Zitat von: Prof. Kangaroo
Es schwillt mir immer wieder der Kamm, wenn ich mir deren Üppigkeit vergegenwärtige; welche ich übrigens für vollkommen ungerechtfertigt halte. Gleiches gilt für Pensionen des ÖRR.
Hier einige Zahlen aus einem Focus-Artikel von 2021 (https://www.focus.de/finanzen/alter...m-alter-mehr-als-angestellte_id_12331724.html):
Bundesbeamte kassierten im Jahr 2019 durchschnittlich 3160 Euro Pension im Monat.
6,5 Prozent der ehemaligen Bundesbeamten erhielten im Alter sogar mehr als 5000 Euro monatlich.
Die Netto-Rente für langjährig Beschäftigte lag 2019 bei 1269 Euro.
Zurück zum Jahr 2019. Damals kamen männliche und weibliche Arbeitnehmer nach 35 Jahren Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung auf durchschnittlich 1413 Euro Ruhegehalt pro Monat. Hiervon gingen noch Krankenversicherungsbeiträge und gegebenenfalls noch Steuern ab.
Ein wichtiger Grund für die unterschiedliche Höhe der Altersversorgung liegt darin, dass das Rentenniveau normaler Arbeitnehmer im Schnitt lediglich 48,21 Prozent ihres Durchschnittseinkommens erreichte.
Im Schnitt aller Bundesbeamten belief sich der Satz 2020 laut den jüngsten offiziellen Zahlen auf 67,2 Prozent ihres letzten Gehalts. 60 Prozent aller im Jahr 2018 neu pensionierten Bundesbeamten bekamen sogar den maximalen Satz von 71,75 Prozent ihres letzten Gehalts als Ruhebezüge.
Ein weiterer Unterschied zugunsten von Beamten: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Mindestpension. Die lag laut Versorgungsbericht 2019 für Bundesbeamte bei 1760,73 Euro brutto im Monat.
Ein Arbeitnehmer muss mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Bei Beamten reicht für die Mindestpension eine Wartezeit von fünf Jahren.
Hier besteht dringender Reformbedarf. Allerdings bin ich davon überzeugt, dass sich keine relevante Partei mit den Pensionären anlegen will und wird.
Persönlich habe ich in dieser Sache meine Schlüsse gezogen, da bin ich auch ganz ehrlich. Nach Ende meines Studiums in diesem Jahr strebe ich eine Anstellung im Öffentlichen Dienst und eine Verbeamtung an.



