#12840
TreuerStadtschinken
24 Feb. 2022, 15:00
Zitat von: gayusschwulius
Wann zur Hölle hast du bitte erlebt, dass die den Hauptamtlichen in RECHTSfragen überstimmt haben?
Bei Notwehr, bei Diebstahl und bei Betrug. Allerdings häufiger zulasten des Angeklagten als zu seinen Gunsten.
Zitat von: gayusschwulius
BGH in Hinblick auf die Kriterien für eine Notwehr- oder Notstandslage und die Gebotenheit entscheiden
Ja und nein. Notwehr ist mehr als jeder andere Bereich auch in Schland "Case law". Die Grundlagen der Notwehr sind natürlich in Literatur und Praxis bestens etabliert, in der praktischen Anwendung sind es jedoch Aspekte, welche sowohl Tatfragen betreffen (Wie war die tatsächliche Situation?) als auch die rechtliche Bewertung (War der Angriff im Sinne der Norm "Gegenwärtig"?). Gerade die von Dir vollkommen zurecht angesprochene Gebotenheit ist eine 100%ig ethisch-moralische Wertungsfrage und damit eine Rechtsfrage, wo das Gefühl von Laien eklatant von dem des erfahrenen Praktikers abweichen kann.
In Bayern, und da gebe ich dir Recht, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass ein Linksdulli Schöffe wird. Nochmals, ich gehe nicht davon aus, dass das klappen wird, ich gebe nur aufgrund meiner Erfahrung wider, was aus meiner Sicht einer der wenigen Hebel wäre, die die Verteidigung greifen KÖNNTE.
Zitat von: gayusschwulius
Aber selbst WENN dem so wäre, könnte die StA halt Revision einlegen (§ 333 StPO) und würde vor dem OLG, wo es keine Schöffen gibt (§ 122 II GVG), definitiv Erfolg haben, weil offensichtlich ständige Rechtsprechung ignoriert wurde. Deswegen ist ein Urteil, bei dem Schöffen den Berufsrichter überstimmen, für den Angeklagten nur recht wenig wert, wenn es sich nicht auf Abweichungen in der Tatsachenfeststellung, sondern auf "alternative Rechtsanwendung" stützt.
Oh my sweet summer child. Du kannst auch ein falsches Urteil absolut revisionsfest machen. Der Grund, warum Urteile, in welchen der Hauptamtliche überstimmt worden ist, in der Revision baden gehen: Der Hauptamtliche ist angepisst und WILL, dass es hochgeht. Der Richter ist derjeniche, der das Urteil schreiben muss - und dann begründet man an den Stellen, wo man überstimmt worden ist, das Urteil schlicht beschissen. Oder - und da spreche ich mal aus dem Nähkästchen - wenn sich abzeichnet, dass die Schöffen nicht mitziehen: Man baut absichtlich Verfahrensfehler ein, damit das Ding von der Revision zurückverwiesen wird (mit dem angehmen Nebeneffekt, dass das dann das Problem eines anderen Kollegen ist).
Wie gesagt, ich gehe mit Dir vollkommen d'accord, dass der Digge damit keinen Erfolg haben wird - ich suche lediglich nach plausiblen Ansätzen, wie eine Verteidigung aussehen könnte. Sobald du vorm Kadi stehst, wirst du in 98% der Fälle verurteilt. Freisprüche kann ich in 12 Jahren an einer Hand abzählen (und zwar exakt), einmal habe ich selber Freispruch beantragt (und in allen anderen hätte ich es gewollt, durfte aber nicht). Von Freispruch wird hier keine Rede sein.
Meine Prognose habe ich schon abgegeben, aber ich wiederhole sie gerne:
LG verhandelt und hört ein paar Zeugen. Dann kommt es zum Rechtsgespräch und der Vorstizende deutet an, dass aus seiner Sicht wahrscheinlich keine mildere Strafe rauskommt und auch keine zweite Bewährung, es also nur teurer werden kann. Er schlägt vor, dass beide Seiten einvernehmlich die eingelegten Rechtsmittel zurücknehmen. StA wird zustimmen. Reiner wird ablehnen. Richter ist angepisst, dass er ein Urteil schreiben muss und drückt dem Dicken drei bis vier Monate mehr rein.