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Holzrusse
20 März 2022, 13:45
Zitat von: TreuerStadtschinken
Das einziche, wo ich wirklich einie Möglichkeit für ne Teileinstellung oder sogar Freispruch sehe: Die Aussage, Polizist XY würde sei Djob ned richtig machne.
Das ist aus meiner Sicht noch legitime Meinungsäußerung, weil es keinen überprüfbaren Tatsachenkern hat. Wenn ich aus meiner Sicht zu langsam an der Supermarktkasse bedient werde und deswegen sage, die Kassiererin würde ihre Arbeit nicht richtig verrichten, dann ist das ein pures Werturteil, welches einer Tatsachenprüfung nur ganz am Rande zugänglich ist. Darüber hinaus müssen Polizisten durchaus mehr einstecken als normale Bürger. Der Krasiger ist die Bezeichnung als "Wegelagerer" bei der Verkehrskontrolle/Geschwindigkeitsmessung. Das haben höhere Instanzen und insb. der BGH als zulässige Meinungsäußerung angesehen, weil sie letztlich nur (wenn auch harsche) Kritik an der Art und Weise geübt wird, wie der Staat Bußgelder ahndet.
Wenn Reiner der Meinung ist, aufgrund des Umstandes, die Polizei würde nach seinem empfinden nicht schnell genug bei ihm sein - aus welchem Grund auch immer -, dann ist es aus meiner Sicht sogar eher abwegig, das als ehrenrührige Straftat zu werten. Das ist, wenn es tatbestandsmäßig wäre, Wahrnehmung berechtiger Interessen und so hätte ich als Verteidiger auch argumentiert. Es ist offensichtlich nicht eigentlich auf die Person gerichtet, sondern auf den Polizisten in seiner Funktion als Repräsentant der "Staatsmacht", die ihm aus seiner Sicht nicht hinreichend hilft.
Ich bin und war natürlich immer bekannt als derjeniche, der Meinungsfreiheit sehr hoch bewertet und weit versteht. Aber das ist eigentlich relativ gut etablierte Rechtsprechung. Man kann es im Kontext natürlich als strafbares Unrecht interpretieren, aber das ist, so ungern ich da Partei für den kolossalen Kleinkriminellen (lel kann Reiner überhaupt KLEINkriminell sein, er ist dik ferstet ihr xD) ergreife, aber die Nummer ist halt wirklich fast schon maximal albern (man könnte sagen. HOCHNOTPEINLICH).
Die "dummen Hurensöhne" oder was er da gesagt hat, da gibs keinerlei Zweifel. Notwehr ist auch überhaupt kein Thema, trotz meiner Einwendungen gegen Teile der Urteilsgründe.
Die Strategie mit "Reue zeugen" ist in der Berufung durch, das muss dem Verteidiger klar sein, das ist keine sinnvolle Linie mehr. Hier wäre also: Schweigen wo möglich, Geständnis wo nötig und dealen.
"Macht sei Djob ned richtig" einstellen wegen geringer Schuld. Von der GefKV runter auf normale KV ist nicht, weil sich die Gefährlichkeit des Werkzeugs in den Verletzungen hinreichend realisiert hat,aber möglicherweise auf minderschweren Fall runter zumindest bei dem Steinwurf. Vorschlag auf 1,5 Jahre, zweite Bewährung mit Bewährungsauflage Antiaggressionstraining, Psychotherapie und kein Zugang zum Internet mehr.
Ja, klingt alles verfahrenstechnisch logisch. Aber dass dein letzter Absatz so kommt halte ich zu 0,1% wahrscheinlich. Rainer hat doch jahrelang bewiesen, dass er Absprachen mit den Behörden nicht einhält. Egal wie klar ihm der Ernst der Lage gemacht wird. Ich zähle mal auf:
1. Die Polizei erklärt ihm, dass er sein Haus nicht verlassen soll wenn Besucher da sind. -> Ignoriert er.
2. Amtsgericht Emskirchen verurteilt ihn zu einer Bewährungsstrafe und sagt ihm, wenn er noch einmal eine KV begeht, geht er in den Knast -> Er begeht wenige Wochen nach dem Urteil eine erneute KV.
3. Amtsgericht Emskirchen verurteilt ihn zur Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Seminar -> Er geht nicht hin. Behauptet er könnte sich die Fahrt nicht leisten.
4. Amtsgericht Emskirchen baut ihm eine goldene Brücken (YT-Ende) -> Er lehnt ab, mit Verweis auf die hohen Einkünfte die er mit YouTube erzielt (Wiederspruch zu (3) beachten! Das war in der gleichen Verhandlung!)
5. Amtsgericht Emskirchen verurteilt ihn zu 2 Jahren Knast -> Er macht unmittelbar nach der Verhandlung weitere Videos, u.a. solche in denen er verlauten lässt, dass er eigentlich unschuldig sei.
6. Er verkauft letztlich dann doch sein Haus und erfüllt damit einen Teil der Bedingungen der goldenen Brücke, aber er macht auch unmittelbar wieder weitere Videos, die dazu führen, dass es zu endgefährlichen Verfolgungsjagden auf deutschen Autobahnen kommt.
Aus Sicht der Justiz
muss Rainer doch dringend jetzt aus dem Verkehr gezogen werden. Es gibt nicht den geringsten Grund warum man sich nochmal bemühen sollte ihm einen Ausweg zum Knast zu bauen. Im Gegenteil. Es ist für die Öffentlichkeit und für ihn selbst das beste, wenn er 2 Jahre einfährt, ehe es zu einer Katastrophe auf der Autobahn kommt.
Du sagst, der Richter könnte sich jetzt noch ein weiteres Mal auf einen Deal mit ihm einlassen. Das glaube ich nicht, siehe die Aufzählung oben. Wenn der Richter sich auf einen Deal einlässt, dann doch nur, wenn er wirklich überzeugt ist, dass sich Rainer an eine Absprache halten wird. Rainer hat aber doch bewiesen, dass er das nicht will oder nicht kann (in letzter Konsequenz weil er schlicht zu dumm für sowas ist).