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Der Drachenlord - Part 1

  • #8181 Hias 6 Feb. 2022, 13:07

    Zitat von: Eggers2000

    Also doch Bewährung. Sag ich doch.

    Niemand will Bumsdi im Knast sehen: Weder der Richter, die Staatsanwaltschaft, die Markt Emskirchne, Gino der alte Steuersünder, Drachis, Haider oder auch Drachenlord will das nicht.
    Das wäre ein Traum. Clownsbehörden würden mächtig rotieren, weil die Rumba am ASB erst so richtig abgehen würde.
    Da kann man das letzte Video als kleinen Spoiler für den Unterhaltungswert nach einem erneuten Bewährungsspruch sehen.

  • #8182 Drachen_drol 6 Feb. 2022, 13:08

    Diese sehr unerwartete Hilfestellung (kek, nicht) 6 Wochen vor dem neuen Termin stresst mich nicht.
    Ruiner ist schon so depressiv geworden, dass es ein Genuss ist, ihm bei Fideoscheisz zuzuglotzen. Die Depri-Streams mal ausgenommen.

    Man stelle sich nur mal vor, dass die Gemeinde etzadla völlig aufgelöst dasteht, wenn die Mastsau nicht einwandert.
    Und weida?

    Ja, keine Ahnung.
    Keine Ahnung, wohin mit ihm. Keine Ahnung, was nun.
    Keine Ahnung, warum überhaupt 70.000€ ausgegeben wurden.

    Die Autoren widda, herrlich.

  • #8183 Smkasten 6 Feb. 2022, 13:13

    Zitat von: Drachen_drol



    Ja, den kann man das gewähren lassen.
    Ist alles Notwehr. Genau, genau.

    Die Verblödung der Gesellschaft schreitet voran.

    Das sind übrigens alles versuchte gefährliche Körperverletzungen.

  • #8184 Stripey 6 Feb. 2022, 13:16

    Nächste Woche startet "Lost Ark". Da muss doch unser progaymjudubber wieder dabei sein?

  • #8185 r4lphlol 6 Feb. 2022, 13:18




    Liegt das vielleicht daran, dass wir GORONER haben?! Dummer fetter Hurensohn. (timestamp)
    Manchmal frägt man sich schon. Warum ist er selbst nicht in der Disse am Samstagabend???

  • #8186 Goethes Fist 6 Feb. 2022, 13:18

    Zitat von: Qu4rkey

    Wenn ich jemandem, der hinter einem Zaun regungslos rumsteht, eine durch besagten Zaun reinhaue, dann ist das Verteidigung.

    Das hat der noch nie kapiert. Er addiert einfach sämtliche "Straftaten" der Haider und darf deshalb von sicherem Terrain aus Andere verletzen (Pfefferspray, Taschenlampe usw.). So einfach ist das. Dass diese Rechnung vor Gericht nicht aufgeht, da man nicht Mensch A für die Tat von Mensch B abstrafen kann, geht nicht in seine hohle Omme. Kleiner Kollektivbestrafer, der er ist.

    In dieser Zusammenfassung erkennt man sehr schön, dass er keine Ahnung von Recht und Gesetz hat:




    Er behauptet, nur auf Leute in Gruppen von 10-15 Nasen losgegangen zu sein und ein paar von denen auf´s Maul g´haut zu haben. Quasi Notwehr/Selbstverteidigung. Ich kenne aber nur Videos, bei denen er bei solch einer Übermacht hinter seinem Zaun/Tor gestanden, herumgebrüllt und irgendwelches Zeugs geworfen hat. Da ist der nie rausgegangen. Hat er immer nur gemacht, wenn ihm Gegner (nicht mehr als 3) seiner Meinung nach mit großer Sicherheit unterlegen waren. Dass sowas auch schiefgehen kann, hat er ja gemerkt, als er mithilfe seines Stocks einen Haider die Brügel nausschmeißen wollte und sich beim affektierten Herumgewirble desselben selbst den Zahn rausgemeddelt hat.

    Ja und jetzt will er gegen 30, 35 Haider rausgegangen sein. Is klar. Die Hälfte davon hätte er (theoretisch) locker ausgeknockt. Is auch klar. Böllervideo geht vor Gericht. Genau. Wird seine Verteidigungsstrategie bei der Berufung - bei der es um was ganz anderes geht und deshalb als entlastender Beweis garnicht zugelassen werden wird - sicher immens stärken. Trottel.

