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Der Drachenlord - Part 1

  • #62101 Mexiggän Ständoff 5 Aug. 2022, 21:13

    Zitat von: BöserHaider

    Warum er auch eine Komplettlösung von einem zehn Jahre alten Klassiker bringen möchte, weiß auch nur er selbst.
    Haben doch fast alle YouTuber, bei denen das halbwegs ins Programm passte schon gespielt. Ganz oben auch unser Gronkhi-Onkhi.
    Und das LetsPlays selbst für sein Niveau absolute Ladenhüter sind hat er doch auch schon begriffen und es damals sogar der Presse erklärt.
    Vorallem für ein Point'n Click-Adventure. Ein Genre wo jeder Affe selbst kurz im Netz nachlesen könnte, da es meist sowieso nur einen Weg gibt. Kurze & präzise Komplettlösungen für z.B. ein Monkey Island ließen sich sogar glatt auf eine DIN A5 Seite pressen (Benutze A mit B, gehe Areal C).
    Was will die fedde Stottergeburt also den Spielern noch weißmachen? Und wer zum Teufel liest bei diesem unsympathischen, behinderten Totallegastheniker Walkthroughs? Weiß er selber nicht. Daher:

    WINNNNKKKKKKLERRRRRRR !!!

  • #62102 Schweiner 5 Aug. 2022, 21:23

    Zitat von: ProxyPaige



    Der Krasiger. Weiß gar nicht mehr warum er sich so aufgeregt hatte. Äußerlich sah die Schanze NOCH nicht wie Berlin 45 aus, die Barren flogen im tausender Bereich in die Fressluke nei, er hatte 1 Audo samt Führerschein und noch keine Löcher in den Beinen. Aber rumheulen.

  • #62103 Circling Hedgehog 5 Aug. 2022, 21:25

    Zitat von: Hetzer-chan

    Der dreht doch schon wieder frei. Hat er Post vom Gericht bekommen ?
    Er ist aber auch der Einziche, der nach der dritten Verurteilung wegen KV und Beamtenbeleidigung ein Video auf Jutub rotzen darf, wo er den Polizisten erneut Untätigkeit unterstellt und ankündigt weitehrin Leute vor seinem Haus schlagen zu wollen.
    Also entweder sind alle involvierten Beamten im IQ Bereich von Ralf anzusiedeln oder das Rechtssystem ist komplett dysfunktional und ich bin in diesem Land nur von Idioten umgeben. Statement @TreuerStadtschinken ?

    Bin mir immer wieder unsicher, ob er wirklich so blöd ist oder nur so tut. Glaubt er seinen Sermon selber ?
    Mit Dummheit hat das nichts zu tun, das ist eher Ignoranz, Faulheit (Verfahren machen ja Arbeit) und der Unwillen, sich dem negativen Medienecho auszusetzen weil man das arme, arme Mobbingopfer einfahren lässt. Die Berichterstattung nach der ersten Verhandlung im Oktober ging exakt in diese Richtung und et voilá: bei der Berufungsverhandlung kommt eine zweite Bewährungsstrafe rum. Mit einer utopischen Begründung (die KV´s waren Einverständnistaten). Wenn man das mal weiterdenkt: wenn irgendwer am Rande eines Fußballspieles auf die Fresse bekommt, den Täter anzeigt, der Täter wird ermittelt und vor Gericht bekommt das Opfer dann zu hören: Tut mir leider, aber warum sind Sie überhaupt dahingegangen? Man weiß doch schließlich, dass es da immer mal wieder knallt. UTOPISCH! Und meiner Meinung nach Rechtsbeugung! Und noch irrer ist es ja, wenn man sich verdeutlicht, dass es zum Berufungsprozess schon feststand, dass er den Lappen abgeben muss. Man sollte meinen, der Richter hätte davon Kenntnis haben können und trotzdem lässt er einen Idioten mit geringer Impulskontrolle, dafür aber einem Auto mit vielen PS, der kein Obdach hat, keine Arbeit hat, dafür aber eine Heerschar von anderen Idioten hinter sich herzieht, quer durch Deutschland in den Sonnenuntergang fahren. Und: sieht hier noch eine "günstige Sozialprognose". Wäre es nicht so empörend, man könnte lachen.
    Ich hoffe einfach mal, dass sich auf Fettis Geräten genug Sachen finden, und ihm der Stecker gezogen wird.

