#12804
TreuerStadtschinken
24 Feb. 2022, 12:36
Zitat von: gayusschwulius
Die Chance ist gleich null. Schöffen sind ja Leute, die sich freiwillig für den Dienst gemeldet und ein großes Interesse für Strafrecht haben. Außerdem werden sie sorgsam ausgewählt. Das sind keine Gutmenschen wie Lobo, sondern meist gelangweilte "respektable" Bürger, die einerseits alle Ruhestörer hassen und andererseits wahnsinnigen Respekt vor dem Berufsrichter haben. Sie arbeiten ja auch dauerhaft an dem Gericht und sind somit in den allgemeinen Betrieb eingebunden und quasi dauerhafte Kollegen. Ich habe noch nie erlebt, dass die Schöffen dem Berufsrichter in wesentlichen Punkten widersprochen haben (außer manchmal bei der Beweiswürdigung, wo der Richter keinen wirklichen Bildungsvorsprung hat, aber das ist hier definitiv kein Problem, denn alle Taten sind perfekt dokumentiert). Schon gar nicht bei einem respektlosen Asozialen wie dem Wongel.
Außerdem müssen sich die Schöffen auch an Recht und Gesetz halten; sie können für vorsätzliche Fehlurteile sogar wegen Rechtsbeugung belangt werden. Das hier sind nicht die USA - Jury Nullification gibt es nicht.
Es würde auch komplett dem Ehrenkodex der Schöffen - der ziemlich stark ausgeprägt ist - widersprechen, bei einem solchen Fall bewusst gegen das Gesetz zu entscheiden, auf das sie einen Eid geleistet haben.
Nein, keine Chance. Da wird eher das Gerichtsgebäude am Tag der Verhandlung von einem Meteor getroffen.
Eher halte ich es für wahrscheinlich, dass die Schöffen ihm gegen den Willen des Berufsrichters eine noch höhere Strafe reindrücken, weil sie Ruiners ekelhaftes Auftreten persönlich nehmen, lel
Digger, dass die Schöffen den Hauptamtlichen überstimmen kommt im Verhältnis relativ häufig vor, hab ich in meiner Zeit in der StA öfter erlebt, als ich mir vorher gedacht habe. Ich sage ja nicht, dass es passiert, aber das ist als Verteidiger beim Verfahren vor einer kleinen Strafkammer eine sehr valide Taktik, denn ich verrate dir ein Geheimnis: Genau deswegen ist die kleine Strafkammer so besetzt, wie sie besetzt ist.
Die müssen auch nicht "gegen das Gesetz" entscheiden, nur weil sie den Hauptamtlichen überstimmen. Das hat mit vorsätzlichen Fehlurteilen nichts zu tun, wenn sie zur Überzeugung kommen, dass die Tatsachen den Tatbestand nicht erfüllen oder diese das Vorliegen von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen erfüllen.