    Die versuchte "Tötung Hinrichtung durch Böller" hätte er anzeigen und Beweise dafür liefern müssen. Hätte aber nur was gebracht, wenn die Polizei diejenichen erwischt hätte - was sie nach seiner eigenen Aussage aber nicht hat. Folglich macht er sich zum wiederholten Male komplett zum Brot. Soll mir/uns recht sein.

    Zum Schluß möchte ich noch meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, sein neuerlicher Aktionismus in Form von Vids/Vlogs/Streams am laufenden Band sowie die ständige Erwähnung seiner Unzugsbemühungen/seiner neuen Bude und der Schwierigkeiten deswegen mögen irgendwas mit einem ablaufenden Ultimatum der Gemeinde betreffs entgültigem Rausschmiß zu tun haben.

    Leider gingen selbst die überraschendsten Wendungen im Gehm fast immer irgendwie zu seinen Gunsten aus. Diesmal aber nicht, bittebittebitte, ja?

    Wird Zeit, dass der mal so richtig eine vor den Latz beballert kriegt:

    irECZRl.gif

  • #8187 der richter 6 Feb. 2022, 13:20

    aber so richtig

    ich mag heulenden reiner, reiner soll heulend sein

  • #8188 Kontrollgreif aufn Jens 6 Feb. 2022, 13:20

    Zitat von: Was tsur Hölle... !

    "Der eindßigßte Fehler, den wo ich in meim Lehm kmacht khabt happ, war, daß ich meine Adreßße raußgegeben happ! Steh ich auch dßu, kein Mensch iß perfekt, auch ich nicht! Deß war aber ledßlich nur, um meine Freunde, meine Familie, meinääääähhhh ßodßialeß Umfeld zu schüdßen... *5 Minuten Nicht-Derjeniche-Monolog*... den Fehler mach nicht noch amol! Wenn ich die Adreßße von der neuen Wohnung nicht sage, wie ßollen die Haider mich da finden?"
    Ist ja nicht so, dass er in seinem YouTube Kanal seine Infos hinterlegen muss.
    Aber ja ich weiß, Rudi sei Bua macht es nicht und es ist völlig in Ordnung. Schrabadaba..

  • #8189 panic 6 Feb. 2022, 13:23

  • #8190 Pensident 6 Feb. 2022, 13:24

    Zwar kann eine Intelligenzminderung grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der §§20, 21 StGB fallen. Für die Frage der Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit spielt jedoch vor allem der Grad der Intelligenzminderung eine gravierende Rolle. Außerdem ist hierbei die Persönlichkeit des Täters und die Frage, wie sich die Intelligenzminderung auf Handlungsund Erkenntnisfähigkeiten des Täters auswirkt, von Relevanz. Eine leichte bis mittelgradige Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber noch nicht. Die Persönlichkeitsstruktur mit der Intelligenzminderung des Angeklagten kann gleichwohl auf Strafzumessungsebene Relevanz entfalten.

    Lel!

  • #8191 Schlafzimmer Mobber 6 Feb. 2022, 13:24

    Zitat von: r4lphlol

    Klingt vielleicht nett im Kopf, aber hat höchstwahrscheinlich zu wenig Mettpotenzial. Da kommt am nächsten Tag ein armer Techniker, spleißt die Kabel wieder zusammen und alles tutti. Dann ein gelangweilter vlog "öh die haider widda" und gut ist.
    Wie will er den Techniker anrufen, ohne den Strom um sein Sörweiwel-Handy zu laden? Ja okay, das erledigt Majon.

  • #8192 rauchmeddler 6 Feb. 2022, 13:25

    Zitat von: r4lphlol

    Klingt vielleicht nett im Kopf, aber hat höchstwahrscheinlich zu wenig Mettpotenzial. Da kommt am nächsten Tag ein armer Techniker, spleißt die Kabel wieder zusammen und alles tutti. Dann ein gelangweilter vlog "öh die haider widda" und gut ist.

    Ja, genau. Servicemitarbeiter von großen Telekommunikationsuntenrehmen kommen spätestens 48h nachdem man bei der Störungsstelle angerufen hat, dass es Internet nicht mehr geht. Da wird alles stehen und liegen gelassen, die Sonderschichten eingeteilt, Krisenmänädschment kickt foll übel rein und mit hohen Tempo wird in die meddlfrängische Provinz gefahren, ja sogar mit Blaulicht, dadzächlich sogar...

  • #8193 ayylmao 6 Feb. 2022, 13:26

    Edit: war schon hier!