  • #62104 Barrne 5 Aug. 2022, 21:26

    Zitat von: Mexiggän Ständoff

    Was will die fedde Stottergeburt also den Spielern noch weißmachen? Und wer zum Teufel liest bei diesem unsympathischen, behinderten Totallegastheniker Walkthroughs?

    Aus der Pressemitteilung des Medienberaters Netzwergs Bewährungshelfers:

    Der aus Fernsehen & Presse bekannte Profi-YouTuber Drachenlord (aka Reiner Winkler) wird die Lösungen mit Persönlichkeit und Humor präsentieren und während des Spielens mit dem ihm eigenen Charme Geschichten aus seinem ereignisreichen Leben erzählen.

    Das neuartige Format schließt eine als schmerzlich empfundene Lücke im bisherigen Let'sPlay-Angebot auf dieser Plattform.

    Dieser Beitrag wurde von Barrne am 05.08.2022 22:42:37 bearbeitet.
  • #62105 Noxi 5 Aug. 2022, 21:30

    Zitat von: ALLAH

    50-69 ist viel zu wenig. Unter 85 hast du eine leichte Intelligenzminderung. Rainer hat nicht viel weniger als 85, aber er hat weniger.
    Das stimmt ganz einfach nicht, guck es doch im Internet nach. Leichte Intelligenzminderung heißt 50–69. Darüber, bis 85, ist es eine Lernbehinderung.
    Die Haut ist ganz einfach kein Organ, auch wenn du das meinst.

    Reiner ist MASSIV blöde, Kind, wer das nicht erkennt!

    Übrigens, Schweinchen Schlau:
    Von praktischer Bedeutung ist der Begriff der „Lernbehinderung“ vor allem bei der Feststellung eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungs- und Unterstützungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen an einer Förderschule oder allgemeinen Schule.

    Rainerles (zweifelsfrei vollkommen überflüssige) Ausbildung hat den Staat eine Menge NG gekostet, deutlich mehr als die schulische Ausbildung eines normalen Menschens. Das entscheiden die nicht einfach so aus Spaß und als "Mobbing", dazu muss bei dem Kind schon die Dummheit aus jeder Pore triefen. Reiner ist auf keinen Fall auch nur in der Nähe eines durchschnittlichen Intelligenzgrades!

    Dieser Beitrag wurde von Noxi am 05.08.2022 21:40:38 bearbeitet.
  • #62106 scarred 5 Aug. 2022, 21:31

    Er is etzadla schon a weng hängengeblieben oder?

  • #62107 Hetzer-chan 5 Aug. 2022, 21:36

    Zitat von: scarred

    Er is etzadla schon a weng hängengeblieben oder?
    Die Gelehrten beraten sich da noch.

  • #62108 Schweiner 5 Aug. 2022, 21:42

    Wo Droggelbecher

  • #62109 DracheOffiziell 5 Aug. 2022, 21:55

    Zitat von: Noxi

    Das stimmt ganz einfach nicht, guck es doch im Internet nach. Leichte Intelligenzminderung heißt 50–69. Darüber, bis 85, ist es eine Lernbehinderung.
    Die Haut ist ganz einfach kein Organ, auch wenn du das meinst.

    Reiner ist MASSIV blöde, Kind, wer das nicht erkennt!

    Übrigens, Schweinchen Schlau:
    Von praktischer Bedeutung ist der Begriff der „Lernbehinderung“ vor allem bei der Feststellung eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungs- und Unterstützungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen an einer Förderschule oder allgemeinen Schule.

    Rainerles (zweifelsfrei vollkommen überflüssige) Ausbildung hat den Staat eine Menge NG gekostet, deutlich mehr als die schulische Ausbildung eines normalen Menschens. Das entscheiden die nicht einfach so aus Spaß und als "Mobbing", dazu muss bei dem Kind schon die Dummheit aus jeder Pore triefen. Reiner ist auf keinen Fall auch nur in der Nähe eines durchschnittlichen Intelligenzgrades!
    dhroX7n.jpg

  • #62110 Mexiggän Ständoff 5 Aug. 2022, 21:55

    Zitat von: Barrne

    Aus der Pressemitteilung des Medienberaters Netzwergs Bewährungshelfers:

    Drachenlord (aka Reiner Winkler) wird die Lösungen mit Persönlichkeit und Humor präsentieren und während des Spielens mit dem ihm eigenen Charme Geschichten aus seinem ereignisreichen Leben erzählen. Dieses neuartige Format schließt eine als schmerzlich empfundene Lücke im bisherigen Let'sPlay-Angebot.

