Okay Leude, ich hab mal a weng Rechtsprechung gewälzt und Kommentierungen gelesen. Kurze Antwort: Kommt drauf an.
Es gibt nicht sonderlich viele veröffentlichte Entscheidungen zu der Thematik. Liegt zum einen daran, dass da selten zu (mit Erfolg) ermittelt wird, selten zu verhandelt wird (entweder Einstellung wegen geringer Schuld, Einstellung gegen Auflage oder Strafbefehl) und der Tatbestand durchaus Auslegungsschwierigkeiten begegnet und auch keine wirkliche Einigkeit darüber besteht, ob und inwiefern "echte Darstellungen" von gespielten oder fiktiven (gnihi fick) abzugrenzen sind. Die Rechtsprechung der OLG handhabt es bisher so, dass bei der Gewaltpornographie in der Gesamtschau zu fragen ist, ob hier sexuelle Handlungen mit Gewalt vorgenommen werden, also unter Ausschluss oder Beugung der Willensfreiheit der Person und es für die Tatbestandsmäßigkeit unerheblich ist, ob die Darstellung "Echtheit" für sich beansprucht oder gespielt ist (auch schlecht gespielt soll darunter fallen), solange bei einem objektiven Beobachtet der Eindruck entsteht, hier werde ohne Einwilligung miteinander verkehrt.
In der Literatur und der Rechtsprechung einiger OLG wird der Tatbestand u.A. wegen der Kunstfreiheit und dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung im Bereich BDSM dahingehend reduziert, bei einvernehmlichem BDSM liege bereits keine Gewalt vor. Das ist aus meiner Sicht zutreffend: Es leuchtet nicht ein, warum der einvernehmliche BDSM-Seggs, der nach den Regeln und Gebräuchen der Szene einvernehmlich passiert, legal sein soll, seine Abbildung, Beschreibung oder Vorfühung jedoch illegal, wenn es bei "normalem" Verkehr erlaubt wäre. Man muss hier beim "objektiven Beobachter" durchaus eine gewisse Szenekunde unterstellen: Bei einem hochwertig produzierten "Gewaltporno" mit mehreren Schnitten, Kameraeinstellungen und ggf. einer gefilmten "Rahmenhandlung" muss jeder vernünftige Zuschauer davon ausgehen können, dass alle Beteiligten Einvernehmlich handeln.
Bei fiktiven Schriftwerken ist die Sache da schon problematischer. Da gibt es logischerweise keine "echten" Protagonisten, bei denen man den Eindruck gewinnen könnte, sie machten "freiwillig" mit. Wenn also Vergewaltigungsszenen beschrieben werden, dann ist der objektive Tatbestand des § 184a durchaus eröffnet.
Man wandert hier natürlich auf einem schmalen Grat, der in Richtung bloßer Gesinnungsjustiz schwenkt und der von gewissen Wertungswidersprüchen nicht frei ist. Wenn Schutzgut der Norm der Jugendschutz ist, ist es eigentlich kaum zu erklären, warum explizit auf Video gestellter Hardcore-SM-Sex keine "Gewalt" sein soll, obwohl dort echte Menschen mit echten Handlungen zu sehen sind, eine offenkundig fiktive Erzählung jedoch viel schwerer wiegen und daher strafbar sein soll.
Gemessen daran ist zumindest Reiners Vergewaltigungsgeschichte durchaus problematisch, weil er das "Opfer" seiner Handlung immer so als "eigentlich will sie, aber dann doch nicht, aber irgendwie dann doch" beschrieben hat. Auch wenn Reiner von dem damit verbundenen Fetisch nicht das geringste versteht: Wenn 50 Shades of Grey im Buchhandel vertrieben werden darf, ist es kaum zu erklären, warum seine Geschichten illegal sein sollen.
Bei der Tierpornographie greift das natürlich nicht. Tiere können nicht "einwilligen". Ignorieren wir mal, dass Tiersodomie in Schland nicht verboten ist, könnte ihm das Ding eher auf die Füße fallen.
Ich hab einen recht guten Aufsatz gefunden über die Problematik fiktiver KiPo-Geschichten, dessen Argumente sich durchaus auf die Sidduerdzion des § 184a übertragne lassen.
Es wird sich beim Ruiner eher um die Frage drehen, ob er den Kappes verbreitet bzw. öffentlich Zugänglich gemacht hat, also etwa ob die Google Altersverifikation dem entgegen stünde. Es gibt ein OLG Urteil, bei dem jemand davongekommen ist, der entsprechende Tierpornos im Internet über eine Tauschbörse angeboten hat und sich dahingehend eingelassen hatte, er habe nicht gewusst, dass er die Dateien nach dem Download selbst für andere zum herunterladen anbieten würde. Das wird beim Rainerle natürlich nicht 1:1 gehen, aber das OLG hatte es in diesem Fall am Vorsatz scheitern lassen. Wäre eine adäquate Verteidigungsstrategie: Rainer ging davon aus, dass durch die Google-Verfitikation nur Erwachsene lesen konnten und dass das ausreicht. Das bewegt sich irgendwo zwischen einem Tatbestandsirrtum (schließt die Vorsatzschuld aus) und einem Verbotsirrtum (ggf. in Form eines Erlaubnisirrtums). Da man selbst bei Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums nahezu immer in den Genuss der fakultativen Strafminderung kommt (schlicht, weil das für das Gericht mit weniger Begründungsaufwand verbunden ist), besteht da eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass da nichts hängen bleibt. Für so einen Pillepalle verschwendet die StA eigentlich ihre Ressourcen nicht.
Meine vorsichtige Prognose: Das ist eigentlich etwas, was man als Staatsanwalt einstellt, maximal gegen Auflage, weil da die Wahrscheinlichkeit zu groß ist, dass es einem um die Ohren fliegt. Die Durchsuchung selbst ist schon... fragwürdig. Rechtlich vertretbar, rechtsstaatlich fragwürdig und ich vermute - freilich ohne es beweisen zu können - dass da eine gewisse "politische" Motivlage vorliegt, ohne einem der Beteiligten damit illegales Handeln vorzuwerfen. Solange es rechtlich vertretbar ist, ist es schon aufgrund des Opportunitätsprinzips nicht rechtswidrig, wenn die StA sich in diesem Fall - aus welchem Grund auch immer - für Ermittlungen entscheidet. Den entsprechenden Tatverdacht sehe ich als gegeben.
Daher schätze ich die Lage so ein, dass die Durchsuchung beim Dreger zwei unterschiedliche Dimensionen hat - auch hier natürlich nur Vermutungen und Schlussfolgerungen, die keinesfalls für sich beanspruchen, korrekt zu sein:
1. Dem Dreger den Stecker ziehen. Ich sage dazu mal nichts weiter, ich überlasse es der Intelligenz des Lesers, was ich damit meinen könnte.
2. Fischen: Aufgrund seiner ekelhaften Geschichte von wechne er renne nackt vor fremden Kindern rum, spekuliert man darauf, im Rahmen von "Zufallsfunden" etwas zu finden, was strafrechtlich deutlich relevanter wäre... wenn ihr ferstet. Mit Kindern und so. Ne?
Oge war alles
aufgenommen.
Ruhm, Ehre und Pelts ebnen deinen Weg.