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Der Drachenlord - Part 1

  • #12821 Richard Thompsne 24 Feb. 2022, 13:48

    Zitat von: Ken Angus

    Zwei hippen coolen Floggern überteuerte Hipsterburger gefuttert.
    Das Video war zwar nicht mein Einstieg ins Game, aber da hab ich ihn zum ersten mal so richtig auf dem Schirm gehabt.
    Das Gespräch mit den zwei ist aus heutiger Sicht natürlich witzig weil man weiß wie Reiner tickt, damals war es aber für mich Fremdscham hoch zehn. Wie er die ganze Zeit versucht das Gespräch auf sich zu lenken und mit völlig banalen Fakten punkten will. Er war und ist einfach ein Hurensohn mit dem keiner was zu tun haben will.

    Hatte ihn aber danach wieder aus den Augen verloren und bin erst später mit dem legendären Bosterverkauf aka "Dange Herr Müller" richtig eingestiegen.

  • Mod/RDW
    #12822 schnappi 24 Feb. 2022, 13:53

    "Rainer, was fällt dir zum Thema Ukraine ein?"

    "des is Brivadsache"

  • #12823 Richard Thompsne 24 Feb. 2022, 13:58

    Wiggsvideos dagegen keine Brivadsache. Da frägt ma sich ledßnendäß...

  • #12824 CIA 24 Feb. 2022, 13:59

    Ugraine auch so immäh arabischne Raum oddä binichetzbescheued
    wadded mal

  • #12825 snippet 24 Feb. 2022, 14:02

    Zitat von: schnappi

    "Rainer, was fällt dir zum Thema Ukraine ein?"

    "des is Brivadsache"
    "Übba Bolidigg wird ned gereded im ßdream, hab ich scho daussendma gsachd ghabd aller!!"

  • #12826 Goethes Fist 24 Feb. 2022, 14:08

    Zitat von: gayusschwulius

    Da wird eher das Gerichtsgebäude am Tag der Verhandlung von einem Meteor getroffen.
    Oh, Vorsicht mit solchen Äußerungen, Aller.
    Wenn ich in mittlerweile 6 ... ne waddemal ... 7 Jahrne im Gehm eins gelernt habe: Unterschätze niemals die Autoren!

    Wenn man etwa bspw. dachte:

    - Holocaustaussage als Sarkasmu zu deklarieren war schon superbescheuert: BÄMM! Hiroshima
    - Niemand wird sich mehr freiwillig in Reichweite des Kotmidas begeben, da Wirkung allgemein bekannt: ZACK! Kevin Wolter
    -
    Nach der ersten Runde vor Gericht mal schön den Ball flachhalten: KATZONG! Beleidigungsvideos/Vervollständigung der Straftatensammlung
    -
    Lieber das Haus verkaufen, als einfach die Vresse zu halten ist nicht nachvollziehbar: WHAM! Für den "Erlös" u.a. unsinniges Auto gekauft

    Und Du hältst es für unmöglich, dass das Gerichtsbebäude meteorisiert wird?

    Ich bitte Dich ...

  • #12827 CIA 24 Feb. 2022, 14:13

    Zitat von: JasminRitter



    "Das was du da trinkst ist ja nicht mal ein Seidler!" *Grillenzirpen* "Du willst jetzt wissen, was ein Seidler ist, oder?" *mehr fucking Grillenzirpen* Höfliche, nicht wirklich interessierte Antwort: "Ist es ein Mischgetränk?" "Ach eigentlich weiß ich gar nicht, was das genau ist, aber im Prinzip ist es eine Maßeinheit, das was du da trinkst (der Austausch begann mit der belustigten Feststellung, dass dies KEIN Seidler sei!), ist ungefähr ein Seidler."

    Völlig utopische Dialoge.

  • #12828 Goethes Fist 24 Feb. 2022, 14:16

    Zitat von: Drachen_drol

    Nur den Ford Blu soll er noch verlieren

    Zitat von: Drachen_drol
    Die nächste Schuldentilgung von 45k€ steht an
    Genau deshalb soll er die Karre (am besten in einem Wutanfall) selbst zernichten.

    Ford Blu Schrott, Moneten vom Hausverkauf somit weg, keine Kohle von der Versicherung, keine weitere Schuldentilgung.

    Win-win-win-win-Sidduerdsion!

  • #12829 ProxyPaige 24 Feb. 2022, 14:19

    Zitat von: CIA

    Nach den siebmäh Höllenjahren kommen jetzt: Die siebmäh Hoteljahre!

    eTkOvXf.jpg
    Gibt es eigentlich noch ein Video zu den Höllenjahren?
    Finde nur noch die TS-Aufnahme:

  • #12830 panic 24 Feb. 2022, 14:21

    Übel...

  • #12831 Richard Thompsne 24 Feb. 2022, 14:22

    Zitat von: panic

    Übel...


    Er ist übrigens kein Messi, lel. Einfach utobbisch.