    Bewährungshelfer: "Dies sei Ihnen allen versichert... Ein neues Format diesmal von unvergleichbarer Qualität. Dafür stehe ich mit meinem Namen!"

    ...........
    .....


    2 Tage später:

    Dieser Beitrag wurde von Mexiggän Ständoff am 05.08.2022 22:07:40 bearbeitet.
  • #62111 Neo777 5 Aug. 2022, 21:59

    Bei dem Draches Eintopf Rezept fehlt bei der Zubereitung der Anruf bei der Mama bei dem man frächt ob man die Kadofflne nun kochen soll oder roh mit dabei gibt.

  • Mod/RDW
    #62112 LachBot 5 Aug. 2022, 22:00

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    Okay Leude, ich hab mal a weng Rechtsprechung gewälzt und Kommentierungen gelesen. Kurze Antwort: Kommt drauf an.

    Es gibt nicht sonderlich viele veröffentlichte Entscheidungen zu der Thematik. Liegt zum einen daran, dass da selten zu (mit Erfolg) ermittelt wird, selten zu verhandelt wird (entweder Einstellung wegen geringer Schuld, Einstellung gegen Auflage oder Strafbefehl) und der Tatbestand durchaus Auslegungsschwierigkeiten begegnet und auch keine wirkliche Einigkeit darüber besteht, ob und inwiefern "echte Darstellungen" von gespielten oder fiktiven (gnihi fick) abzugrenzen sind. Die Rechtsprechung der OLG handhabt es bisher so, dass bei der Gewaltpornographie in der Gesamtschau zu fragen ist, ob hier sexuelle Handlungen mit Gewalt vorgenommen werden, also unter Ausschluss oder Beugung der Willensfreiheit der Person und es für die Tatbestandsmäßigkeit unerheblich ist, ob die Darstellung "Echtheit" für sich beansprucht oder gespielt ist (auch schlecht gespielt soll darunter fallen), solange bei einem objektiven Beobachtet der Eindruck entsteht, hier werde ohne Einwilligung miteinander verkehrt.
    In der Literatur und der Rechtsprechung einiger OLG wird der Tatbestand u.A. wegen der Kunstfreiheit und dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung im Bereich BDSM dahingehend reduziert, bei einvernehmlichem BDSM liege bereits keine Gewalt vor. Das ist aus meiner Sicht zutreffend: Es leuchtet nicht ein, warum der einvernehmliche BDSM-Seggs, der nach den Regeln und Gebräuchen der Szene einvernehmlich passiert, legal sein soll, seine Abbildung, Beschreibung oder Vorfühung jedoch illegal, wenn es bei "normalem" Verkehr erlaubt wäre. Man muss hier beim "objektiven Beobachter" durchaus eine gewisse Szenekunde unterstellen: Bei einem hochwertig produzierten "Gewaltporno" mit mehreren Schnitten, Kameraeinstellungen und ggf. einer gefilmten "Rahmenhandlung" muss jeder vernünftige Zuschauer davon ausgehen können, dass alle Beteiligten Einvernehmlich handeln.

    Bei fiktiven Schriftwerken ist die Sache da schon problematischer. Da gibt es logischerweise keine "echten" Protagonisten, bei denen man den Eindruck gewinnen könnte, sie machten "freiwillig" mit. Wenn also Vergewaltigungsszenen beschrieben werden, dann ist der objektive Tatbestand des § 184a durchaus eröffnet.

    Man wandert hier natürlich auf einem schmalen Grat, der in Richtung bloßer Gesinnungsjustiz schwenkt und der von gewissen Wertungswidersprüchen nicht frei ist. Wenn Schutzgut der Norm der Jugendschutz ist, ist es eigentlich kaum zu erklären, warum explizit auf Video gestellter Hardcore-SM-Sex keine "Gewalt" sein soll, obwohl dort echte Menschen mit echten Handlungen zu sehen sind, eine offenkundig fiktive Erzählung jedoch viel schwerer wiegen und daher strafbar sein soll.

