zeuge glaubhaft ausgesagt hat und glaubwürdig ist. Ist das der Fall, setzt sich die Aussage des Zeugen, sofern sie für sich genommen zum Beweis sämtlicher Tatbestandsmerkmale ausreicht, immer durch, da der Zeuge einer prozessualen Wahrheitspflicht unterliegt, der Angeklagte jedoch nicht. Da der Angeklagte lügen darf, der Zeuge jedoch nicht, wird, wenn an seiner Aussage und seiner Person keinerlei Zweifel bestehen, die Einlassung des Angeklagten durch den Zeugenbeweis widerlegt.
Mag sich unfair anhören. Man kann da argumentieren, dass es den Zeugen, der den Angeklagten durch eine Lüge belasten will, massiv privilegiert. Die forensische Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass sowohl Richter als auch Staatsanwälte sehr gut geschult sind, einen Zeugen auf etwaige Belastungstendenzen hin zu überprüfen. Hat ein Zeuge ein greifbares ideelles, wirtschaftliches oder sonstiges Interesse an einer Verurteilung des Angeklagten, so wird die Befragung in dieser Hinsicht auch geführt. Ich habe selber die entsprechenden Lehrgänge und Fortbildungen absolviert und kann das aus meiner subjektiven Erfahrung bestätigen, dass das solche Fälle ziemlich gut aussortiert (Ausnahme: Zeuge ist Polizist. Wenn da der Verteidiger nicht wirklich EXTREM gut ist, kann der Polizist erzählen, was er will, Gericht und StA werden ihm glauben. Verwahre ich mich bis heute gegen, aber am Ende kannst bist du als StA auf die Polizei angewiesen und kannst es dir mit denen nicht verscherzen).
Wer meint, Lügen vor Gericht sei einfach, ist ein arroganter Vollidiot. Wer sich selbst für so klug hält, der Meinung zu sein, Richter und Staatsanwälte in einem Spiel schlagen zu können, welches diese nicht nur seit Jahren spielen und daher extrem geübt sind darin, sondern auch noch in einem Spiel, dessen Regeln der Staat selbst aufgestellt hat, ist ein einfältiger Narr. Erstens: Wir wissen in aller Regel bereits aus der Akte, wer uns anflunkern wird. Das ist die berühmte "kriminalistische Erfahrung", aka: "Wir kennen unsere Pappenheimer". Zweitens: Wer noch nie vor einem Strafgericht ausgesagt hat und sich denkt, man geht da hin und lügt sich mal eben einen, der unterschätzt die gesamte Situation massiv. Ich bin in meinem Lebne exakt zwei Mal als Zeuge in einem Strafverfahren vernommen worden (Vorwurf 1x uneidliche Falschaussage, 1x Meineid) und sollte dazu vernommen werden, was ein Zeuge in einem Verfahren, in welchem ich die Anklage vertreten hatte, damals vor Gericht ausgesagt khabt hadde.
Selbst für mich als "Profi" war die Situation, plötzlich nicht in Robe erhöht auf der Seite zu sitzen, sondern in "business casual" (Ich bin kein Anzugträger. Sakko mit Jeans und schwarzen Schuhen ohne Krawatte ist das höchste, was man von mir bekommt. Amimulle hat zur Hochzeit das volle Programm bekommen, aber das nächste mal kompletter Anzug ist, so Gott will, bei meiner Beerdigung lel) in der Mitte des Saals, hinter einem das Publikum, das man nicht sehen kann, um einen herum diese wuchtigen Tische, man blickt auf einen herab... da überlegst du dir 10x, was du sagst. Spaßfakt: Diejenichen, von denen man es vielleicht erwartet, dass sie am meisten lügne - hartgesottene Schwerkriminelle -, die tragen, sofern sie überhaupt aussagen, das Herz auf der Zunge und sind dabei absolut tiefenentspannt. Die schlimmsten Lügner sind Kleinkriminelle. Alle anderen drehen die Wahrheit meistens nur ein wenig zu ihren Gunsten, ohne dass man ihnen greifbar vorhalten kann, vorsätzlich irgendetwas unmittelbar falsch geschildert zu haben.
Für die causa Grübbelgrabbel würde eine Anzeige aus vielerlei Gründen nicht viel bringen. Lassen wir mal die Konstellation, dass Indigobeerchen Reiner zu irgendwelchen Schandtaten provozieren wollte, kann er sich - weil es keinen Zeugen für die Tat gibt - sehr leicht darauf zurückziehen, er habe das nur gesagt, um sich selbst zu erregen, sich wichtig zu tun und um eine Reaktion zu provozieren (ßog. absichliche Browoganda). Da das in sich schlüssig ist, nicht vollkommen abseits der Lebenswahrscheinlichkeit und zu Reine Wongels Charakter passt (als Verteidiger würde ich hier ganz offensiv darauf verweisne, dass er nicht umsonst "Lügenlord" genannt wird. Kleine Lülülü-Defense), ließe sich das in einer Hauptverhandlung durch nichts widerlegen. Bei einer derartigen Sachlage würde kein Richter der Welt die Anklage zulassen oder einen Strafbefehl unterschreibne.
Kleine Juralord-Diskussion.
Das Verfahren wird eingestellt, weil der Beschuldigte in einem anderen Verfahren eine höhere Strafe zu erwarten hat.