  • #12832 gayusschwulius 24 Feb. 2022, 14:26

    Zitat von: TreuerStadtschinken

    Digger, dass die Schöffen den Hauptamtlichen überstimmen kommt im Verhältnis relativ häufig vor, hab ich in meiner Zeit in der StA öfter erlebt, als ich mir vorher gedacht habe. Ich sage ja nicht, dass es passiert, aber das ist als Verteidiger beim Verfahren vor einer kleinen Strafkammer eine sehr valide Taktik, denn ich verrate dir ein Geheimnis: Genau deswegen ist die kleine Strafkammer so besetzt, wie sie besetzt ist.

    Die müssen auch nicht "gegen das Gesetz" entscheiden, nur weil sie den Hauptamtlichen überstimmen. Das hat mit vorsätzlichen Fehlurteilen nichts zu tun, wenn sie zur Überzeugung kommen, dass die Tatsachen den Tatbestand nicht erfüllen oder diese das Vorliegen von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen erfüllen.
    Wann zur Hölle hast du bitte erlebt, dass die den Hauptamtlichen in RECHTSfragen überstimmt haben? In Tatsachenfragen, klar, auch in Detailwertungen, habe ich auch schon gesehen, aber wenn es um grundlegende Rechtsauffassung geht? Ich habe hier ne Menge Verfahren miterlebt und das noch nie.

    Und ja, streng genommen hast du Recht, sie müssen nicht gegen "das Gesetz" im engeren Sinne entscheiden, um das Vorliegen von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen anzunehmen (was wohl der einzige denkbare Way Out wäre, denn es kann wirklich niemand bestreiten, dass ein Schlag auf den Kopf mit der Taschenlampe zumindest tatbestandsmäßig eine gefährliche KV und "Du Hurensohn!" eine Formalbeleidigung ist), aber sie müssten halt gegen ständige Rechtsprechung des BGH in Hinblick auf die Kriterien für eine Notwehr- oder Notstandslage und die Gebotenheit entscheiden, die de facto fast den Stellenwert eines Gesetzes hat. Ebenso müssten sie gegen die ganz etablierte Regel "keine zweite Bewährung bei vergleichbarer Tat" verstoßen, falls sie ihn zu einer zweiten Bewährungsstrafe verurteilen.

    Das würden die sich doch für den Dulli nie antun, auch wenn sie es theoretisch dürften. Klar wird hier niemand tatsächlich wegen Rechtsbeugung bestraft (ich habe das nur erwähnt, um den Unterschied in der Stärke der Rechtsbindung von Geschworenen in den USA und Schöffen in Deutschland zu illustrieren), aber die verlieren halt trotzdem komplett ihr Gesicht und jeden Anspruch an sich selbst als legitimen gesetzlichen Richter.

    Aber selbst WENN dem so wäre, könnte die StA halt Revision einlegen (§ 333 StPO) und würde vor dem OLG, wo es keine Schöffen gibt (§ 122 II GVG), definitiv Erfolg haben, weil offensichtlich ständige Rechtsprechung ignoriert wurde. Deswegen ist ein Urteil, bei dem Schöffen den Berufsrichter überstimmen, für den Angeklagten nur recht wenig wert, wenn es sich nicht auf Abweichungen in der Tatsachenfeststellung, sondern auf "alternative Rechtsanwendung" stützt. Das ist dann nämlich fast immer ein Revisionsgrund (siehe § 337 II StPO). Somit ist ein "Abweichlerurteil" auch für die Verteidigung idR nur eine sinnvolle Strategie, wenn über die Tatsachen des Falls oder Feinheiten der Strafzumessung gestritten wird (oder wenn der Angeklagte in U-Haft sitzt, damit er zumindest vorübergehend rauskommt).

    Die Schöffen hätten sich in Rainerles Fall dann also nur blamiert, ohne dass der tatsächliche Ausgang des Verfahrens sich irgendwie ändern würde. Vielleicht würde die Zeit zwischen Berufungsverhandlung und Haftantritt dadurch länger, aber das ist dann auch wirklich alles.

  • #12833 Drachen_drol 24 Feb. 2022, 14:27

    Das sind tausend paar Schuhe und er ist nicht fähig sich ein paar alte Treter seines Erzeugers zu schnappen und zu tragen??

    Ich tick aus, Aller! :mad:

    cGguXNZ.png

  • #12834 panic 24 Feb. 2022, 14:28

    Du nimmst dieses Schuhthema echt ernst, oder?

  • #12835 Ding 24 Feb. 2022, 14:36

    Zitat von: Drachen_drol

    Das sind tausend paar Schuhe und er ist nicht fähig sich ein paar alte Treter seines Erzeugers zu schnappen und zu tragen??

    Ich tick aus, Aller! :mad:

    cGguXNZ.png

    Jonge, es geht doch nicht darum, dass er keine hätte oder diese unmöglich zu beschaffen wären.

    Sie machen einfach zu doll Aua-weh an den Hufen und Rollnägeln, und Rudi hätte sonst was machen können, er hätte doch niemals solche aufgequollenen Größe-60-Ekelstumpen gehabt, die der Oger jetzt hätte.


    Ich dachte erst hmmm, das kann ja sonstwo sein, bis ich den roten Punchingball sah, gegen den Rainer einmal so ein starkes Sparring abgeliefert hat.