    Gemessen daran ist zumindest Reiners Vergewaltigungsgeschichte durchaus problematisch, weil er das "Opfer" seiner Handlung immer so als "eigentlich will sie, aber dann doch nicht, aber irgendwie dann doch" beschrieben hat. Auch wenn Reiner von dem damit verbundenen Fetisch nicht das geringste versteht: Wenn 50 Shades of Grey im Buchhandel vertrieben werden darf, ist es kaum zu erklären, warum seine Geschichten illegal sein sollen.

    Bei der Tierpornographie greift das natürlich nicht. Tiere können nicht "einwilligen". Ignorieren wir mal, dass Tiersodomie in Schland nicht verboten ist, könnte ihm das Ding eher auf die Füße fallen.

    Ich hab einen recht guten Aufsatz gefunden über die Problematik fiktiver KiPo-Geschichten, dessen Argumente sich durchaus auf die Sidduerdzion des § 184a übertragne lassen.


    Es wird sich beim Ruiner eher um die Frage drehen, ob er den Kappes verbreitet bzw. öffentlich Zugänglich gemacht hat, also etwa ob die Google Altersverifikation dem entgegen stünde. Es gibt ein OLG Urteil, bei dem jemand davongekommen ist, der entsprechende Tierpornos im Internet über eine Tauschbörse angeboten hat und sich dahingehend eingelassen hatte, er habe nicht gewusst, dass er die Dateien nach dem Download selbst für andere zum herunterladen anbieten würde. Das wird beim Rainerle natürlich nicht 1:1 gehen, aber das OLG hatte es in diesem Fall am Vorsatz scheitern lassen. Wäre eine adäquate Verteidigungsstrategie: Rainer ging davon aus, dass durch die Google-Verfitikation nur Erwachsene lesen konnten und dass das ausreicht. Das bewegt sich irgendwo zwischen einem Tatbestandsirrtum (schließt die Vorsatzschuld aus) und einem Verbotsirrtum (ggf. in Form eines Erlaubnisirrtums). Da man selbst bei Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums nahezu immer in den Genuss der fakultativen Strafminderung kommt (schlicht, weil das für das Gericht mit weniger Begründungsaufwand verbunden ist), besteht da eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass da nichts hängen bleibt. Für so einen Pillepalle verschwendet die StA eigentlich ihre Ressourcen nicht.

    Meine vorsichtige Prognose: Das ist eigentlich etwas, was man als Staatsanwalt einstellt, maximal gegen Auflage, weil da die Wahrscheinlichkeit zu groß ist, dass es einem um die Ohren fliegt. Die Durchsuchung selbst ist schon... fragwürdig. Rechtlich vertretbar, rechtsstaatlich fragwürdig und ich vermute - freilich ohne es beweisen zu können - dass da eine gewisse "politische" Motivlage vorliegt, ohne einem der Beteiligten damit illegales Handeln vorzuwerfen. Solange es rechtlich vertretbar ist, ist es schon aufgrund des Opportunitätsprinzips nicht rechtswidrig, wenn die StA sich in diesem Fall - aus welchem Grund auch immer - für Ermittlungen entscheidet. Den entsprechenden Tatverdacht sehe ich als gegeben.

    Daher schätze ich die Lage so ein, dass die Durchsuchung beim Dreger zwei unterschiedliche Dimensionen hat - auch hier natürlich nur Vermutungen und Schlussfolgerungen, die keinesfalls für sich beanspruchen, korrekt zu sein:
    1. Dem Dreger den Stecker ziehen. Ich sage dazu mal nichts weiter, ich überlasse es der Intelligenz des Lesers, was ich damit meinen könnte.
    2. Fischen: Aufgrund seiner ekelhaften Geschichte von wechne er renne nackt vor fremden Kindern rum, spekuliert man darauf, im Rahmen von "Zufallsfunden" etwas zu finden, was strafrechtlich deutlich relevanter wäre... wenn ihr ferstet. Mit Kindern und so. Ne?

    Oge war alles
    Gratulation an @TreuerStadtschinken für den Forenpost des Tages mit 64 Reaktionspunkten!
    Du wurdest somit in die Hall of Fame aufgenommen.
    Ruhm, Ehre und Pelts ebnen deinen Weg.

