#8496
Drachen_drol
8 Feb. 2022, 07:09
Zitat von: Kredithai
"Nach Urteilsverkündung bleibt 1 Woche Zeit um in Revision zu gehen. Für die Revisionsbegründung gibt es nochmal eine Frist bis zu 1 Monat.
Haftaufschub wird - bei einer guten Begründung - maximal 4 Monate gewährt."
Wingl wongl könnte nochmal 5-6 Monate nach Bewährungsurteil rausholen... Also kurz vor Weihnachten geht er dann in den Knast lel sollte er verurteilt werden.
Ich würde gern mal wissen, wie hoch dieser letzte Streitwert des Prozesses war, um die Gerichtskosten zu schätzen...
Q:
https://www.smart-rechner.de/prozesskosten/
Q:
https://www.smart-rechner.de/prozesskosten/rechner.php
In der PDF stand ja, dass er die Kosten der Verhandlung tragen darf.
Und die Verhandlung fand ja auch nicht im letzten Loch statt. Das war schon im Landgericht Nemberch...
Ist ihm klar, dass er sich hier enorme Kosten aufhalst (doppel lel), wenn er schon wieder verliert? (Natürlich nicht, denn das wurde in Animes nie besprochen).
Wenn da Revision eingelegt werden sollte, dann ist sein Pflichtverteidiger 1. ein geldgieriger Spast, und 2. er gleich mal noch höher in der Schuld.
Das ist doch sicher jetzt schon sauteuer.
Wieviel von den 70k€ sind denn jetzt noch vorhanden? Ja nicht mal mehr die Hälfte...
Wie kann man eigentlich nicht langsam den Sack zumachen, um den Saubuam mal davor zu "schützen"?
Ist alles ein Wahnsinn in dem verstrahlten Franken...