  • #12836 panic 24 Feb. 2022, 14:49

    Breaking Fat

    FaceApp_1645644244073.jpg

  • #12837 panic 24 Feb. 2022, 14:50

    Wie er sich immer überall abstützen muss... :D

    IMG_1728.png

  • #12838 CIA 24 Feb. 2022, 14:53

    Zitat von: panic

    Breaking Fat

    FaceApp_1645644244073.jpg

    TSCHEßIE MIR MÜSSMÄH KOCHNE
    ICH BIN DERJENICHE WO HERGEHT UND KLOPFT
    Arieller: "I fucked RBS"

  • #12839 Rudolf Inkle 24 Feb. 2022, 14:54

    Zitat von: Goethes Fist

    Und Du hältst es für unmöglich, dass das Gerichtsbebäude meteorisiert wird?
    So in etwa:

  • #12840 TreuerStadtschinken 24 Feb. 2022, 15:00

    Zitat von: gayusschwulius

    Wann zur Hölle hast du bitte erlebt, dass die den Hauptamtlichen in RECHTSfragen überstimmt haben?
    Bei Notwehr, bei Diebstahl und bei Betrug. Allerdings häufiger zulasten des Angeklagten als zu seinen Gunsten.
    Zitat von: gayusschwulius
    BGH in Hinblick auf die Kriterien für eine Notwehr- oder Notstandslage und die Gebotenheit entscheiden
    Ja und nein. Notwehr ist mehr als jeder andere Bereich auch in Schland "Case law". Die Grundlagen der Notwehr sind natürlich in Literatur und Praxis bestens etabliert, in der praktischen Anwendung sind es jedoch Aspekte, welche sowohl Tatfragen betreffen (Wie war die tatsächliche Situation?) als auch die rechtliche Bewertung (War der Angriff im Sinne der Norm "Gegenwärtig"?). Gerade die von Dir vollkommen zurecht angesprochene Gebotenheit ist eine 100%ig ethisch-moralische Wertungsfrage und damit eine Rechtsfrage, wo das Gefühl von Laien eklatant von dem des erfahrenen Praktikers abweichen kann.

    In Bayern, und da gebe ich dir Recht, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass ein Linksdulli Schöffe wird. Nochmals, ich gehe nicht davon aus, dass das klappen wird, ich gebe nur aufgrund meiner Erfahrung wider, was aus meiner Sicht einer der wenigen Hebel wäre, die die Verteidigung greifen KÖNNTE.

    Zitat von: gayusschwulius
    Aber selbst WENN dem so wäre, könnte die StA halt Revision einlegen (§ 333 StPO) und würde vor dem OLG, wo es keine Schöffen gibt (§ 122 II GVG), definitiv Erfolg haben, weil offensichtlich ständige Rechtsprechung ignoriert wurde. Deswegen ist ein Urteil, bei dem Schöffen den Berufsrichter überstimmen, für den Angeklagten nur recht wenig wert, wenn es sich nicht auf Abweichungen in der Tatsachenfeststellung, sondern auf "alternative Rechtsanwendung" stützt.
    Oh my sweet summer child. Du kannst auch ein falsches Urteil absolut revisionsfest machen. Der Grund, warum Urteile, in welchen der Hauptamtliche überstimmt worden ist, in der Revision baden gehen: Der Hauptamtliche ist angepisst und WILL, dass es hochgeht. Der Richter ist derjeniche, der das Urteil schreiben muss - und dann begründet man an den Stellen, wo man überstimmt worden ist, das Urteil schlicht beschissen. Oder - und da spreche ich mal aus dem Nähkästchen - wenn sich abzeichnet, dass die Schöffen nicht mitziehen: Man baut absichtlich Verfahrensfehler ein, damit das Ding von der Revision zurückverwiesen wird (mit dem angehmen Nebeneffekt, dass das dann das Problem eines anderen Kollegen ist).

    Wie gesagt, ich gehe mit Dir vollkommen d'accord, dass der Digge damit keinen Erfolg haben wird - ich suche lediglich nach plausiblen Ansätzen, wie eine Verteidigung aussehen könnte. Sobald du vorm Kadi stehst, wirst du in 98% der Fälle verurteilt. Freisprüche kann ich in 12 Jahren an einer Hand abzählen (und zwar exakt), einmal habe ich selber Freispruch beantragt (und in allen anderen hätte ich es gewollt, durfte aber nicht). Von Freispruch wird hier keine Rede sein.

    Meine Prognose habe ich schon abgegeben, aber ich wiederhole sie gerne:

    LG verhandelt und hört ein paar Zeugen. Dann kommt es zum Rechtsgespräch und der Vorstizende deutet an, dass aus seiner Sicht wahrscheinlich keine mildere Strafe rauskommt und auch keine zweite Bewährung, es also nur teurer werden kann. Er schlägt vor, dass beide Seiten einvernehmlich die eingelegten Rechtsmittel zurücknehmen. StA wird zustimmen. Reiner wird ablehnen. Richter ist angepisst, dass er ein Urteil schreiben muss und drückt dem Dicken drei bis vier Monate mehr rein.