    Mehr Statistiken gibt es hier: Statistiken

  • #62113 unwürdigerknecht 5 Aug. 2022, 22:17

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    Ich hoffe für Reiner ja, dass niemand auf die Idee kommt, ihn zu verklagen. Da er unbekannten Aufenthaltes ist, kann die Klage nämlich durch öffentlichen Aushang wirksam zugestellt werden am Gericht des letzten bekannten Aufenthalts.
    Wenn er die dann nicht sieht und seine Verteidigung nicht anzeigt, ergeht ein Versäumnisurteil gegen ihn, aus dem dann vollstreckt werden kann, wenn sein Aufenthalt irgendwann aufliegt, etwa weil gegen ihn strafrechtlich ermittelt wird.

    Boah wär des fies.
    Ist das so wie sie Geschichte mit der Hyperraumroute?

  • #62114 DracheOffiziell 5 Aug. 2022, 22:19

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  • #62115 Mexiggän Ständoff 5 Aug. 2022, 22:31

    Live-Schiss mit so ziemlich allen Kreiswiggsern inklusive Witzfigur Halbgott Mimon Baracke:

  • #62116 TreuerStadtschinken 5 Aug. 2022, 22:32

    Zitat von: unwürdigerknecht

    Ist das so wie sie Geschichte mit der Hyperraumroute?
    Ja, in verschärft.

  • #62117 Barrne 5 Aug. 2022, 22:36

    Zitat von: Noxi

    Rainerles (zweifelsfrei vollkommen überflüssige) Ausbildung hat den Staat eine Menge NG gekostet, deutlich mehr als die schulische Ausbildung eines normalen Menschens. Das entscheiden die nicht einfach so aus Spaß und als "Mobbing", dazu muss bei dem Kind schon die Dummheit aus jeder Pore triefen. Reiner ist auf keinen Fall auch nur in der Nähe eines durchschnittlichen Intelligenzgrades!

    Reiner möchte bei der IQ-Berechnung gerne seine (selbst diagnostizierte) Legasthenie und ADS «gutgeschrieben« bekommen.

    Ich aber sage: Seine legasthenischen und dyskalkulatorischen Symptome und seine Aufmerksamkeitsspanne eines Goldfischs auf Valium – einerseits – sind Folgen seiner Hageldommheit.

    Das ständige Lügen, das Posen, seine soziale Inkompetenz (inkl. Gewaltbereitschaft), die Art seiner Interessen und seine Verwahrlosung – andererseits – sind Folgen dieser Hageldommheit in Kombination mit mangelhafter (oder kaum existenter) Erziehung, der Ablehnung durch Gleichaltrige und dem ständigen Konsum billiger Unterhaltung.

    Reiner mit 33 ist geistig ein langsamer 12-Jähriger mit dem Hormonhaushalt eines Erwachsenen, der seit über zehn Jahren das Erwachsensein auf Grundlage der Vorbilder aus seinen Animes simuliert, seine verkrachte Existenz zum heroischen Überlebenskampf hochsterilisiert und dafür von einigen Leuten Zuspruch erfuhr (und wohl immer noch erfährt, so unglaublich es klingt).

    Ich habe übrigens die (natürlich nicht empirisch nachweisbare) Theorie, dass ein Reiner, der nicht versucht hätte, YouTube-Star zu werden, über kurz oder lang ebenfalls mit dem Gesetz in Konflikt gekommen wäre, eben aufgrund seines Jähzorns, seiner Rechthaberei und seiner Gewaltbereitschaft. Stellen wir uns doch mal für einen Moment den Hilfsarbeiter Reiner in einer sachlichen Diskussion mit Kollegen vor …


    Zitat von: Hetzer-chan
    Die Gelehrten beraten sich da noch.

    Gegenseitig? ;)

  • #62118 Kümmelklabauter 5 Aug. 2022, 22:42

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  • #62119 םחטצ 5 Aug. 2022, 22:47

    Zitat von: Mexiggän Ständoff

    Live-Schiss mit so ziemlich allen Kreiswiggsern inklusive Witzfigur Halbgott Mimon Baracke:



    Ich werde jetzt auch Reactor 💪🏻

  • #62120 Pensident 5 Aug. 2022, 22:56

    Wollte nur kurz was loswerden.

    ich hasse YouTube!

    gute Nacht