    Spannendster Teil, meines Erachtens: Rainer ist vollkommen schuldfähig und sein Verteidiger hat darauf gebaut, fetti einen Vormund zu stellen. Das Gericht hat diese Idee geprüft und lehnte dies dann doch ab.

    "Auch sind für keine der Taten konkrete Anhaltspunkte erkennbar, die auf eine verminderte oder aufgehobene Einsicht- und Steuerungsfähigkeit und somit eine Einschränkung der Schuldfähigkeit des Angeklagten schließen lassen.

    Hieran vermag auch die Feststellung des Bewährungshelfers, dem Angeklagten sei eine Intelligenzminderung und neuropsychologische Teilleistungsstörung mit Legasthenie und Aufmerksamkeitsdefiziten attestiert worden, nichts zu ändern. Anlass des Gutachtens war die Frage, ob eine rechtliche Betreuung für den Angeklagten erforderlich sei. Eine solche wurde nicht eingerichtet."

    Dieser Beitrag wurde von ayylmao am 06.02.2022 13:41:20 bearbeitet.
  • #8194 der richter 6 Feb. 2022, 13:39

    wie kann dann das eine schlitzohr da was von freispruch fabulieren?

  • #8195 ayylmao 6 Feb. 2022, 13:41

    Zitat von: Kleiner_Bauch

    Kleiner Tipp: Ein bekannter Anwalt schaut sich aktuell das Urteil vom Drägonlord an und meint wohl, dass da ein Freispruch drin wäre weil alles ja nur "Notwehr" wäre. Und laut seinen Followern wäre das Urteil und die Richterin nur weitere Mobber, die dem Drachenlord etwas böses wollen.



    Dürfte sehr interessant werden.

    Na wenn er so überzeugt ist, kann er doch Rainer direkt gratis in der Berufung vertreten und sich im Kampf gegen Mobbing stark machen.

    Oh warte, möchte er dann doch nicht? Dann kann er sich ja direkt wieder löschen.

  • #8196 TreuerStadtschinken 6 Feb. 2022, 13:41

    Zitat von: der richter

    urteilsbegründung: https://openjur.de/u/2385570.html

    jedoch: "Looser"

    stopped reading there
    Ich fasse es mal aus juristischer Perlumptive zusammen:

    Er ist derjeniche.

  • #8197 TreuerStadtschinken 6 Feb. 2022, 13:44

    Zitat von: ayylmao

    Na wenn er so überzeugt ist, kann er doch Rainer direkt gratis in der Berufung vertreten und sich im Kampf gegen Mobbing stark machen.

    Oh warte, möchte er dann doch nicht? Dann kann er sich ja direkt wieder löschen.
    Das ist aber in der Tat juristischer Nonsens, auch wenn ich den Kollegen Jun für einen wenig kompetenten Dampfplauderer halte.
    Die persönliche Ehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Wenn man von einer tatbestandlichen Beleidigung ausgeht, kann man es systematisch nicht beim Angriff rausfliegen lassen, allenfalls bei der Gebotenheit. Da brauchts aber wirklich einer immens guten Begründung.

  • #8198 Drachen_drol 6 Feb. 2022, 13:46

    Zitat von: der richter

    wie kann dann das eine schlitzohr da was von freispruch fabulieren?

    Der Aufmerksamkeitsdrang ist stark in unserer heutigen Welt.
    Wahrscheinlich assoziiert sich das Schlitzi auch mit ihm, weil der Pensi a weng klein geraten ist.

    Dieser Beitrag wurde von Drachen_drol am 06.02.2022 13:51:39 bearbeitet.
  • #8199 rauchmeddler 6 Feb. 2022, 13:56

    OxelSyk.gif

  • #8200 Pensident 6 Feb. 2022, 14:02

    (Rathaus)
    „So, was das Langzeitproblem Reiner Wingla betrifft, wurde mittlerweile ein passendes Objekt gefunden?“
    (Schweigen)
    „es ist wohl auch nicht davon auszugehen dass er auf eigene Faust etwas findet wir könnten ihn natürlich entfernen lassen aber dann werden wir wohl mit negativer Presse rechnen müssen also bleibt uns nur noch zu hoffen dass die Gefängnisstrafe im Berufungsverfahren bestätigt wird, jemand eine andere Idee?“

    „wir könnten ihm noch einmal 70.000 Euro überweisen, dann zieht er bestimmt aus“

    „Gute Idee, das machen wir!“